HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/202164/",
"id": 202164,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/202164-pille-danach-in-bayerischen-krankenhausern/",
"title": "„Pille danach“ in bayerischen Krankenhäusern",
"slug": "pille-danach-in-bayerischen-krankenhausern",
"description": "",
"published_at": "2013-05-02T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/13/4b/a3/134ba3d98e2c43bca8df6e8189c36353/190050cd921406a5286310a2a119f2dc96d5c61b.pdf",
"file_size": 15693,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/13/4b/a3/134ba3d98e2c43bca8df6e8189c36353/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/13/4b/a3/134ba3d98e2c43bca8df6e8189c36353/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0016327.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Adobe InDesign CS6 (Windows)",
"subject": null,
"producer": "Adobe PDF Library 10.0.1",
"publisher": "Bayerischer Landtag",
"reference": "16/16327",
"foreign_id": "by-16/16327",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.bayern.landtag.de"
},
"uid": "134ba3d9-8e2c-43bc-a8df-6e8189c36353",
"data": {
"category": null,
"publisher": "by",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "16"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=202164",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 17:57:09.941473+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/202164/",
"number": 1,
"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode\t\t\t\t\t\t\t\t Drucksache 16/16327 02.05.2013 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 01.03.2013 vom 03.04.2013 „Pille danach“ in bayerischen Krankenhäusern Zu 1.: Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da es keine Ich frage die Staatsregierung: statistischen Erhebungen zu den dafür erforderlichen umfas- senden personenbezogenen Daten für jeden Einzelfall gibt. 1. Wie wird in bayerischen Krankenhäusern mit der Ver- schreibung der „Pille danach“ verfahren? Bei der sog. „Pille danach“ handelt es sich um ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, 2. Liegen der Staatsregierung Informationen vor, die besa- das je nach Wirkstoff innerhalb von spätestens drei bis fünf gen, dass in Krankenhäusern unter bestimmter Träger- Tagen nach dem Geschlechtsverkehr einzunehmen ist. Die schaft die Verschreibung der „Pille danach“ strikt abge- sog. „Pille danach“ ist verschreibungspflichtig. Der behan- lehnt bzw. die Verschreibung /Aushändigung verweigert delnde Arzt kann die sog. „Pille danach“ im Falle der ent- wird? sprechenden einzelfallbezogenen Indikationsstellung nach der Aufklärung und der Einwilligung der Patientin verschrei- 3. Wird in allen bayerischen Krankenhäusern Beratung ben. über die „Pille danach“ vorgenommen? Die Verschreibung der sog. „Pille danach“ wird daher vor allem in Krankenhäusern mit der Fachrichtung Gynäkologie 4. Wie werden Notfallambulanzen, Notärzte, Sanitäter und und/oder Geburtshilfe erfolgen können, da dort Fachärzte für Rettungsdienste über die Handhabung der „Pille danach“ Frauenheilkunde und Geburtshilfe tätig sind. informiert? Arzneimittel, die zur Vornahme eines Schwangerschaftsab- 5. Ist sichergestellt, dass die Notfallversorgung auch im bruchs zugelassen sind, dürfen nach § 47 a Arzneimittelge- Falle einer Vergewaltigung in allen bayerischen Kran- setz nur an Einrichtungen im Sinne des § 13 des Schwan- kenhäusern die Beratung und Verabreichung der „Pille gerschaftskonfliktgesetzes und nur auf Verschreibung eines danach“ beinhaltet? dort behandelnden Arztes abgegeben werden. Zu 2.: Nein. Zu der Frage wird auch auf die Beantwortung der Schrift- lichen Anfrage der Abgeordneten Sabine Dittmar und Ka- thrin Sonnenholzner vom 06.02.2013 (Drs. 16/16026) betreffend Leitliniengerechte Behandlung von Vergewalti- gungsopfern in Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft verwiesen. Zu 3.: Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da es keine statistischen Erhebungen zu den dafür erforderlichen umfas- senden personenbezogenen Daten für jeden Einzelfall gibt. Eine Beratung über die sog. „Pille danach“ wird vor allem in Krankenhäusern mit der Fachrichtung Gynäkologie und/ oder Geburtshilfe stattfinden können, da dort Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe tätig sind. Die behandelnden Ärzte sind gesetzlich zur Aufklärung der Patientinnen verpflichtet (vgl. auch Beantwortung Frage 5). Zu 4.: Die sog. „Pille danach“ ist verschreibungspflichtig. Die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/13/4b/a3/134ba3d98e2c43bca8df6e8189c36353/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/202164/",
