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Wie steht die Staatsregierung zur Forderung nach Schaf- GRÜNEN                                                                             fung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige vom 13.05.2007                                                                     Unternehmen, in welchem neben „klassischen Korrupti- onsdelikten“ sowie neben Betrug, Untreue, Steuerhinter- Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unter-                            ziehung und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge                                       auch Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Ar- beitnehmer-Überlassung und Arbeitnehmer-Entsendung Nach Auskunft der Staatsregierung sind in den letzten zehn                         Platz finden? Jahren in Bayern 20 Unternehmen – neun Bauunternehmen und elf Planungsunternehmen – wegen klassischer Korrupti- onsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsge- währung und Vorteilsannahme, wegen Betrug oder Untreue                        Antwort bzw. wegen anderer Delikte wie Schwarzarbeit oder anderer des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, illegaler Beschäftigung, Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Verkehr und Technologie Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Steuer- vom 29.06.2007 hinterziehung oder Verstößen gegen das Kartellverbot im GWB von der Vergabe staatlicher Aufträge ausgeschlossen Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen worden. Die durchschnittliche Ausschlussdauer betrug bei mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt: den Baufirmen drei und bei den Planungsbüros acht Jahre. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgen- Zu 1. und 2.: der Fragen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird über die Art der Delikte weder eine Statistik geführt noch werden die Fir- 1. Wie viele der Ausschlüsse erfolgten mennamen über einen längeren Zeitraum gespeichert, wenn a) aufgrund „klassischer Korruptionsdelikte“ wie Beste- die Baufirmen oder Planungsbüros wieder zum Wettbewerb chung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und zugelassen sind. Deshalb sind detaillierte Angaben, wie sie Vorteilsannahme und in den Fragen 1 und 2 gefordert sind, nicht möglich. b) wie viele aufgrund von Betrug, Subventionsbetrug Aus langjähriger Erfahrung des Staatsministeriums des In- und Untreue? nern kann jedoch festgestellt werden, dass sich bei den Aus- schlüssen die Fälle sog. „klassischer Korruptionsdelikte“ wie 2. Wie viele der Ausschlüsse erfolgten Bestechung, Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und a) aufgrund von Steuerhinterziehung, Vorteilsannahme mit den Fällen von Betrug, aber auch wett- b) aufgrund von wettbewerbsbeschränkenden Abspra- bewerbsbeschränkenden Absprachen in etwa die Waage hal- chen und sonstigen Verstößen gegen das Kartellver- ten. Es kommt nicht selten vor, dass den Ausschlüssen meh- bot im GWB und rere Tatbestände zugrunde liegen (Tateinheit aber auch Tat- c) aufgrund von Schwarzarbeit oder anderer illegaler mehrheit), die jeder für sich schon einen Ausschlusstatbe- Beschäftigung bzw. Verstößen gegen die rechtlichen stand begründen. Vorgaben zur Arbeitnehmer-Überlassung und Arbeit- Fälle von Verstößen gegen das Kartellverbot im GWB gab es nehmer-Entsendung? in den letzten zehn Jahren höchstens zwei bis dreimal. We- gen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz 3. Wie viele Kommunen und sonstige kommunale Auftrag- wurde bisher lediglich eine Firma aus-geschlossen. Das liegt geber haben in den letzten fünf Jahren die im Staats- an der Besonderheit, dass Verfehlungen dieser Art besonders ministerium des Innern geführte Ausschlussliste angefor- schwer nachzuweisen sind. Bisher gab es noch keinen Aus- dert? schluss aufgrund von Steuerhinterziehung. 4. Gab es bei Vergaben, die in das Ressort des Staatsminis- Zu 3.: teriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Tech- Anfragen der Kommunen, ob ein Unternehmen oder Pla- nologie fallen, keinerlei Ausschlüsse, bzw. aus welchem nungsbüro in die Ausschlussliste eingetragen ist, werden sta- Grund wird in eben diesem Staatsministerium nicht eine tistisch nicht erfasst. Es kann nur die Beobachtung einer Ten- entsprechende Ausschlussliste geführt? denz weitergegeben werden, dass überwiegend die großen Kommunen in der Regel anfragen, ob ein Unternehmen, das 5. Wie steht die Staatsregierung zur grundsätzlichen Forde- den Zuschlag für einen kommunalen Bauauftrag erhalten rung nach Schaffung eines bundesweiten Registers über soll, in die Ausschlussliste eingetragen ist. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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