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Wie viele Personen, die nicht dauerhaft in der Bundesre- publik Deutschland leben und aus Ländern stammen, mit                                           Antwort welchen die Bundesrepublik Deutschland ein Anwerbe-                                             des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, abkommen geschlossen hatte (Türkei, Griechenland,                                               Familie und Frauen Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und                                            vom 25.02.2013 Tunesien), erhalten Rentenleistungen aus Deutschland? Zu 1.: 2.       Wie viele Personen, die nicht dauerhaft in der Bundes-                                          Nachstehende Tabelle der Deutschen Rentenversicherung republik Deutschland leben und aus dem Ausland stam-                                            Bund gibt in Spalte 1 Auskunft über die Anzahl der Aus- men, erhalten Rentenleistungen aus Deutschland?                                                 landszahlungen zum Stichtag 31. Dezember 2011. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anzahl der Personen 3.       Wie viele Rentenleistungen werden jährlich an diese                                             wegen möglichen Mehrfachrentenbezugs (z. B. Altersrente beiden Personenkreise bezahlt?                                                                  und Hinterbliebenenrente) nicht völlig deckungsgleich mit der Anzahl der Auslandszahlungen ist. 4.       Wie viele Personen der beiden Personenkreise sind über 60, 70, 80 Jahre alt bzw. älter?                                                           In der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Informationen über das jeweilige Geburtsland der 5.       Welche Verfahren der Überprüfung stellen sicher, dass                                           Rentnerin/des Rentners, sodass die aktuelle Staatsangehörig- es hier zu keinem Missbrauch kommt?                                                             keit als Hilfsgröße herangezogen wurde. Rentenbestand am 31.12.2011, Renten nach SGB VI gesamt, nur Auslandsrenten, Verteilung nach Staatsangehörigkeit, Volu- men und nach ausgewählten Altersgruppen: Renten nach SGB VI Auslandszahlungen (Nichtvertrags- und Vertragsrenten)                             darunter: Rentenausgaben       Anzahl nach Alter des Rentenberechtigten in Jahren Durchschnittlicher (Brutto) im Jahr in Staatsangehörigkeit des Versicherten Anzahl          Rentenzahlbetrag in Mio. EUR (geschätzt EUR („netto“)         anhand der mtl. Rentenzahlbeträge)       60–69              70–79             über 80 1                   2                     3                  4                  5                   6 Deutsche                                                                     214.385              450,44                1.283            63.661             87.902              44.479 Ausländer                                                                 1.471.133               243,53                4.759           396.591            611.630             408.606 davon: Gastarbeiternationalitäten gesamt                                       935.332              259,95                3.230           278.043            440.811             180.700 davon: Griechen                                                             95.184              362,96                   459           24.648             48.989              18.946 Italiener                                                           355.462              199,07                   940           98.143            164.206              81.705 Portugiesen                                                          19.133              407,60                   104            7.070              8.554               2.574 Spanier                                                             198.242              227,58                   599           53.649             97.565              43.806 Türken                                                               55.645              465,39                   344           17.350             25.666               6.609 Marokkaner                                                            3.088              425,71                     17             540              1.254                 463 Tunesier                                                                699              382,69                      4             233                197                  33 Ex-Jugoslawen                                                       207.879              276,31                   763           76.410             94.380              26.564 davon: Slowenen                                                          16.732              311,93                     69           8.125              6.475               1.631 Bosnier-Herzegowiner                                              32.941              265,30                   116           11.176             16.349               3.221 Serben*                                                           70.589              231,61                   217           23.731             31.287              11.177 Kroaten                                                           75.980              322,55                   326           28.610             35.013               9.458 Mazedonier                                                        11.637              225,45                     35           4.768              5.256               1.077 Übrige Nationalitäten                                                        530.623              214,80                 1.514          118.080            169.242             224.915 Staatenlose/Ungeklärte                                                         5.178              220,84                     15             468              1.577               2.991 Insgesamt (Deutsche und Ausländer)                                        1.685.518               269,85                 6.042          460.252            699.532             453.085 * einschließlich ehemalige Jugoslawen und ehemalige Serben und Montenegriner Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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            "content": "Seite 2                           Bayerischer Landtag  ·  16. Wahlperiode                             Drucksache 16/15952 Zu 2.:                                                         Aspekt der Rentenzahlung an sich, sondern erstrecken sich Zum Stichtag 31. Dezember 2011 erhielten 1.471.133 Per-        auch auf Kontrollen in Zusammenhang mit dem Rentenan- sonen aus dem Ausland, d. h. auch aus sonstigen Herkunfts-     spruch dem Grunde und der Höhe nach. Deswegen setzen ländern als den in Frage 1 bezeichneten, eine Rentenleistung.  die Träger der Rentenversicherung eine Vielzahl von Kont- Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.          rollterminen. In den Fällen zu Buchstabe c) überwacht ein maschinelles Verfahren jährlich das weitere Vorliegen der Zu 3.:                                                         Schul- bzw. Berufsausbildung. In den Fällen zu Buchstabe An beide Personenkreise werden jährlich nach Angaben der       e) wird das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung nach Deutschen Rentenversicherung Bund rund 4,76 Mrd. Euro          sozialärztlichen Vorgaben durch Nachuntersuchungen über- gezahlt (siehe Spalte 3, Zeile 2 der unter Frage 1 angeführten prüft, die über die jeweilige Verbindungsstelle im Ausland Tabelle). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 ver-      veranlasst werden. Bei einer Weiterbeschäftigung während wiesen.                                                        eines Rentenbezugs wird in den Fällen zu Buchstabe f) jährlich die Höhe des Hinzuverdienstes geprüft. Anzurech- Zu 4.:                                                         nendes Einkommen in Fällen zu Buchstabe g) wird ebenfalls Die angefragten Altersgruppen sind in den Spalten 4 bis 6      regelmäßig überprüft. der unter der Frage 1 angeführten Tabelle ersichtlich. Im Üb- rigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.               Die Träger der Rentenversicherung weisen in allen Renten- bescheiden auf die Mitwirkungspflichten von Rentenbezie- Zu 5.:                                                         hern hin, um Überzahlungen zu vermeiden. Die möglichen Es besteht eine Reihe von Verfahren, mit denen Missbrauch      Sachverhalte werden ausdrücklich benannt. Mit der Zah- verhindert oder zumindest reduziert werden kann. Als Miss-     lungserklärung, mit der die Bankverbindung im Ausland brauch wird die ungerechtfertigte Inanspruchnahme bzw.         erfragt wird, verpflichten sich Rentenantragsteller, jede ungekürzte Inanspruchnahme von Renten angesehen, z. B.         Änderung der Verhältnisse, die die Zahlung oder die Höhe a) nach dem Tod Rentenberechtigter,                            der Rente oder den Rentenanspruch selbst beeinflusst, un- b) nach der Wiederheirat der Witwe/des Witwers,                verzüglich mitzuteilen. Zudem müssen Rentenbezieher c) trotz nicht mehr vorliegender Schul- oder Berufsausbil-     erklären, ihre Bank – auch mit Wirkung gegenüber ihren dung bei Waisenrentenbezug an volljährige Waisen,          Erben – beauftragt zu haben, überzahlte Beträge rückzu- d) bei Verzug in das Nicht-EU-Ausland, wenn die in             überweisen. Deutschland gezahlte Rente wegen verminderter Er- werbsfähigkeit wegen Fehlens eines Teilzeitarbeits-        Einschlägige Bestimmungen in den Sozialversicherungsab- platzes zustand (Arbeitsmarktrente),                       kommen und im europäischen Sozialrecht erlauben im Fal- e) trotz nicht mehr bestehender Erwerbsminderung,              le von Überzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen f) bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und              Zugriff auf Leistungen des Trägers im Partnerland und ver- g) bei anzurechnenden Einkommen.                               pflichten diesen Träger zur Mithilfe bei der Beitreibung von Überzahlungen. Möglichen Missbrauchsfällen im Sinne der Buchstaben a), b) und c) wird mit dem Lebensbescheinigungsverfahren           Zu 6.: nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI begegnet. Einmal jährlich       Die Antwort zu Frage 5 verdeutlicht, dass die Träger der wird dabei nach Weiterleben von Rentenbeziehern, Wieder-       Rentenversicherung sehr bemüht sind, ungerechtfertigte verheiratung von Witwen und Witwern sowie nach Schul-          Rentenbezüge weitestgehend zu vermeiden. Die aufge- oder Berufsausbildung von Waisen gefragt. Eine amtliche        führten Sachverhalte zeigen aber auch, dass Gründe für Min- Bestätigung des entsprechenden Vordrucks ist obligatorisch.    derung oder Wegfall von Renten häufig nicht im Voraus in Geht die Lebensbescheinigung trotz nochmaliger Erinne-         Erfahrung zu bringen sind. Hinsichtlich der Rentenüberzah- rung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist ein, ruht die   lungen wegen Todes vereinbaren die Träger der Rentenver- Rentenzahlung bis zur späteren Beibringung. In den Fällen      sicherung derzeit mit verschiedenen Staaten einen maschi- zu Buchstabe d) werden Arbeitsmarktrenten bei einem Ver-       nellen Sterbedatenabgleich, um Überzahlungszeiträume zu zug in das Nicht-EU-Ausland eingestellt.                       vermindern. Das Zustandekommen ist aber davon abhängig, ob der jeweilige Staat ein geeignetes elektronisches Register Maßnahmen und Vorkehrungen, die eine missbräuchliche           unterhält und ein Abgleich nach dortigen Datenschutzbe- Inanspruchnahme von Rentenleistungen frühzeitig erkennen       stimmungen zulässig ist. bzw. unterbinden sollen, beschränken sich nicht nur auf den",
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