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Rechtzeitig zur Fußball-WM 2006 konnte das neue Münch- ner Fußballstadion, die „A.-Arena“ in Fröttmaning, eröffnet werden. Während die Kosten für den Bau des Stadions von                       7. Gab es neben den 40 Millionen Euro, die die LfA För- der künftigen Betreiberin, der ,,A.-Arena München Stadion                          derbank Bayern kurzfristig als Darlehen zur Stadionfi- GmbH“, bzw. von deren beiden Gesellschaftern FC Bayern                             nanzierung beisteuerte, weitere „freistaatliche“ Darle- München AG und TSV 1860 München e.V. aufzubringen                                  hen? waren, übernahmen Bund, Freistaat und Landeshauptstadt München Kosten für die Verkehrserschließung in Höhe von                       8. Aus welchen Gründen erfolgte die Rückendeckung, ja knapp 300 Millionen Euro.                                                          Unterstützung, die das Münchner Versicherungsunter- nehmen A. nach Ankündigung massiven Stellenabbaus In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung fol-                             durch den Bayerischen Wirtschaftsminister Erwin Huber gender Fragen:                                                                     erfahren hat, und gibt es einen Zusammenhang dahinge- hend, dass das Unternehmen auf Bitten von Ministerprä- 1. Sind die Kosten für die Erschließung des Münchner Sta-                          sident Edmund Stoiber als Namenssponsor eingesprun- dions, die die Landeshauptstadt München und der Frei-                          gen war und so die Gesamtfinanzierung des Stadions ret- staat getragen haben, in etwa in der Größenordnung ge-                         tete? blieben, wie sie in Beantwortung der Schriftlichen An- frage „Ausgaben aus dem Staatshaushalt für die Fußball- WM 2006“ vom 27.05.2004 (Drucksache 15/919) be- nannt worden sind, und wenn nein, um wie viel und in                      Antwort welche Richtung haben sie sich verändert?                                 des Staatsministeriums der Finanzen vom 15.09.2006 2. Hält die Staatsregierung die Umwidmung eines städti- schen Grundstückes, welches ursprünglich als Gewerbe-                     Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mar- gebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen war und nach                           tin Runge vom 24.07.2006 betreffend ,,Finanzierung des Aussage des früheren Kämmerers der Landeshauptstadt                       neuen Münchner Fußballstadions und die öffentliche Hand“ München einen Wert von 87 Millionen Euro hatte, in ein                    beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium Sondernutzungsgebiet, was einen niedrigeren Grund-                        des Innern und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infra- stückswert zur Folge hat, für vereinbar mit den Erwar-                    struktur, Verkehr und Technologie wie folgt: tungen und Anforderungen, die an eine Stadtverwaltung als treuhänderische Verwalterin öffentlichen Eigentums                    Zu 1.: zu stellen sind?                                                          Die vorgesehenen staatlichen Zuwendungen für die von der Landeshauptstadt München zu finanzierenden Maßnahmen 3. Hält die Staatsregierung einen jährlichen Erbbauzins in                    im nachgeordneten Straßennetz zur Erschließung des Höhe von 0,6 % des ursprünglichen Bodenwertes, wie                        Münchner Stadions haben sich von 16,5 Mio. € um 3,9 ihn der frühere Kämmerer der Landeshauptstadt Mün-                        Mio. € auf 20,4 Mio. € erhöht. chen angegeben hat, für angemessen? Die Landeshauptstadt München hat auf Anfrage mitgeteilt, 4. Wurde Grunderwerbssteuer erhoben nach Überlassung                          dass im Rahmen einer Bekanntgabe in der Vollversammlung des Grundstückes durch die Landeshauptstadt München                       des Stadtrates am 26.07.2006 folgende Zahlen genannt wur- an die Stadion-Betreibergesellschaft im Rahmen eines                      den: Erbbaupachtvertrages, und wenn ja, in welcher Höhe?                       Städtischer Anteil der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen des neuen Fußballstadions Fröttmaning laut Mehrjahresin- 5. Wurde bzw. wird von der FC Bayern München AG bzw. vestitionsprogramm: 104.020 Mio. €, davon im Iststand von der FC Bayern Sport-Werbe GmbH Grunderwerbs- geleistet 70.619 Mio. €. