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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10354 21.12.2011 Schriftliche Anfrage ten, und, wenn nein, weshalb nicht? des Abgeordneten Dr. Martin Runge BÜNDNIS 90/DIE 5. Aus welchem Grund wird die Start und Landebahn am GRÜNEN Flugplatz Jesenwang nicht so weit gekürzt, dass es nicht vom 19.09.2011 mehr zu kritischen Kreuzungssituationen zwischen Straßen und Flugverkehr kommen kann? Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der Gemeinde verbindungsstraße zwischen Jesenwang und Adelshofen 6. a) Wie breit sind die Start und Landebahn, die Rollbahn, mit der Start und Landebahn des Sonderlandeplatzes der Abstand zwischen Mittellinie der Start und Lande Jesenwang bahn und Mitte der Rollbahn und der Abstand zwischen Mitte der Rollbahn und Hindernissen am Sonderlande Die Start und Landebahn des Sonderlandeplatzes Jesen platz Jesenwang? wang reicht bis an die Gemeindeverbindungsstraße zwischen b) Wurden zum Zeitpunkt der Genehmigung die Vorgaben Jesenwang und Adelshofen heran. Startende und landende der geltenden Richtlinien für die Anlage und den Be Flugzeuge überfliegen die Straße in geringer Höhe. Der trieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb Straßenverkehr wird an dieser Stelle durch eine Verkehrs von 1968 eingehalten, und wenn nein, weshalb nicht? ampelanlage geregelt, die durch den Flugleiter vom Tower des Flugplatzes aus geschaltet wird. In den letzten Jahren kam es des Öfteren zu sog. Beinaheunfällen, die dadurch ver ursacht wurden, dass die Ampel nicht auf „rot“ geschaltet wurde, wenn ein Flugzeug im An oder Abflug war. Die Si Antwort tuation auf der Gemeindeverbindungsstraße war bereits Ge des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, genstand zahlreicher Anfragen an die Staatsregierung. Die Verkehr und Technologie Staatsregierung bezeichnete diese Situation in der Beantwor vom 11.11.2011 tung einer Anfrage aus dem Jahr 2002 (DS 14/9164) als „für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer unbefriedigend“. Auch Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen das Luftamt Südbayern bezeichnet 2001 in einem Antwort mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wie folgt: schreiben auf eine Beschwerde bezüglich der Verkehrssitua tion die Ampelregelung als verkehrstechnisch ungeeignet. Zu 1.: Bis heute hat sich allerdings nichts geändert. Am 19. Mai Die zuständige Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck hat den dieses Jahres ereignete sich unserer Kenntnis nach erneut ein geschilderten Vorfall vom 19.05.2011 untersucht. Im Rah solcher Beinaheunfall, bei dem ein Pkw bei auf „grün“ ge men der Ermittlungen wurde auch ein Zeuge befragt. Eine schalteter Ampel nur durch Vollbremsung einen Zusammen Gefährdung des Anzeigeerstatters konnte letztlich nicht stoß mit einem sich im Anflug befindenden Flugzeug ver nachgewiesen werden, sodass das von der Staatsanwaltschaft meiden konnte. Der Vorfall wurde bei der Polizeiinspektion München II eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt Fürstenfeldbruck zur Anzeige gebracht. In diesem Zusam worden ist. menhang fragen wir die Staatsregierung: Zu 2.: 1. Wie ist das weitere Vorgehen in oben geschildertem Da aufgrund der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Einzelfall? Ermittlungen kein strafbares Verhalten des Betreibers des Sonderlandeplatzes Jesenwang bzw. anderer Verantwortli 2. Mit welchen Konsequenzen hat der Flugzeugführer cher festgestellt wurde, waren entsprechende Konsequenzen bzw. der Flugplatzbetreiber zu rechnen? nicht veranlasst. 3. Hält die Staatsregierung die Doppelfunktion des jewei Zu 3.: ligen Flugleiters – Sicherung des Luftverkehrs und Am Soweit über den Vorfall vom 19.05.2011 hinaus auf angebli pelschaltung – für angemessen oder sollte diesem nach che Beinaheunfälle auf der Gemeindeverbindungsstraße den häufigen Beinaheunfällen nicht eine zweite Person Adelshofen – Jesenwang im Bereich des Sonderlandeplatzes zur Seite gestellt werden? Jesenwang hingewiesen wird, ist festzustellen, dass in den vergangenen fünf Jahren nach Erkenntnissen des Bayeri 4. a) In welcher Höhe überfliegen die startenden und landen schen Staatsministeriums des Innern und des Luftamtes Süd den Flugzeuge die Gemeindeverbindungsstraße? bayern lediglich vier Ereignisse Anlass zu polizeilichen Er b) Werden dabei die Vorgaben der Richtlinien über die mittlungen gegeben haben. Ein Fehlverhalten der Betreiberin Abstände zwischen Straßen und Flugplätzen eingehal des Sonderlandeplatzes Jesenwang bzw. der Flugleitung ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/10354 konnte im Rahmen der Ermittlungen aber nicht festgestellt de Länge von 408 m im Verhältnis zu luftverkehrlich ver werden. gleichbaren Flugplätzen bereits relativ kurz ist. Die Doppelfunktion des Flugleiters hat sich bewährt. Die Zu 6. a): Schnittstelle, die sich durch die Einbeziehung einer weiteren Breite der Start und Landebahn: 12 m; Breite der Rollbahn: Person ergeben würde, eröffnete eher eine Fehlerquelle. Im 6 m; Abstand Mittellinie Startbahn zur Mittellinie Rollbahn: Übrigen bleibt es der jeweiligen Flugleiterin/dem jeweiligen 31 m; Abstand Mittellinie Rollbahn zum nächsten Hindernis: Flugleiter unbenommen, für bestimmte Aufgaben Hilfsper 24 m. sonen zuzuziehen, z. B. Führung des Hauptflugbuches. Zu 6. b): Zu 4. a): Der Sonderlandeplatz Jesenwang wurde mit Bescheid vom Die Überflughöhe über der Straße hängt vom Flugzeugtyp, 20.02.1984 gemäß § 6 LuftVG genehmigt. Die Prüfung der der Witterung (Wind/Temperatur), der Betriebssituation in § 6 Abs. 2 LuftVG aufgeführten Gesichtspunkte hatte da (Start/Landung) und dem Flugverhalten der Luftfahrzeug bei weder die Geländeeignung infrage gestellt noch Tatsa führerin/des Luftfahrzeugführers ab. Erfahrungsgemäß be chen ergeben, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Si wegen sich die Überflughöhen im Bereich der Gemeindever cherheit oder Ordnung führen konnten. Soweit Abweichun bindungsstraße bis zu 15 m. gen von den zur Zeit der Genehmigung geltenden Richtlini en für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flug Zu 4. b): zeuge im Sichtflugbetrieb gegeben waren, waren diese aus Ja. Durch die geschaltete Ampel ist die Straße nicht als Hin Sicherheitsgründen vertretbar. Bezüglich der aktuell gülti dernis zu bewerten. gen Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flug plätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb aus dem Jahre Zu 5.: 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt Die Start und Landebahn am Sonderlandeplatz Jesenwang entwicklung den Abweichungen des Sonderlandeplatzes Je ist flugbetrieblich nicht weiter einkürzbar, da ihre bestehen senwang in seinem aktuellen Bestand zugestimmt.",
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