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"content": "Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/4143 Schriftliche Anfrage sung des Wissenschaftsministers noch vor Behandlung der Angelegenheit im Plenum des Landesdenkmalrates des Abgeordneten Starzmann SPD nicht in die Denkmalliste eingetragen werden sollen. vom 21.03.2000 Hintergründe zur Beseitigung des Denkmals „Platter- hof“ auf dem Obersalzberg Antwort Der Landesdenkmalrat wurde von der Fachbehörde des Frei- des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und staates Bayern informiert, dass es sich beim Platterhof auf Kunst dem Obersalzberg um ein Denkmal handelt. Trotzdem wur- vom 18.07.2000 de der Platterhof beseitigt. 1. Der „Platterhof“ auf dem Obersalzberg war nach Auffas- Ich frage die Staatsregierung: sung der Denkmalbehörden als ein Denkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes anzusehen. Das 1. War der Platterhof ein Denkmal im Sinne des Bayeri- Staatsministerium der Finanzen hat im Zusammenhang schen Denkmalschutzgesetzes und auf welchem Weg mit der Aufstellung der Denkmalliste von der Auffas- wurde dies der grundstücksverwaltenden Behörde des sung, es liege ein Denkmal vor, erfahren. Freistaates Bayern, dem Staatsministerium der Finanzen, bekannt gemacht bzw. wie hätte sich diese über den Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 10. Novem- Sachverhalt informieren können oder müssen? ber 1998 entschieden, den Platterhof abreißen zu lassen, da dieser für das geplante neue Hotel ungeeignet und ei- 2. War der Platterhof in die Denkmalliste eingetragen? ne Sanierung für mögliche andere Nutzungen wirtschaft- lich unvertretbar war. Durch den Abriss kann die 3. Warum und auf wessen Entscheidung wurde der Platter- benötigte Parkfläche für Besucher der Dokumentations- hof in die für die Veröffentlichung vorgesehene Ausgabe stelle geschaffen werden. Der Haushaltsausschuss des der Denkmalliste nicht aufgenommen? Bayerischen Landtags hat mit Beschluss vom 14. April 1999 dem Erbbaurechtsvertrag zugestimmt, der die Fa. 4. Aufgrund welcher Äußerung des Staatsministers der Fi- G. zum Abriss des Gebäudes verpflichtet. nanzen zitiert die Süddeutsche Zeitung vom 15.3.2000 den bayerischen Finanzminister noch mit der Ausage, der 2. Der Platterhof war nicht in die Denkmalliste eingetragen. Platterhof sei kein Denkmal, obgleich ich die rechtliche Situation und die Feststellung der Fachbehörde, dass es 3. Die Entscheidung, den Platterhof nicht in die zur Veröf- sich beim Platterhof um ein Denkmal handele, wenige fentlichung vorgesehene Ausgabe der Denkmalliste auf- Wochen vorher im Plenum des Landtags unter Anwesen- zunehmen, wurde vom seinerzeitigen Staatsministerium heit des Finanzministers dargelegt habe? für Unterricht und Kultus getroffen. 5. Welche zuständige Behörde hat die Beseitigung des 4. Wie sich bereits aus dem in der Anfrage genannten Arti- Denkmals Platterhof genehmigt? kel in der Süddeutschen Zeitung vom 15. März 2000 er- gibt, stammt die Aussage, der Platterhof sei kein Denk- 6. Auf welche Weise war der Landesdenkmalrat mit der mal, nicht von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser, doch grundsätzlichen Entscheidung für die Beseitigung sondern vom Pressesprecher des Finanzministeriums. eines so bekannten Denkmals aus der Nazizeit befasst, Die Auskunft, dass es sich beim Platterhof um kein und wurde er überhaupt von einer zuständigen Staats- Denkmal handelt, stützte sich auf die Behandlung im Mi- behörde über den beabsichtigten Abbruch rechtzeitig in- nisterrat. formiert? 5. Der Abriss des Platterhofs ist baurechtlich nicht geneh- 7. Hat die Staatsregierung Bedenken, wenn die Bundesre- migungs-, sondern nur anzeigepflichtig. Mit Schreiben publik Deutschland als Eigentümerin der ehemaligen vom 31.05.1999 bestätigte das Landratsamt Berchtes- Reichskanzlei-Außenstelle in Bischofswiesen mit den gadener Land gegenüber der Fa. G. GmbH den Eingang dortigen Gebäuden entsprechend dem Vorgehen des der Abbruchanzeige. Mit Schreiben vom 24.06.1999 be- Freistaates Bayern im Falle Platterhof verfahren würde stätigte das Landratsamt Berchtesgadener Land außer- und auch die Gebäude der ehemaligen Reichskanzlei- dem, dass dem Abbruch nicht widersprochen wird. Auf- Außenstelle abbrechen würde, zumal diese nach Wei- grund dieser Bestätigung ging die Firma G. davon aus,",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/4143 dass auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten ge davon aus, dass die ehemalige „Reichskanzlei/Dienst- keine Einwände bestehen. stelle Berchtesgaden“ erhalten wird. Von der Eigentüme- rin, der Bundesrepublik Deutschland, sind gegenteilige 6. Dem Landesdenkmalrat wurde die Angelegenheit nicht Absichten nicht bekannt; sie will die Liegenschaft jedoch vorgetragen; er hat sie von sich aus nicht aufgegriffen. verkaufen. Die auf etwaige Bedenken der Staatsregie- rung gegen einen Abbruch des Gebäudes zielende Frage 7. Die Gemeinde Bischofswiesen geht nach eigener Aussa- ist deshalb hypothetischer Natur.",
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