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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Nach diesem Antrag vom 28.04.2005 betragen die neuen Gesamtkosten 29,29 Mio. €, davon sind 23,1          Zu 7.: Mio. € zuwendungsfähig. Die Steigerung der Gesamtko -         Soweit die Frage auf mögliche Kreditgeschäfte der LfA För- sten beträgt 1,74 Mio. €, die der zuwendungsfähigen Ko -      derbank Bayern oder der Bayerischen Landesbank abzielt, sten 1,2 Mio. € .                                             ist festzuhalten, dass die Überwachung einzelner Bankge- schäfte dieser Kreditinstitute grundsätzlich nicht in den Zu- Zu 2.:                                                        ständigkeitsbereich der Rechtsaufsichtsbehörde fällt. Beson- Die Entscheidung, mittels bauleitplanerischer Maßnahmen       dere Umstände, die den rechtsaufsichtlichen Verantwor- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau ei-    tungsbereich der Staatsregierung berühren, sind nicht er- nes Stadions zu schaffen, obliegt der Landeshauptstadt Mün-   kennbar. Eine Antwortpflicht der Staatsregierung ist daher chen im Rahmen ihrer Planungshoheit. Der Landeshaupt-         nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bayerischen stadt München steht es dabei auch frei, ihre Grundstücke      Verfassungsgerichtshofs vom 26.07.2006 zu verneinen. (ebenso wie Grundstücke privater Eigentümer) zu überpla- nen, soweit sie dabei die rechtlichen Anforderungen an die    Nachdem ein Vertreter der Staatsregierung zu einer mögli- Bauleitplanung und insbesondere an eine ordnungsgemäße        chen Darlehensgewährung zur Finanzierung der A.-Arena Abwägung wahrt. Durch eine entsprechende Bauleitplanung       durch die LfA Förderbank Bayern bereits 2005 im Haus- wird nicht gegen das Gebot der wirtschaftlichen Verwaltung    haltsausschuss des Bayerischen Landtags Stellung genom- von Vermögensgegenständen nach Art. 74 Abs. 2 Satz 1 GO       men hat, kann zu der in der Frage unterstellten Gewährung verstoßen.                                                    eines Darlehens durch die LfA Förderbank Bayern klarge- stellt werden, dass die LfA bisher keine Darlehen zugesagt Zu 3.:                                                        oder ausgezahlt hat. Ob ein in der Anfrage genannter Erbbauzins von 0,6 % des ursprünglichen Bodenwertes für das Grundstück des Stadi- ons angemessen wäre, lässt sich ohne Kenntnis der Verträge    Zu 8.: nicht beurteilen.                                             Die Fa. A. ist als größtes deutsches Versicherungsunterneh- men mit Sitz in München eine wichtige Stütze des Finanz- Im Übrigen ist hier nicht bekannt, in welcher Höhe der Erb-   platzes München/Bayern. Der Arbeitsplatzverlust in Bayern bauzins für das Stadiongrundstück tatsächlich vereinbart      ist unterproportional im Vergleich zu demjenigen in den an- wurde. Da für den Bau des Stadions keine staatlichen Grund-   deren deutschen Ländern. Durch die Umstrukturierung ge- stücke benötigt wurden, war das Staatliche Bauamt München     hen zwar auch in Bayern Arbeitsplätze verloren, jedoch er- 1 (zuständig für Wertermittlungen im Bereich München)         folgt gleichzeitig eine Stärkung des Standortes München nicht in die Grundstückstransaktionen eingebunden.            (Sitz der Europäischen Aktiengesellschaft, Sitz der Deutsch- land Holding). Es ist daher im Interesse Bayerns, dass die Zu 4.:                                                        Fa. A. ihre Leistungskraft und Stellung als führendes Versi- Die Einzelheiten bezüglich Festsetzung und Höhe von           cherungsunternehmen auf Dauer sichert. Dazu sind – wie Grunderwerbsteuer sind durch das Steuergeheimnis gemäß §      auch bei anderen Unternehmen – Umstrukturierungsmaß- 30 der Abgabenordnung geschützt und können deshalb nicht      nahmen zur Zukunftssicherung unumgänglich. Solche Maß- offengelegt werden. Die geschilderten Rechtsvorgänge wur-     nahmen sind zweckmäßig zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, den unabhängig von der Person der Beteiligten nach den        wo es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht. Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ge-       Die Entscheidung der Fa. A., die Namensrechte an dem würdigt.                                                      Münchner Fußballstadion zu erwerben, liegt mehrere Jahre zurück. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der unter- Zu 5.:                                                        nehmenspolitischen Entscheidung, Namensrechte zu erwer- Siehe Antwort zu Frage 4.                                     ben, und den Äußerungen von Herrn Staatsminister Huber.",
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