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            "content": "Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                                Drucksache   14/3377 Schriftliche Anfrage                                            Zu nennen ist hierbei zunächst die Anhebung der Eingangsbesoldung für die Beamten in der Laufbahn des der Abgeordneten Dr. Kronawitter, Franzke SPD                   allgemeinen Vollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 5 vom 15.02.2000                                                  nach Besoldungsgruppe A 7 in den Jahren 1990 und 1993. Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren für die Attraktivität des Justizvollzugsdienstes                        bayerischen Justizvollzugsbediensteten entscheidende strukturelle Verbesserungen verwirklicht werden. Aufgrund In Bayern fehlen derzeit rund 1000 Vollzugsbeamte im            der Verordnung der Staatsregierung über Stellenobergrenzen Strafvollzug. Neben der Bereitstellung öffentlicher Haus-       für den mittleren Dienst bei den Justizvollzugsanstalten vom haltsmittel für diese Stellen geht es auch darum, die Tätigkeit 22. Dezember 1998 wurde der Stellenschlüssel – in Bayern im Strafvollzug für Bewerber attraktiv zu machen. Dies ist      als erstem Land – in den Laufbahnen des allgemeinen derzeit offensichtlich nicht gegeben, denn es fehlen            Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes mit Bewerber für diese Berufslaufbahn. Über die „Gitterzulage“      Wirkung vom 1. Januar 1999 deutlich erweitert. Im für Beamtenanwärter kann die Vergütung der Grundbezüge          allgemeinen Vollzugsdienst wurden die Stellenobergrenzen in den 18 Monaten Ausbildungszeit angehoben werden,             in A 9 von bisher 20 % auf 30 % sowie bei A 8 von bisher 30 womit der Justizvollzugsdienst im Wettbewerb um „gute“          % auf 40 % erweitert. Im mittleren Werkdienst erfolgte eine Leute auf dem Arbeitsmarkt deutlich gestärkt wird.              Erweiterung im A 9-Bereich von bisher 25 % auf 35 %, im A 8-Bereich von bisher 40 % auf künftig 45 %. Wir fragen deshalb die Staatsregierung: Zur notwendigen stellenmäßigen Umsetzung der erweiterten 1. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber für den           Stellenobergrenzen im Haushalt hat der Ministerrat am 9. Dienst im bayerischen Strafvollzugerfüllen, voraus-         Februar 1999 beschlossen, dass bereits im Haushalt gegangene Berufsausbildung und Ähnliches?                   1999/2000 insgesamt 555 der nach der Stellenobergrenzen- verordnung insgesamt möglichen 1.190 Stellenhebungen 2. Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag für die                   verwirklicht werden. In den Haushalt 2001/2002 werden Beamtenanwärter in den bayerischen Justizvollzugs-          weitere 440 Hebungen eingestellt, die restlichen 195 anstalten? Wird hier zwischen ledig und verheiratet         Stellenhebungen werden im Haushaltsjahr 2003 verwirk- unterschieden?                                              licht. Bis zum Jahr 2003 können damit insgesamt etwa 2.500 der ca. 3.000 uniformierten Justizvollzugsbeamten, d. h. über 3. Stimmt es, dass die sogenannte „Gitterzulage“ nicht          80 % des Vollzugspersonals, mit einer Beförderung rechnen. während der Zeiten, in denen theoretische Ausbildung        Allein in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. Dezember 1999 stattfindet, bezahlt wird?                                  wurden 495 Beförderungen im allgemeinen Vollzugsdienst und im mittleren Werkdienst vorgenommen. Bis Ende 2000 4. Wenn ja, was sind hierfür die Gründe und hält die            werden etwa 500 weitere Beförderungen folgen. Es handelt Staatsregierung dies im Besonderen im Hinblick auf          sich hierbei um das umfangreichste Beförderungsprogramm Famileneinkommen für gerechtfertigt?                        in der Geschichte des bayerischen Justizvollzugs. 