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"content": "Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1494 a) Wie wird die Aufforderung zu einer solchen DNA- Schriftliche Anfrage Feststellung von den Polizeiinspektionen begründet? der Abgeordneten Stahl Christine BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN b) Wie sieht das weitere Verfahren aus, wenn sich die vom 19. 05. 1999 angeschriebenen Personen weigern? c) Welche Rechtsmittel stehen diesem Personenkreis DNA-Tests nach dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz zur Verfügung? Bezugnehmend auf die Durchführung von DNA-Tests nach 8. Aus guten Gründen werden Jugendliche nicht nach dem dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz frage ich die Staats- Erwachsenenstrafrecht behandelt. Mit welcher Begrün- regierung: dung müssen ehemalige Jugendstraftäter, die als Erwach- sene keine Straftat mehr begangen haben, trotzdem Blut- 1. Wie viele Personen in Bayern oder Speichelproben abgeben? a) wurden mittlerweile aufgefordert einen DNA-Test durchführen zu lassen; Antwort b) haben tatsächlich einer freiwilligen Durchführung zu- des Staatsministeriums der Justiz gestimmt? vom 12. 07. 1999 2. Wie viele Personen erfuhren eine Untersuchung Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt: a) aufgrund von Zwangsmaßnahmen; b) aufgrund richterlicher Anordnung? Zu 1.: Es liegen keine statistischen Erhebungen vor. 3. Wie viele der von Punkt 1) und 2) Betroffenen sitzen in Strafhaft? Zu 2.: Es liegen keine statistischen Erhebungen vor. Feststeht aber, 4. Für welchen Personenkreis ist aufgrund welchen Anlas- daß Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn der Be- ses die Entnahme weiterer DNA-Proben troffene entweder einverstanden oder diese gerichtlich ange- ordnet ist. Eine Untersuchung „aufgrund von Zwangsmaß- a) mit einer bloßen Einverständniserklärung des zu Un- nahmen“ gibt es nicht. tersuchenden; Zu 3.: b) mit richterlicher Anordnung geplant? Es liegen keine statistischen Erhebungen vor. 5. a) Welcher Richter ist für die Abgabe einer Gefährlich- Zu 4.: keitsprognose gem. § 2 DNA-Identitätsfeststellungs- Ob die Voraussetzungen für die Entnahme und molekularge- gesetz i.V.m. § 81 StPO zuständig? netische Untersuchung von Körperzellen zur DNA-Iden- b) Wie sehen die Entscheidungskriterien für die Gefähr- titätsfeststellung vorliegen, ist aufgrund der tatsächlichen lichkeitsprognose aus? Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Bei Vorliegen eines nach ordnungsgemäßer Belehrung über 6. a) Wie lange werden die aus den DNA-Untersuchungen Bedeutung und Reichweite erteilten Einverständnisses des gewonnenen DNA-Muster gespeichert und Betroffenen ist eine richterliche Anordnung entbehrlich. b) wonach richtet sich die Speicherungslänge? Diese Ansicht, die allgemeinen Rechtsgrundsätzen ent- spricht, liegt z.T. auch der außerbayerischen Praxis zugrun- de. Sie wird bestätigt durch Beiträge in der wissenschaftli- 7. Von bayerischen Polizeiinspektionen werden an vormals chen Literatur sowie instanzgerichtliche Rechtsprechung. Verurteilte, die ihre (Freiheits-)Strafe verbüßt haben, oh- Höchstrichterlich ist die Frage, soweit ersichtlich, noch nicht ne erkennbaren Anlaß schriftliche Aufforderungen zur entschieden. Abgabe von Blut- oder Speichelproben geschickt; in die- sen Formblättern wird, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, auf Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, ist die Entnah- die Möglichkeit der richterlichen Anordnung und auf die me und Untersuchung grundsätzlich vom Richter anzuord- Durchführung von Zwangsmaßnahmen hingewiesen. nen; bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzö-",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/1494 gerung kann die Entnahme auch von der Staatsanwaltschaft für Sexualstraftaten und Gewaltdelikte mit sexuellem Hin- oder deren Hilfsbeamten angeordnet werden (vgl. § 81 g tergrund – auch in der DNA-Analyse-Datei – auf 20 Jahre Abs. 3 i.V.m. § 81 a Abs. 2 und § 81 f Abs. 1 Satz 1 StPO). festgelegt (Art. 38 Abs. 3 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 PAG sowie Ziffer 38.6 VollzBekPAG). Zu 5. a): Wenn eine richterliche Anordnung nach § 2 DNA-Identitäts- Zu 7. a): feststellungsgesetz erforderlich ist, ist für die Entscheidung Mit Blick auf die Regelung des § 2 DNA-Identitätsfeststel- der Ermittlungsrichter zuständig. Dies ist mit dem Gesetz zur lungsgesetz stellt die Polizei insbesondere auf die Gefahr der Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes vom 2. Wiederholung und den Eintrag im Bundeszentralregister ab. Juni 1999 (BGBl I S. 1242) klargestellt worden und ent- Bevor die schriftliche Aufforderung an den relevanten Per- spricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor sonenkreis ergeht, sind diese Voraussetzungen in jedem Ein- Inkrafttreten des Gesetzes vom 2. Juni 1999. zelfall zu prüfen. Zu 5. b): Zu 7. b): Die Entscheidungskriterien der nach § 81 g Abs. 1 StPO an- Im Falle der Weigerung wird über die Staatsanwaltschaft ei- zustellenden Prognose ergeben sich aus dem Gesetzeswort- ne richterliche Entscheidung herbeigeführt. laut. Erforderlich ist danach, daß wegen der Art oder Aus- führung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder Zu 7. c): sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß Die Betroffenen haben gegen die richterliche Anordnung gegen ihn erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheb- nach § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz i.V.m. § 81 g licher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines StPO gemäß § 304 StPO das Beschwerderecht. Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer ge- fährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders Zu 8.: schwerem Fall oder einer Erpressung zu führen sind. Die Erfassung der DNA-Identifizierungsmuster von Perso- nen, gegen die bereits in der Vergangenheit Strafverfahren Zu 6.: geführt wurden, dient dem Zweck der Identitätsfeststellung Die Speicherung der DNA-Muster in der DNA-Analyse-Da- in künftigen Strafverfahren. Neben einer verbesserten Auf- tei richtet sich nach den Bestimmungen des BKA-Gesetzes klärung von Straftaten kann die Speicherung in der DNA- und den hierzu ergangenen Dateienrichtlinien. Datei auch bewirken, daß mancher potentielle Täter abge- schreckt wird. Gründe, „ehemalige Jugendstraftäter“ von der Die noch vorläufige Errichtungsanordnung für die DNA- Regelung auszunehmen, sind nicht ersichtlich. Der Bundes- Analyse-Datei regelt die Speicherung von Erwachsenen für gesetzgeber hat davon abgesehen, eine entsprechende Aus- zehn sowie von Jugendlichen für fünf Jahre. Unter Heranzie- nahmeregelung vorzusehen. Auch das Gesetz zur Änderung hung der landesgesetzlichen Regelung im Bayerischen Poli- des DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 2. Juni 1999 zeiaufgabengesetz (PAG) wurden die Speicherungsfristen sieht keine derartige Einschränkung vor.",
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