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V. m. § 20 der tete Stellplätze für Kraftfahrzeuge wird in den Bundeslän­                   Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie dern unterschiedlich gehandhabt.                                             über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) bzw. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO i. V. m. örtlichen Bauvor­ Ich frage die Staatsregierung:                                               schriften nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO muss bei Bau­ vorhaben grundsätzlich eine bestimmte Anzahl von Stell­ 1. Werden in Bayern Entgelte für landeseigene und ange­                      plätzen für Benutzer wie auch Besucher geschaffen werden. mietete Stellplätze für Kraftfahrzeuge erhoben?                          Diese notwendigen Stellplätze müssen kostenlos zur Verfü­ a) Wenn ja, wie ist die Erhebung ausgestaltet?                           gung gestellt werden, um zu gewährleisten, dass der Zweck b) In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Einnah­                  der Stellplatzvorschriften – die Entlastung des öffentlichen men?                                                                 Verkehrsraums von ruhendem Verkehr – erfüllt wird. Bei c) Liegt der Erhebung eine Wirtschaftlichkeitsrechnung                   staatlichen Baumaßnahmen werden regelmäßig nur so viele zugrunde?                                                            Stellplätze errichtet, wie bauordnungsrechtlich vorgeschrie­ ben sind. Eine Erhebung von Entgelten ist daher aus bauord­ 2. Wie viele landeseigene und angemietete Einstellplätze                     nungsrechtlichen Gründen regelmäßig nicht möglich. werden vom Freistaat vorgehalten? a) In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für die an­                  Ausnahmen bestehen z. B. in Fällen, in denen die Nutzungs­ gemieteten Stellplätze?                                              überlassung von Parkplätzen mit der Vermietung von Wohn­ b) Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungs­ und In­                   raum zusammenfällt. Soweit darüber hinaus in weiteren Ein­ vestitionsausgaben für die landeseigenen Stellplätze                 zelfällen entgeltliche Nutzungsüberlassungen gemeldet wur­ seit dem Jahr 2000?                                                  den, geht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen da­ von aus, dass insoweit Parkplätze über das bauordnungs­ 3. Welche Kosten würden für eine zentrale Entgelterhe­                       rechtlich vorgeschriebene Maß hinaus vorhanden sind. So bung, Parkplatzvermietung, ­verwaltung etc. in Eigenre­                  sind etwa bei Universitätsklinika sowie regelmäßig bei gie anfallen?                                                            Hochschulen größere Parkflächen vorhanden, die für Besu­ a) Welche Kosten würden für ein Parkplatzmanagement                      cher, Patienten bzw. Studenten vielfach gegen Entgelt zur im Falle einer Fremdvergabe anfallen?                                Verfügung stehen. Ohne Zusammenhang mit der Funktion der Einrichtung finden sich dagegen nur sehr vereinzelt Nut­ 4. Welche Einnahmen müssten mit einem Stellplatz erzielt                     zungsüberlassungen an Dritte, z. B. an im Gebäudekomplex werden, damit die Weitervermietung kostendeckend wä­                     ebenfalls untergebrachte Ladeninhaber. re? Zu 1. a): 5. Ist der Staatsregierung die landeseigene Parkraumgesell­                  Im Regelfall erfolgt eine Entgelterhebung entweder durch schaft Baden­Württemberg mbH bekannt?                                    monatliche Mietzahlungen (im Rahmen einer längerfristigen a) Wie beurteilt die Staatsregierung die nachhaltige Ent­                Nutzung auf der Grundlage eines Mietvertrags) oder aber lastung des Landeshaushalts durch die wirtschaftliche                mittels Parkkarte. Nutzung und Vermarktung der landeseigenen Parkie­ rungsmöglichkeiten?                                                  Zu 1. b): b) Wäre die Gründung einer landeseigenen Parkraumge­                     Belastbare Angaben dazu liegen nicht vor, da bei Vermie­ sellschaft auch für Bayern vorstellbar?                              tungen vielfach Angaben zu den konkret auf die Parkplätze entfallenden Entgelte fehlen (z. B. insbesondere in Zusam­ menhang mit einer Wohnungsvermietung). Zu 1. c): Eine Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung an Dritte hat ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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