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            "content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                  Drucksache      16/9508 06.10.2011 Schriftliche Anfrage                                                         mindest Versuche zu einer Kanalisierung und Steuerung des Besucherstroms vorzunehmen. des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER                                                                       Die ganze Szenerie erinnerte in Teilen stark an die Zustände, vom 07.07.2011                                                               die in Duisburg zu einer Massenpanik mit zahlreichen Toten und Verletzten geführt hatten. Nur der offensichtlichen Dis- Sicherheit bei Großveranstaltungen in Bayern                                 ziplin der Wartenden ist es wohl zu verdanken, dass bei die- ser Veranstaltung nicht Vergleichbares passiert ist. Die vor Am Wochenende vom 1. bis 3. Juli fand auf dem Norisring                      Ort Verantwortlichen waren jedoch offenbar weder darauf in Nürnberg im Rahmen der DTM eine Großveranstaltung                         vorbereitet noch in der Lage zumindest situationsabhängig mit etwa 124.000 Besuchern (im Vorjahr sollen es sogar über                  schnell zu reagieren. 130.000 gewesen sein) statt. Aufgrund des während des DTM-Rennens wieder verstärkt einsetzenden starken Re-                        Bildmaterial: Fotos vom S-Bahnhof Frankenstadion, Sonn- gens wurde die Hauptattraktion – der fünfte Hauptlauf der                    tag 03.07.2011, ca. 14:41 Uhr DTM – geringfügig vor dem eigentlichen Rennende nach 62 statt der geplanten 82 Runden beendet. Das über das gesam- te Wochenende andauernde schlechte Wetter verbunden mit dem wohl wegen der Frauen-Fußball-WM vorgezogenen DTM-Lauf und dem früheren Rennabbruch brachten mit sich, dass eine große Zahl der Zuschauer früher als vielleicht üblich das Veranstaltungsgelände verließen. Dass jedoch am nächstgelegenen S-Bahn-Halt „Frankensta- dion“ sich dann eine Menschenmenge dicht an dicht bis an die Bahnsteigkanten drängte, hätte den Verantwortlichen schon aufgrund der offensichtlich vorhandenen Video-Über- wachung schnell auffallen müssen. Jedoch fanden sich in der Anfangsphase bis mindestens eine halbe Stunde nach Ende des DTM-Rennens weder erkennbar Fahrdienstpersonal der DB AG noch DB-Sicherheitspersonal oder gar Bundespoli- zei auf und um den Bahnsteig, sodass trotz ersichtlicher Überfüllung der Station weiterhin ungehindert Menschen dorthin strömen konnten. Auch die zuführende Straße war sowohl zu Beginn der Veranstaltung am Vormittag als auch zu dieser Zeit offenbar uneingeschränkt für den Verkehr frei- gegeben, sodass es auch in diesem Bereich dazu kam, dass die aufgrund der begrenzten Gehwegekapazitäten zwangs- weise auf die Fahrbahnen ausweichenden Besucher und der KFZ-Verkehr sich unkontrolliert in die Quere kamen. Des Weiteren fanden an der Station selbst kontinuierlich Zugdurchfahrten ohne jegliche Vorwarnung der Wartenden statt, obwohl der Bahnsteig inklusive der Sicherheitsstreifen bis an die Bahnsteigkanten besetzt war (vgl. dazu beigefüg- tes Bildmaterial). Ich frage die Staatsregierung: Die zu dieser Zeit eingesetzten S-Bahn-Garnituren waren schließlich aufgrund der kurzen Zuglänge in keinster Weise                   1. Inwieweit wird die obige Schilderung der Sachverhalte geeignet, die auflaufenden Menschenmassen adäquat und                            durch die Bayerische Staatsregierung geteilt bzw. welche schnell aufzunehmen, zumal laut Informationen einer erst                         konkreten Informationen liegen über die teils katastro- viel später vor Ort eingetroffenen DB-Mitarbeiterin der Son-                     phalen Sicherheitszustände bei der DTM-Veranstaltung derzugverkehr erst nach 16:00 Uhr einsetzen sollte. Eine                         am 3. Juli auf dem Norisring in Nürnberg vor? kurzfristige Vorverlegung des Sonderverkehrs fand m. E.                          a) Welche Vorgaben und Absprachen zur Planung und nicht statt. Auch waren keinerlei Maßnahmen erkennbar, zu-                            Durchführung gab es bei dieser Veranstaltung insbe- ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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            "content": "Seite 2                           Bayerischer Landtag      · 16. Wahlperiode                             Drucksache 16/9508 sondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen bei       Open-Air-Veranstaltung „Rock im Park“. An- und Abreise der Besucher? b) Wie bewertet dementsprechend die Staatsregierung         Zu 1.: die Sicherheitslage der Besucher insbesondere zum       Nach Bewertung des Polizeipräsidiums Mittelfranken unter Ende des DTM-Rennens?                                   