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Diese sind: vom 14.05.2012 – Berufsfachschule für Bekleidung/ für die Bekleidungsin­ Zulassung zur Kammerprüfung nach dem zum                                         dustrie für die Berufe Modenäher/Modenäherin sowie 01.04.2005 in Kraft getretenen Berufsbildungsreformge­                           Modeschneider/ Modeschneiderin, setz                                                                         – Berufsfachschule für Büroberufe für den Beruf Kauf­ mann/Kauffrau für Bürokommunikation, Durch das Berufsbildungsreformgesetz der Bundesregierung                     – Berufsfachschule für Büroberufe für Blinde und Sehbe­ aus dem Jahr 2005 ist der Gestaltungsspielraum der Länder                        hinderte für die Berufe Bürokaufmann/ Bürokauffrau, In­ auf Zulassung von beruflichen Bildungsgängen zur Kam­                            formatikkaufmann/Informatikkauffrau sowie Kauffrau merprüfung erweitert worden. Die Landesregierungen kön­                          für Bürokommunikation, nen seither nach § 43 Abs. 2 BBIG durch Rechtsverordnung                     – Berufsfachschule für Glas für den Beruf Glas­ und Por­ regeln, welche vollzeitschulischen oder sonstigen Bildungs­                      zellanmaler/Glas­ und Porzellanmalerin, gänge die Voraussetzungen einer Zulassung zur Abschluss­                     – Berufsfachschule für Hauswirtschaft für den Beruf Haus­ prüfung vor den Kammern erfüllen.                                                wirtschafter/ Hauswirtschafterin, – Berufsfachschule für informations­ und telekommunika­ Ich frage die Staatsregierung:                                                   tionstechnische Berufe für die Berufe Fachinformatiker/ Fachinformatikerin sowie Informatikkaufmann/Informa­ 1. Welche konkreten Initiativen hat die Staatsregierung seit                     tikkauffrau und Verabschiedung des Bildungsreformgesetzes des Bundes                     – Berufsfachschule für Zupfinstrumentenmacher für den Be­ in Bayern unternommen, um den Rechtsanspruch auf Zu­                         ruf Zupfinstrumentenmacher/ Zupfinstrumentenmacherin. lassung zur Kammerprüfung für die Absolventen von vollzeitschulischen oder sonstigen Bildungsgängen zu                     Absatz 2 der Vorschrift regelt, dass die Berufsabschlussprü­ realisieren bzw. auszuweiten?                                            fung als Modenäher/ Modenäherin und als Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin bei Schülern der Berufsfachschule für 2. Welche vollzeitschulischen und sonstigen Bildungsgän­                     Hauswirtschaft der Wahlpflichtfächergruppe III gegen Ende ge sind in dieser Rechtsverordnung eingeschlossen?                       des zweiten Schuljahres erfolgt, im Übrigen erfolgt die Ab­ schlussprüfung gegen Ende des dritten Schuljahres. Die Zu­ 3. Wie können Absolventen von vollzeitschulischen und                        lassung setzt voraus, dass der Schüler oder die Schülerin im sonstigen Bildungsgängen ihren Anspruch auf Zulassung                    Zwischenzeugnis der betreffenden Jahrgangsstufe Noten er­ zur Kammerprüfung in Bayern praktisch durchsetzen?                       zielt hat, mit denen er oder sie vorrücken dürfte. 4. Sind der Staatsregierung Probleme bei der Umsetzung                       Zu 3.: bekannt?                                                                 Die bayerischen Industrie­ und Handelskammern haben für die Zulassung zur Abschlussprüfung des Personenkreises Antwort                                                                      nach § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein verein­ fachtes Verfahren entwickelt: Die entsprechenden Schulen des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,                         legen der jeweiligen IHK Listen mit den Kandidaten vor und Familie und Frauen                                                           versichern, dass die Fehlzeiten bei diesen Personen nicht vom 13.06.2012                                                               über 10 Prozent der Ausbildungsdauer liegen (Zeiten der Praxis und Schule müssen tatsächlich erbracht worden sein). Zu 1.:                                                                       Diesem vereinfachten Verfahren geht eine Systemakkredi­ Die Staatsregierung hat am 24. Juli 2007 eine Verordnung                     tierung voraus, in der die Voraussetzungen/Kriterien gemäß zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes und der Hand­                       § 43 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 bis 3 BBiG einer Prüfung und werksordnung (BBiGHwOV) erlassen. Diese umfasst ver­                         Würdigung unterzogen werden. schiedene Themenbereiche und enthält in § 3 Regelungen                       Im Bereich der Handwerkskammern werden die Anmeldun­ zur Zulassung von Schülerinnen und Schülern von Berufs­                      gen zur Prüfung typischerweise über die Innung (bzw. Kreis­ fachschulen zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbil­                      handwerkerschaft) abgewickelt, bei der der zuständige Prü­ dungsberufen.                                                                fungsausschuss (bzw. die Geschäftsführung) angesiedelt ist. Zu 2.:                                                                       Zu 4.: § 3 Absatz 1 BBiGHwOV zählt diejenigen öffentlich oder                       Nein. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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