5. Welche Bedingungen müssten vorliegen, dass die „Git-         Im Doppelhaushalt 1999/2000 wurden auch die Aufstiegs- terzulage“ auch für die Zeiten der theoretischen            möglichkeiten in den gehobenen Dienst für die Beamten des Ausbildung bezahlt wird?                                    mittleren Justizvollzugsdienstes entscheidend verbessert. Durch Hebung von A 10-Stellen wurden erstmals A 11-Auf- stiegsstellen für den Verwendungsaufstieg (§ 37 a Laufbahn- Antwort                                                         verordnung) geschaffen. Damit können die Spitzenbeamten des Staatsministeriums der Justiz                               der Laufbahnen des mittleren Justizvollzugsdienstes künftig vom 07.04.2000                                                  bis A 11 aufsteigen. Durch entsprechende Hebungen von Spitzenstellen des mittleren Dienstes wurden darüber hinaus Für die Bediensteten des bayerischen Strafvollzugs konnten      weitere Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte des mittleren in den letzten Jahren sowohl auf bundesrechtlicher als auch     Justizvollzugsdienstes geschaffen. Ab 1. Januar 2000 stehen auf landesrechtlicher Ebene beachtliche Fortschritte erreicht   insgesamt 80 Aufstiegsstellen für die Beamten des mittleren werden, die bei den Justizvollzugsbediensteten zu einer         Justizvollzugsdienstes zur Verfügung. erheblichen Motivationssteigerung geführt haben und die Tätigkeit im Justizvollzugsdienst insgesamt gesehen für         An der Gewinnung bereits lebens- und berufserfahrener Be- Bewerber gegenüber früheren Jahren attraktiver gemacht          werber für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdiens- haben.                                                          tes und des mittleren Werkdienstes besteht im Hinblick auf",
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            "content": "Seite 2                           Bayerischer Landtag      · 14. Wahlperiode                            Drucksache 14/3377 den schwierigen Dienst in diesen Laufbahnen ein erhebliches     besoldungsordnungen A und B erhalten Beamte in Ämtern Interesse. Mit Sicherheit auch infolge der oben dargestellten   der Bundesbesoldungsordnung A bei Justizvollzugs- personellen und strukturellen Verbesserungen in den             einrichtungen, in abgeschlossenen Vorführbereichen der Laufbahnen des uniformierten Justizvollzugsdienstes ist es      Gerichte sowie in geschlossenen Abteilungen oder Stationen in den vergangenen Jahren gelungen, die für die                 bei Psychiatrischen Krankenanstalten, die ausschließlich Einstellungen in diesen Laufbahnen zur Verfügung                dem Vollzug von Maßregeln der Sicherung und Besserung stehenden Planstellen zeitgerecht mit in jeder Hinsicht         dienen, und in Abschiebehafteinrichtungen eine Stellen- geeigneten Bewerbern zu besetzen. Für das jährlich              zulage in Höhe von 186,84 DM monatlich. Die Zulage durchgeführte Ausleseverfahren zur Einstellung in die           erhalten unter den gleichen Voraussetzungen Beamte auf Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes haben sich für        Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten. das Einstellungsjahr 1993 478 Bewerber, für das Einstel- lungsjahr 1995 963 Bewerber, für das Einstellungsjahr 1997      Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23. April 1.366 und für das Einstellungsjahr 1999 1.282 Bewerber bei      1998 (BVerwG 2 C 1.97) entschieden, dass unter den Justizvollzugsanstalten angemeldet. Tatsächlich an der      Justizvollzugseinrichtungen im Sinne des Besoldungsrechts Ausleseprüfung teilgenommen haben für die Einstellungen         nur Dienststellen oder Teile von Dienststellen zu verstehen 1993 351, für die Einstellungen 1995 670, für die               sind, die unmittelbar für die Durchführung des Strafvollzugs Einstellungen 1997 888, für die Einstellungen 1999 815          mit den damit verbundenen herausgehobenen Funktionen Bewerber. Aufgrund der derzeit vorliegenden Bewerber-           zuständig sind. Mittelbar dem Justizvollzug dienende zahlen wird es voraussichtlich auch für die nächsten zum 1.     