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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode\t\t\t\t\t\t\t\t Drucksache 16/15952 25.03.2013 Schriftliche Anfrage 6. Welche Vorkehrungen werden getroffen, Missbräuche frühzeitig zu erkennen? des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 23.01.2013 Missbrauch von deutschen Rentenleistungen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen, die nicht dauerhaft in der Bundesre- publik Deutschland leben und aus Ländern stammen, mit Antwort welchen die Bundesrepublik Deutschland ein Anwerbe- des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, abkommen geschlossen hatte (Türkei, Griechenland, Familie und Frauen Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und vom 25.02.2013 Tunesien), erhalten Rentenleistungen aus Deutschland? Zu 1.: 2. Wie viele Personen, die nicht dauerhaft in der Bundes- Nachstehende Tabelle der Deutschen Rentenversicherung republik Deutschland leben und aus dem Ausland stam- Bund gibt in Spalte 1 Auskunft über die Anzahl der Aus- men, erhalten Rentenleistungen aus Deutschland? landszahlungen zum Stichtag 31. Dezember 2011. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anzahl der Personen 3. Wie viele Rentenleistungen werden jährlich an diese wegen möglichen Mehrfachrentenbezugs (z. B. Altersrente beiden Personenkreise bezahlt? und Hinterbliebenenrente) nicht völlig deckungsgleich mit der Anzahl der Auslandszahlungen ist. 4. Wie viele Personen der beiden Personenkreise sind über 60, 70, 80 Jahre alt bzw. älter? In der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Informationen über das jeweilige Geburtsland der 5. Welche Verfahren der Überprüfung stellen sicher, dass Rentnerin/des Rentners, sodass die aktuelle Staatsangehörig- es hier zu keinem Missbrauch kommt? keit als Hilfsgröße herangezogen wurde. Rentenbestand am 31.12.2011, Renten nach SGB VI gesamt, nur Auslandsrenten, Verteilung nach Staatsangehörigkeit, Volu- men und nach ausgewählten Altersgruppen: Renten nach SGB VI Auslandszahlungen (Nichtvertrags- und Vertragsrenten) darunter: Rentenausgaben Anzahl nach Alter des Rentenberechtigten in Jahren Durchschnittlicher (Brutto) im Jahr in Staatsangehörigkeit des Versicherten Anzahl Rentenzahlbetrag in Mio. EUR (geschätzt EUR („netto“) anhand der mtl. Rentenzahlbeträge) 60–69 70–79 über 80 1 2 3 4 5 6 Deutsche 214.385 450,44 1.283 63.661 87.902 44.479 Ausländer 1.471.133 243,53 4.759 396.591 611.630 408.606 davon: Gastarbeiternationalitäten gesamt 935.332 259,95 3.230 278.043 440.811 180.700 davon: Griechen 95.184 362,96 459 24.648 48.989 18.946 Italiener 355.462 199,07 940 98.143 164.206 81.705 Portugiesen 19.133 407,60 104 7.070 8.554 2.574 Spanier 198.242 227,58 599 53.649 97.565 43.806 Türken 55.645 465,39 344 17.350 25.666 6.609 Marokkaner 3.088 425,71 17 540 1.254 463 Tunesier 699 382,69 4 233 197 33 Ex-Jugoslawen 207.879 276,31 763 76.410 94.380 26.564 davon: Slowenen 16.732 311,93 69 8.125 6.475 1.631 Bosnier-Herzegowiner 32.941 265,30 116 11.176 16.349 3.221 Serben* 70.589 231,61 217 23.731 31.287 11.177 Kroaten 75.980 322,55 326 28.610 35.013 9.458 Mazedonier 11.637 225,45 35 4.768 5.256 1.077 Übrige Nationalitäten 530.623 214,80 1.514 118.080 169.242 224.915 Staatenlose/Ungeklärte 5.178 220,84 15 468 1.577 2.991 Insgesamt (Deutsche und Ausländer) 1.685.518 269,85 6.042 460.252 699.532 453.085 * einschließlich ehemalige Jugoslawen und ehemalige Serben und Montenegriner Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/15952 Zu 2.: Aspekt der Rentenzahlung an sich, sondern erstrecken sich Zum Stichtag 31. Dezember 2011 erhielten 1.471.133 Per- auch auf Kontrollen in Zusammenhang mit dem Rentenan- sonen aus dem Ausland, d. h. auch aus sonstigen Herkunfts- spruch dem Grunde und der Höhe nach. Deswegen setzen ländern als den in Frage 1 bezeichneten, eine Rentenleistung. die Träger der Rentenversicherung eine Vielzahl von Kont- Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. rollterminen. In den Fällen zu Buchstabe c) überwacht ein maschinelles Verfahren jährlich das weitere Vorliegen der Zu 3.: Schul- bzw. Berufsausbildung. In den Fällen zu Buchstabe An beide Personenkreise werden jährlich nach Angaben der e) wird das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung nach Deutschen Rentenversicherung Bund rund 4,76 Mrd. Euro sozialärztlichen Vorgaben durch Nachuntersuchungen über- gezahlt (siehe Spalte 3, Zeile 2 der unter Frage 1 angeführten prüft, die über die jeweilige Verbindungsstelle im Ausland Tabelle). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 ver- veranlasst werden. Bei einer Weiterbeschäftigung während wiesen. eines Rentenbezugs wird in den Fällen zu Buchstabe f) jährlich die Höhe des Hinzuverdienstes geprüft. Anzurech- Zu 4.: nendes Einkommen in Fällen zu Buchstabe g) wird ebenfalls Die angefragten Altersgruppen sind in den Spalten 4 bis 6 regelmäßig überprüft. der unter der Frage 1 angeführten Tabelle ersichtlich. Im Üb- rigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Träger der Rentenversicherung weisen in allen Renten- bescheiden auf die Mitwirkungspflichten von Rentenbezie- Zu 5.: hern hin, um Überzahlungen zu vermeiden. Die möglichen Es besteht eine Reihe von Verfahren, mit denen Missbrauch Sachverhalte werden ausdrücklich benannt. Mit der Zah- verhindert oder zumindest reduziert werden kann. Als Miss- lungserklärung, mit der die Bankverbindung im Ausland brauch wird die ungerechtfertigte Inanspruchnahme bzw. erfragt wird, verpflichten sich Rentenantragsteller, jede ungekürzte Inanspruchnahme von Renten angesehen, z. B. Änderung der Verhältnisse, die die Zahlung oder die Höhe a) nach dem Tod Rentenberechtigter, der Rente oder den Rentenanspruch selbst beeinflusst, un- b) nach der Wiederheirat der Witwe/des Witwers, verzüglich mitzuteilen. Zudem müssen Rentenbezieher c) trotz nicht mehr vorliegender Schul- oder Berufsausbil- erklären, ihre Bank – auch mit Wirkung gegenüber ihren dung bei Waisenrentenbezug an volljährige Waisen, Erben – beauftragt zu haben, überzahlte Beträge rückzu- d) bei Verzug in das Nicht-EU-Ausland, wenn die in überweisen. Deutschland gezahlte Rente wegen verminderter Er- werbsfähigkeit wegen Fehlens eines Teilzeitarbeits- Einschlägige Bestimmungen in den Sozialversicherungsab- platzes zustand (Arbeitsmarktrente), kommen und im europäischen Sozialrecht erlauben im Fal- e) trotz nicht mehr bestehender Erwerbsminderung, le von Überzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen f) bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und Zugriff auf Leistungen des Trägers im Partnerland und ver- g) bei anzurechnenden Einkommen. pflichten diesen Träger zur Mithilfe bei der Beitreibung von Überzahlungen. Möglichen Missbrauchsfällen im Sinne der Buchstaben a), b) und c) wird mit dem Lebensbescheinigungsverfahren Zu 6.: nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI begegnet. Einmal jährlich Die Antwort zu Frage 5 verdeutlicht, dass die Träger der wird dabei nach Weiterleben von Rentenbeziehern, Wieder- Rentenversicherung sehr bemüht sind, ungerechtfertigte verheiratung von Witwen und Witwern sowie nach Schul- Rentenbezüge weitestgehend zu vermeiden. Die aufge- oder Berufsausbildung von Waisen gefragt. Eine amtliche führten Sachverhalte zeigen aber auch, dass Gründe für Min- Bestätigung des entsprechenden Vordrucks ist obligatorisch. derung oder Wegfall von Renten häufig nicht im Voraus in Geht die Lebensbescheinigung trotz nochmaliger Erinne- Erfahrung zu bringen sind. Hinsichtlich der Rentenüberzah- rung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist ein, ruht die lungen wegen Todes vereinbaren die Träger der Rentenver- Rentenzahlung bis zur späteren Beibringung. In den Fällen sicherung derzeit mit verschiedenen Staaten einen maschi- zu Buchstabe d) werden Arbeitsmarktrenten bei einem Ver- nellen Sterbedatenabgleich, um Überzahlungszeiträume zu zug in das Nicht-EU-Ausland eingestellt. vermindern. Das Zustandekommen ist aber davon abhängig, ob der jeweilige Staat ein geeignetes elektronisches Register Maßnahmen und Vorkehrungen, die eine missbräuchliche unterhält und ein Abgleich nach dortigen Datenschutzbe- Inanspruchnahme von Rentenleistungen frühzeitig erkennen stimmungen zulässig ist. bzw. unterbinden sollen, beschränken sich nicht nur auf den",
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