Einbeziehung der Stadt Nürnberg und der Bundespolizeiin- spektion Nürnberg war die Sicherheit der Besucher vor, 2. Inwieweit liegen Erkenntnisse über Überfüllungen und         während und nach den jeweiligen Rennen an allen drei Renn- Sicherheitsgefährdungen v. a. bei der Abreise auch aus      tagen jederzeit gewährleistet. Informationen über Sicher- anderen Bereichen bei dieser Veranstaltung vor?             heitsdefizite liegen nicht vor. a) Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen gab es insbesondere an den ÖPNV-Haltestellen im Umfeld         Die Stadt Nürnberg hatte den Motorsportclub Nürnberg des Norisring?                                          (MCN) als Veranstalter per Bescheid verpflichtet, ein Si- b) Inwieweit war eine zentrale Stelle für die Koordinati-   cherheitskonzept zu erstellen und einen Ordnungsdienst zu on von Sicherheitsmaßnahmen zuständig?                  organisieren. Das Konzept wurde im Vorfeld mit den Fach- behörden der Stadt Nürnberg, der Berufsfeuerwehr, dem 3. Zu welchem Zeitpunkt wurde die DB/VGN vom Renn-              THW, den tangierten Rettungsdiensten und der Polizei abge- abbruch informiert?                                         stimmt. Durch dieses Konzept war die Entfluchtung der Zep- a) Welche Konsequenzen wurden aus dieser Informati-         pelintribüne, des ADAC-Fußgängertunnels und der weiteren on gezogen?                                             Zuschauertribünen auch bei einem unvorhergesehenen Scha- b) Weshalb erfolgte keine Information an die Besucher       dens- bzw. Panikfall zu jeder Zeit gewährleistet. auf dem Veranstaltungsgelände über die erheblichen Behinderungen und Verzögerungen bei der S-Bahn?         Die polizeiliche Betreuung der Veranstaltung erfolgte durch Dienstkräfte des Polizeipräsidiums Mittelfranken, Abschnitt 4. Welche Konsequenzen hinsichtlich der Sicherheitskon-         Mitte. Die Einsatzleitung oblag der Verkehrspolizeiinspekti- zeption und künftigen Veranstaltungsdurchführung wird       on Nürnberg. die Staatsregierung daraus folgend ziehen? Die Betreuung der Bahnanlagen, insbesondere der S-Bahn- 5. Wie sind generell die Zuständigkeiten bei Planung und        haltepunkte Dutzendteich und Frankenstadion, erfolgte an Durchführung solcher Großveranstaltungen geregelt?          allen Renntagen durch Dienstkräfte der Bundespolizei und a) Insbesondere welche Vorplanungen und vorbereiten-        der DB Sicherheit. den Maßnahmen werden hinsichtlich der Versorgung, Steuerung und Lenkung der Besucherströme getrof-        Zur konkreten Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen fen?                                                    während der Veranstaltung erfolgten täglich Sicherheitsbe- b) Welche Vorsorge wird hinsichtlich ungeplanter Er-        sprechungen, an denen alle beteiligten Behörden und Orga- eignisse und Zwischenfälle getroffen, um in Fällen      nisationen sowie auch die Veranstalter teilnahmen. Bei der wie den o. g. auch kurzfristig reagieren zu können?     Rennleitung befand sich während des gesamten Rennens ein Verbindungsbeamter der Polizei, sodass kurzfristig auf jegli- 6. Welche Erkenntnisse für die Durchführung von Großver-        che Art von Ereignissen reagiert werden konnte. anstaltungen hat die Staatsregierung auch aus den Ereig- nissen bei der Love-Parade in Duisburg gewonnen?            Zu 2.: a) Inwieweit haben diese Ereignisse bereits konkret zu      Dem Bayer. Staatsministerium des Innern liegen keinerlei geänderten Planungen und Vorbereitungen bei ver-        Erkenntnisse zu Überfüllungen oder gar Sicherheitsgefähr- gleichbaren Großereignissen in Bayern geführt?          dungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung vor. Beim b) Wenn keine Konsequenzen bislang gezogen wurden,          Ende einer Massen-/Großveranstaltung kommt es natur- warum nicht?                                            gemäß zu einem höheren Personenaufkommen, ohne dass dies zwangsläufig zu Gefährdungssituationen führen muss. Antwort                                                         Von der „DB Netze“ wurden gemäß Absprachen mit dem des Staatsministeriums des Innern                               Veranstalter ab 15.00 Uhr ein Sonderfahrplan sowie zusätz- vom 22.08.2011                                                  liche Transportkapazitäten bereitgestellt, um das erhöhte Fahrgastaufkommen während des Rennens zu bewältigen. Vorbemerkung: Vom 01.– 03.07.11 fand das 69. Internationale ADAC-No-          Die konzeptionellen Vorbereitungen für die ÖPNV-Halte- risring Speedweekend statt. Die Veranstaltung verlief aus       stellen sahen bei einer Überfüllung der Bahnsteige eine Sper- polizeilicher Sicht ohne besondere Vorkommnisse.                rung des Zugangs zunächst durch die DB-Sicherheit ggf. mit Wie bei Veranstaltungen dieser Größenordung üblich, kam         Unterstützung der Bundespolizei vor, um Gefahrensituatio- es auch beim diesjährigen Norisring-Rennen, insbesondere        nen zu verhindern. in der Abfahrtsphase, zu größeren Menschenansammlungen.         Zudem waren für die Zugänge zu den Haltestellen Sperren Am S-Bahnhof Frankenstadion geschieht dies regelmäßig           vorbereitet, sodass bereits im Vorfeld der Fußgängerzufluss z. B. auch bei Fußballspielen des 1. FC Nürnberg oder bei der   reguliert werden konnte.",
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            "content": "Drucksache 16/9508                              Bayerischer Landtag    ·   16. Wahlperiode                              Seite 3 Die eingesetzten Dienstkräfte der Bundespolizei überwach-      tigten Vergnügung Gefahren für die in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 ten wie vorgesehen die Haltepunkte. Weiterhin waren            genannten Rechtsgüter erwarten lässt. Maßgebend ist hierfür Dienstkräfte der DB Sicherheit vor Ort. Nach dem Rennab-       der Erkenntnisstand, der sich vor der Veranstaltung gewin- bruch war der S-Bahnhaltepunkt Frankenstadion von abwan-       nen lässt. Hierzu kann die Anhörung von Polizei, Feuerwehr, dernden Veranstaltungsbesuchern stark frequentiert, objek-     Rettungsdiensten oder sonstigen Fachdienststellen erforder- tiv jedoch nicht überfüllt, sodass weder der Bahnsteig selbst, lich sein. Sind Gefahren nicht zu erwarten und brauchen kei- noch der Zugang gesperrt werden musste.                        ne Anordnungen für den Einzelfall getroffen zu werden (Art. 19 Abs. 5 LStVG), so duldet die Behörde den Ablauf der an- Wie bereits unter 1. aufgeführt, oblag die Einsatzleitung der  gezeigten Veranstaltung ohne förmliche Entscheidung.“ Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg. Die polizeiliche Be- treuung des S-Bahnhaltepunktes oblag den Dienstkräften der     Die Genehmigungsbehörde – im Fall des Norisring-Rennens Bundespolizei.                                                 die Stadt Nürnberg – lädt alle beteiligten Stellen jeweils zeit- gerecht zu Abstimmungsgesprächen hinsichtlich der anste- Zu 3.:                                                         henden Veranstaltung ein. Dabei werden alle sicherheitsrele- Aufgrund des starken Regens am 03.07.11 wurde das DTM-         vanten Belange, auch die Steuerung und Lenkung von Besu- Rennen um 14.06 Uhr von der Rennleitung abgebrochen.           cherströmen, besprochen und entsprechende Maßnahmen, Das planmäßige Ende dieses Rennens wäre um 14.13 Uhr er-       wie z. B. Sperrung der Bahnsteige, Sperrungen der Zubrin- folgt.                                                         gerwege, Lautsprecherdurchsagen usw., festgelegt. Die vor Ort befindlichen Einsatzkräfte der Bundespolizei       Zudem werden die Sicherheitskonzepte auch für den Fall des und DB Sicherheit erlangten vom Rennabbruch unmittelbar        Eintritts eines unvorhergesehenen Ereignisses besprochen Kenntnis.                                                      