"number": 2,
"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/16327 Erstinformation über die Verhinderung einer ungewollten die Leitlinie „Ärztliche Gesprächsführung, Untersuchung Schwangerschaft obliegt daher, soweit diese einzelfallab- und Nachbetreuung von Frauen nach mutmaßlicher sexuel- hängig im Rahmen eines Notfalleinsatzes überhaupt geboten ler Gewaltanwendung“ erarbeitet. Die Leitlinie ist über die sein kann, dem anwesenden Notarzt. Website www.awmf.org, Nr. 015/068 des Leitlinien-Regis- Nach der Bundesärztekammer versorgen Notärzte im Rah- ters der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medi- men der Notfallrettung (Präklinik), gemeinsam mit dem zinischen Fachgesellschaften (AWMF), abrufbar. nichtärztlichen Rettungsfachpersonal, akut erkrankte oder Ärztliche Leitlinien werden durch die wissenschaftlichen verletzte Menschen mit oder ohne gestörte Vitalfunktionen medizinischen Fachgesellschaften für Ärzte zur Entschei- am Einsatzort. Ihre Aufgabe ist, die lebenswichtigen Funk- dungsfindung in spezifischen Situationen entwickelt und tionen des Patienten wiederherzustellen oder aufrechtzu- verbreitet. Leitlinien beruhen auf aktuellen wissenschaftli- erhalten, Folgeschäden zu vermeiden sowie die Transport- chen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren. fähigkeit der Patienten in die nächstgelegene und geeignete Leitlinien sind rechtlich nicht bindend. Ärzte gehen aber Weiterversorgungseinheit aufrechtzuerhalten oder wieder- bei einer nicht leitliniengerechten Behandlung erhöhte Haf- herzustellen. Die Patienten werden dazu von Notärzten beim tungsrisiken ein. Transport begleitet, überwacht und therapiert. Zur Erfüllung dieser komplexen differenzialdiagnostischen Die – über eine reine Notfallversorgung hinausgehende – und therapeutischen Aufgaben ist eine besondere Qualifi- leitliniengerechte Behandlung und Beratung einer Pati- kation notwendig. Bundesweit sind folgende Qualitätsan- entin wird nach den in der ärztlichen Leitlinie „Ärztliche forderungen anzutreffen: Zusatz-Weiterbildung Notfallme- Gesprächsführung, Untersuchung und Nachbetreuung von dizin, Fachkundenachweis Rettungsdienst (oder analoge Frauen nach mutmaßlicher sexueller Gewaltanwendung“ Bezeichnung) sowie andere Anforderungen. In Bayern ist gestellten Anforderungen vor allem in Krankenhäusern mit die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin in der Weiterbil- der Fachrichtung Gynäkologie und/oder Geburtshilfe statt- dungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, in finden können, da dort Fachärzte für Frauenheilkunde und der Fassung der Beschlüsse des 71. Bayerischen Ärztetages Geburtshilfe tätig sind. vom 14. Oktober 2012, geregelt. Nach den Nrn. 1 und 3 der Leitlinie ist die Befragung und Untersuchung der Patientin aus Gründen der beruflichen Zu 5.: Erfahrung und der besonderen forensischen Anforderungen Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine Frau nach einer eine ärztliche Aufgabe, die einschlägige Erfahrungen vo- Vergewaltigung abgewiesen und eine Behandlung verwei- raussetzt (Facharzt oder erfahrener Weiterbildungs-Assis- gert worden wäre (vgl. Beantwortung der Schriftlichen An- tent). Die Untersuchung sollte eine Fachärztin durchführen frage der Abgeordneten Sabine Dittmar und Kathrin Son- oder es muss eine weitere weibliche Fachkraft ständig anwe- nenholzner vom 06.02.2013 betreffend Leitliniengerechte send sein (Ärztin, Krankenschwester). Behandlung von Vergewaltigungsopfern in Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft). Nach Nr. 22 der Leitlinie sind der Patientin durch den be- handelnden Arzt unter anderem insbesondere Informationen Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe über die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft (DGGG) Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (AG MedR) hat zu vermitteln.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/13/4b/a3/134ba3d98e2c43bca8df6e8189c36353/page-p2-{size}.png"
}
]
}