Tätigkeiten gehören danach nicht zu diesen heraus- Oktober 2000 erfolgenden Einstellungen möglich sein, die        gehobenen Funktionen. Nr. 12 der Vorbemerkungen sei so vorhandenen Planstellen (voraussichtlich etwa 160) des          zu verstehen, dass an die in den bezeichneten Einrichtungen allgemeinen Vollzugsdienstes mit geeigneten Bewerbern zu        beschäftigten Beamten besondere, über die Normal- besetzen, wenngleich gegenüber den Vorjahren die                anforderungen der Laufbahn hinausgehende Anforderungen Bewerberzahlen deutlich rückläufig sind. So haben sich für      gestellt werden. Die erhöhten Anforderungen seien mit der die Einstellungen zum 1. Oktober 2000 899 Bewerber zum          Tätigkeit in abgeschlossenen Bereichen und dem ständigen Ausleseverfahren angemeldet; tatsächlich teilgenommen           Umgang mit Straffälligen verbunden. Die derartig verwen- haben 539 Bewerber an dem Ende November 1999                    deten Beamten leisteten ihren Dienst unter schwierigen durchgeführten Ausleseverfahren.                                äußeren psychischen Bedingungen. Sie seien zu ständiger erhöhter Wachsamkeit angehalten und müssten notfalls Die einzelnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:       Leben und Gesundheit einsetzen, um Ausbruchsversuche oder Übergriffe der ihrer Obhut anvertrauten Personen zu Zu 1.:                                                          verhindern. Nach den Bestimmungen der einschlägigen Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen darf in die Laufbahn         Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Entscheidung des allgemeinen Vollzugsdienstes nur eingestellt werden,        erhalten die bei der Bayerischen Justizvollzugsschule in wer mindestens 20 Jahre alt ist und den Abschluss einer         Straubing beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter Realschule oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss        sowie die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bzw. den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene            während der theoretischen Ausbildung bei der Justiz- förderliche Berufsausbildung nachweist. In den Vorbe-           vollzugsschule (insgesamt sechs Monate) seit 1. Mai 1999 reitungsdienst für den mittleren Werkdienst darf nur            diese Zulage nicht mehr. Die insoweit ergangenen eingestellt werden, wer mindestens 20 Jahre alt ist, den        Entscheidungen der zuständigen Bezirksfinanzdirektion Hauptschulabschluss besitzt und die Meisterprüfung nach-        wurden von Bediensteten der Bayerischen Justizvollzugs- weist.                                                          schule – nach vorangegangenem Widerspruchsverfahren – angefochten. Beim Verwaltungsgericht Regensburg sind Zu 2.:                                                          insoweit derzeit mehrere verwaltungsgerichtliche Klagen Beamtenanwärter in den Laufbahnen des allgemeinen               von Bediensteten anhängig. Gegenstand der Klageverfahren Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes                 ist die Frage, ob die zitierte Entscheidung des Bundes- (Eingangsbesoldungsgruppe A 7) erhalten ab dem 1. März          verwaltungsgerichts, die zu einem Fall in Hamburg ergangen 1999 einen monatlichen Anwärtergrundbetrag in Höhe von          ist, auch für die Bediensteten der Bayerischen Justiz- 1.471,47 DM. Verheiratete Anwärter erhalten einen               vollzugsschule in Straubing – und damit zugleich für die monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 180,36 DM              Anwärter in den Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- (Stufe 1). Der Familienzuschlag erhöht sich für verheiratete    dienstes und des mittleren Werkdienstes in den Zeiten ihrer Anwärter mit einem Kind auf monatlich 342,42 DM. Bei            sechsmonatigen       fachtheoretischen     Ausbildung      – mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für        anzuwenden ist. das zweite zu berücksichtigende Kind um 162,06 DM, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 214,96 DM.                                                      Der Ausgang dieser Klageverfahren bleibt zunächst abzuwarten. Die Staatsregierung wird nach rechtskräftigem Zu 3. bis 5.:                                                   Abschluss der Klageverfahren prüfen, ob Weiteres Gemäß Nr. 12 der Vorbemerkungen zu den Bundes-                  veranlasst ist.",
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