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Dabei wurde 1995 der Planfeststellungsbe-          Warum wird der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses schluss für den Teilabschnitt Alzgern–Winhöring erlassen.         von der Regierung von Oberbayern durch Untätigkeit Die geplante A 94 verließ damit auf einer Länge von 32 Ki-        hinausgeschoben und damit die gerichtliche Klärung ver- lometern die B 12, die sie erst bei Ampfing wieder erreicht.      zögert und damit auch das Unfallrisiko auf der B 12 ver- Im Bereich Forstinning–Pastetten, wo die A 94 ebenfalls die       längert? B 12 verläßt, wird der Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht erlassen mit der Begründung, es müsse erst in den Plan- feststellungsverfahren der Folgeabschnitte bis zur Rück-      Antwort führung der geplanten A 94 auf die B 12 bei Heldenstein ge-   des Staatsministeriums des Innern prüft werden, ob der Planung nicht unüberwindliche Hinder-    vom 18.06.2001 nisse entgegenstünden. Zu 1.: Ich frage daher die Staatsregierung:                          Ja, es trifft zu, dass der Planfeststellungsbeschluss Alzgern– Winhöring bereits zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, zu 1. Trifft es zu, dass der Planfeststellungsbeschluss Alz-     dem das Planfeststellungsverfahren für Erharting–Ampfing gern–Winhöring bereits zu einem Zeitpunkt erlassen        noch nicht begonnen war. wurde, zu dem das Planfeststellungsverfahren für Erhar- ting–Ampfing (und damit für die Hälfte dieses Abschnit-   Zu 2.: tes) überhaupt noch nicht begonnen war?                   Die landesplanerische Beurteilung im „großräumigen Tras- senvergleich 1991“ hatte zum Ergebnis, dass sowohl Trassen 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass 1991  im Korridor Dorfen wie im Korridor Haag aus der Sicht der im „Großräumigen Trassenvergleich“ sowohl die Trasse      Raumordnung und Landesplanung unter der Voraussetzung Haag als auch die Trasse Dorfen positiv raumgeordnet      der Erfüllung unterschiedlicher Maßgaben raumverträglich wurden und dass der Trasse Dorfen somit nach Ansicht      und insoweit gleichwertig sind. Die Abwägung mit den son- der Regierung von Oberbayern keine unüberwindlichen       stigen erheblichen Belangen war nicht Gegenstand des Hindernisse im Weg stehen?                                Raumordnungsverfahrens. Ob der Trasse Dorfen unüber- windliche sonstige Belange entgegenstehen, ist deshalb erst 3. Ist der Staatsregierung bekannt, dass die Planfeststel-    beim Abschluss der drei dort anhängigen Planfeststellungs- lungsverfahren für die Abschnitte Pastetten–Dorfen und    verfahren zu beurteilen. Dorfen–Heldenstein weit fortgeschritten sind und dass damit die Prüfung der Folgeabschnitte in diesem Bereich   Zu 3.: wesentlich umfassender vorgenommen wurde, als im Be-      Entgegen der Frage hatte die Trassierung im Abschnitt Alz- reich Erharting–Ampfing, in dem noch nicht einmal das     gern – Winhöring auf den Abschnitt Erharting–Ampfing kei- Planfeststellungsverfahren angelaufen war, als der wei-   ne präjudizierende Wirkung. Die Begründung der konkreten chenstellende Abschnitt Alzgern–Winhöring planfestge-     Trassierung in beiden Abschnitten erfolgte selbstständig und stellt wurde, und wie beurteilt sie diesen Sachverhalt?   jeweils unabhängig voneinander. Im Gegensatz dazu hängen die weiterhin genannten Abschnitte Pastetten–Dorfen und 4. Welche Begründung gibt es dafür, dass die Regierung        Dorfen–Heldenstein von der grundlegenden Weichenstel- von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss für den     lung für einen Trassenkorridor Dorfen oder Haag ab. Des- Abschnitt Forstinning–Pastetten immer noch nicht erlas-   halb wurden die drei anhängigen Planfeststellungsabschnitte sen hat, obwohl der letzte Erörterungstermin nun schon    in diesem Bereich mit jeweils gleichem Detaillierungsgrad zwei Jahre zurück liegt?                                  und mit höherer Untersuchungsschärfe geprüft als es nach der Rechtsprechung zur Trassenfindung üblicherweise erfor- 5. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus,      derlich ist. dass bei den Vertretern der betroffenen Gemeinden und in der Bevölkerung Verärgerung herrscht, nachdem man      Zu 4.: ihnen Jahrzehnte lang die besondere Dringlichkeit der     Das Planfeststellungsverfahren Forstinning–Pastetten ist",
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