und abgestimmt. Im Veranstaltungsbereich wurden keine Durchsagen durch- Zu 6.: geführt, da die Abwanderung der Besucher bereits erfolgt war und weder am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Fran-        Nach den schrecklichen Ereignissen anlässlich der Love-Pa- kenstadion noch auf dem Zubringerweg Probleme zu ver-          rade am 24.07.2010 in Duisburg, bei denen 21 Menschen zeichnen waren.                                                starben und über 500 Personen verletzt wurden, habe ich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verfügt, um mögliche Kon- Verzögerungen des Bahnverkehrs lagen nicht vor. Eine Än- sequenzen aus dem Unglück für Bayern zu prüfen. derung bzw. zeitliche Vorverlegung der Zugfolge war aus innerbetrieblichen Gründen der Bahn nicht möglich. Die Arbeitsgruppe hat unter Einbeziehung von Vertretern al- Zu 4.:                                                         ler betroffener Behörden und Organisationen, wie z. B. der Das diesjährige Sicherheitskonzept am Norisring hat sich so-   kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverban- wohl aus polizeilicher Sicht wie auch aus Sicht der Sicher-    des, der BRK-Landesgeschäftsstelle, von Polizeipräsidien heitsbehörden bewährt. Dies wurde einvernehmlich im Rah-       usw., sowohl die rechtlichen Vorgaben für Großveranstal- men einer Nachbesprechung festgestellt.                        tungen wie auch deren Umsetzung in der Praxis ausgewertet. Dabei wurden auch Erkenntnisse aus der Panikforschung Zu 5.:                                                         einbezogen und geprüft, inwieweit Maßnahmen technischer, In Bayern findet auf Großveranstaltungen Art. 19 des Geset-    taktischer und interaktiver Art, die dazu geeignet sind, eine zes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf     aufkommende Panik bereits im Ansatz zu unterbinden oder dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung             im Falle einer Panik die schädlichen Auswirkungen zu mini- (LStVG) Anwendung. Gemäß Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3           mieren, bereits beinhaltet sind. und Satz 2 LStVG bedürfen Veranstaltungen, die außerhalb       Insgesamt wurde festgestellt, dass bei den beteiligten Behör- dafür bestimmter Anlagen stattfinden sollen und zu der mehr    den und Organisatio-nen in Bayern umfangreiches Fachwis- als tausend Besucher zugelassen werden sollen, der Erlaub-     sen in Bezug auf Großveranstaltungen vorhanden ist, die Zu- nis der Gemeinde. Gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 LStVG ist        sammenarbeit von Polizei und Sicherheitsbehörden in der die Erlaubnis zu versagen, wenn es zur Verhütung von Ge-       Praxis gut funktioniert und größere Defizite bislang nicht be- fahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum           kannt geworden sind. Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästi-    Da allerdings Erfahrungen und Know-how bezüglich der Be- gungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor       wältigung von größeren Veranstaltungen bei den Kommu- erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft       nen in Bayern durchaus divergieren (insbesondere kleinere erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere Vor-   Gemeinden in ländlichen Gebieten können je nach Größen- schriften entgegenstehen.                                      ordnung der Veranstaltung schnell an fachliche und perso- nelle Grenzen stoßen), wurde zur Verbesserung der Hand- Die Vorfeldbeteiligung von Polizei, Rettungsdiensten und       lungssicherheit für die Kommunen eine Handreichung als Feuerwehr richtet sich nach Ziffer 19.2.1 der Vollzugsbe-      Leitfaden/Checkliste erarbeitet, die sich derzeit in der finalen kanntmachung zum LStVG (VollzBekLStVG). Diese Ziffer           Abstimmung befindet. Die Umsetzung ist in Kürze geplant. lautet: „Aufgrund der Anzeige gemäß Art. 19 Abs. 1 hat die zustän-     Darüber hinaus wird die Aufnahme der Thematik in die Fort- dige Behörde zu prüfen, ob die Durchführung der beabsich-      bildung angestrebt.",
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