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Eine besondere Form rungsmaßnahmen staatlicher oder staatlich geförderter                        der Dokumentation erfolgt bei den Staatlichen Bauämtern ab Gebäude                                                                      Januar 2012 im Audit für barrierefreies Bauen. Dieses Audit wurde mit Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayeri­ Aufgrund des Antrags der SPD (Drs.14/5855, 14/7887) zum                      schen Staatsministerium des Innern (OBBS) vom Einbau von Induktionsleitungen für Hörbehinderte in Laut­                    18.10.2011 als Selbstverpflichtung bei Baumaßnahmen des sprecheranlagen bei Neubau­, Umbau­ oder Sanierungsmaß­                      Freistaats Bayern eingeführt. Dabei wird explizit darauf hin­ nahmen staatlicher oder staatlich geförderter Gebäude hat                    gewiesen, dass der Landtagsbeschluss Drs. 14/8286 zu be­ der Bayerische Landtag am 12.12.2001 Maßnahmen zur                           achten ist. Verbesserung der Kommunikation von hörgeschädigten und gehörlosen Menschen (Drs.14/8286) beschlossen.                               Darüber hinaus haben wir in der Vergangenheit bereits fol­ Laut Beschluss ist der Sachverstand der Vertretungen der                     gende Maßnahmen ergriffen, um die Umsetzung des Land­ Hörbehinderten (Landesverband, regionale Vereine) bei den                    tagsbeschlusses sicherzustellen: Planungen und beim Einbau mit einzubeziehen. Mit Schreiben vom 06.03.2002 Nr. IIA9­4200­011/01 hat Ich frage die Staatsregierung:                                               die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die nachgeordneten Dienststellen angewiesen, 1. Von wem und in welcher Form wird die Umsetzung des                        künftig bei Neubau­, Umbau­ oder Sanierungsmaßnahmen Beschlusses überwacht und dokumentiert?                                  staatlicher und staatlich geförderter Gebäude, in die Laut­ sprecheranlagen fest installiert werden, grundsätzlich Induk­ 2. Wie viele Lautsprecheranlagen wurden in öffentliche                       tionsleitungen für Hörbehinderte mit einzubauen. bzw. öffentlich geförderte Gebäude in Niederbayern seit                  Mit OBBS Nr. IIA9­4200­04/06 vom 19.07.2006, das inhalt­ 01.01.2002 im Rahmen einer Neubau­, Umbau­ oder Sa­                      lich mit dem Landesverband Bayern der Schwerhörigen und nierungsmaßnahme eingebaut?                                              Ertaubten e. V. (Schwerhörigenverband) abgestimmt wurde, erfolgten noch weitergehende Regelungen zum Einbau von 3. Wie viele davon wurden mit einer Induktionsleitung für                    Induktionsleitungen. Hörbehinderte ausgestattet? Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des In­ 4. Wenn es Ausnahmen gibt, wie wurde die Nichtbeachtung                      nern vom 03.04.2002 Nr. IB1­1414.1­50 wurden die kom­ des Beschlusses im Einzelfall begründet?                                 munalen Spitzenverbände gebeten, ihren Einfluss dahinge­ hend geltend zu machen, dass in Zukunft auch in kommuna­ 5. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist der Kon­                     le öffentliche Gebäude verstärkt Induktionsleitungen einge­ takt und die Einflussnahme der Vertretungen der Hörbe­                   baut werden. hinderten (Landesverband, regionale Vereine) vor Ort                     Über den Einbau von Induktionsleitungen in kommunale öf­ bei den Baumaßnahmen erfolgt?                                            fentliche Gebäude entscheidet aber die jeweilige Kommune im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. 6. Welche dieser Kontakte und Einflussnahmen sind in den vergangenen 10 Jahren bei entsprechenden Baumaß­                         Mit Schreiben vom 12.03.2008 Nr. IIA3­4200­04/06 hat die nahmen in Niederbayern dokumentiert?                                     Oberste Baubehörde die Bezirksregierungen aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass bei Neubau­, Umbau­ oder Antwort                                                                      Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude, in die Laut­ sprecheranlagen fest installiert werden, grundsätzlich Induk­ des Staatsministeriums des Innern                                            tionsleitungen mit eingebaut werden, wenn der Freistaat vom 17.12.2011                                                               Bayern an der Finanzierung der Baumaßnahmen beteiligt ist. Herr Abgeordneter Perlak bezieht sich in seiner Anfrage auf                  Zu 2. und 3.: den Landtagsbeschluss Drs. 14/8286 vom 12.12.2001, in                        Seit dem 01.01.2002 wurden in Niederbayern bei öffentli­ dem Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation von                         chen und öffentlich geförderten Maßnahmen vorwiegend ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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