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"content": "Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3377 Schriftliche Anfrage Zu nennen ist hierbei zunächst die Anhebung der Eingangsbesoldung für die Beamten in der Laufbahn des der Abgeordneten Dr. Kronawitter, Franzke SPD allgemeinen Vollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 5 vom 15.02.2000 nach Besoldungsgruppe A 7 in den Jahren 1990 und 1993. Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren für die Attraktivität des Justizvollzugsdienstes bayerischen Justizvollzugsbediensteten entscheidende strukturelle Verbesserungen verwirklicht werden. Aufgrund In Bayern fehlen derzeit rund 1000 Vollzugsbeamte im der Verordnung der Staatsregierung über Stellenobergrenzen Strafvollzug. Neben der Bereitstellung öffentlicher Haus- für den mittleren Dienst bei den Justizvollzugsanstalten vom haltsmittel für diese Stellen geht es auch darum, die Tätigkeit 22. Dezember 1998 wurde der Stellenschlüssel – in Bayern im Strafvollzug für Bewerber attraktiv zu machen. Dies ist als erstem Land – in den Laufbahnen des allgemeinen derzeit offensichtlich nicht gegeben, denn es fehlen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes mit Bewerber für diese Berufslaufbahn. Über die „Gitterzulage“ Wirkung vom 1. Januar 1999 deutlich erweitert. Im für Beamtenanwärter kann die Vergütung der Grundbezüge allgemeinen Vollzugsdienst wurden die Stellenobergrenzen in den 18 Monaten Ausbildungszeit angehoben werden, in A 9 von bisher 20 % auf 30 % sowie bei A 8 von bisher 30 womit der Justizvollzugsdienst im Wettbewerb um „gute“ % auf 40 % erweitert. Im mittleren Werkdienst erfolgte eine Leute auf dem Arbeitsmarkt deutlich gestärkt wird. Erweiterung im A 9-Bereich von bisher 25 % auf 35 %, im A 8-Bereich von bisher 40 % auf künftig 45 %. Wir fragen deshalb die Staatsregierung: Zur notwendigen stellenmäßigen Umsetzung der erweiterten 1. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber für den Stellenobergrenzen im Haushalt hat der Ministerrat am 9. Dienst im bayerischen Strafvollzugerfüllen, voraus- Februar 1999 beschlossen, dass bereits im Haushalt gegangene Berufsausbildung und Ähnliches? 1999/2000 insgesamt 555 der nach der Stellenobergrenzen- verordnung insgesamt möglichen 1.190 Stellenhebungen 2. Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag für die verwirklicht werden. In den Haushalt 2001/2002 werden Beamtenanwärter in den bayerischen Justizvollzugs- weitere 440 Hebungen eingestellt, die restlichen 195 anstalten? Wird hier zwischen ledig und verheiratet Stellenhebungen werden im Haushaltsjahr 2003 verwirk- unterschieden? licht. Bis zum Jahr 2003 können damit insgesamt etwa 2.500 der ca. 3.000 uniformierten Justizvollzugsbeamten, d. h. über 3. Stimmt es, dass die sogenannte „Gitterzulage“ nicht 80 % des Vollzugspersonals, mit einer Beförderung rechnen. während der Zeiten, in denen theoretische Ausbildung Allein in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. Dezember 1999 stattfindet, bezahlt wird? wurden 495 Beförderungen im allgemeinen Vollzugsdienst und im mittleren Werkdienst vorgenommen. Bis Ende 2000 4. Wenn ja, was sind hierfür die Gründe und hält die werden etwa 500 weitere Beförderungen folgen. Es handelt Staatsregierung dies im Besonderen im Hinblick auf sich hierbei um das umfangreichste Beförderungsprogramm Famileneinkommen für gerechtfertigt? in der Geschichte des bayerischen Justizvollzugs. 5. Welche Bedingungen müssten vorliegen, dass die „Git- Im Doppelhaushalt 1999/2000 wurden auch die Aufstiegs- terzulage“ auch für die Zeiten der theoretischen möglichkeiten in den gehobenen Dienst für die Beamten des Ausbildung bezahlt wird? mittleren Justizvollzugsdienstes entscheidend verbessert. Durch Hebung von A 10-Stellen wurden erstmals A 11-Auf- stiegsstellen für den Verwendungsaufstieg (§ 37 a Laufbahn- Antwort verordnung) geschaffen. Damit können die Spitzenbeamten des Staatsministeriums der Justiz der Laufbahnen des mittleren Justizvollzugsdienstes künftig vom 07.04.2000 bis A 11 aufsteigen. Durch entsprechende Hebungen von Spitzenstellen des mittleren Dienstes wurden darüber hinaus Für die Bediensteten des bayerischen Strafvollzugs konnten weitere Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte des mittleren in den letzten Jahren sowohl auf bundesrechtlicher als auch Justizvollzugsdienstes geschaffen. Ab 1. Januar 2000 stehen auf landesrechtlicher Ebene beachtliche Fortschritte erreicht insgesamt 80 Aufstiegsstellen für die Beamten des mittleren werden, die bei den Justizvollzugsbediensteten zu einer Justizvollzugsdienstes zur Verfügung. erheblichen Motivationssteigerung geführt haben und die Tätigkeit im Justizvollzugsdienst insgesamt gesehen für An der Gewinnung bereits lebens- und berufserfahrener Be- Bewerber gegenüber früheren Jahren attraktiver gemacht werber für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdiens- haben. tes und des mittleren Werkdienstes besteht im Hinblick auf",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/3377 den schwierigen Dienst in diesen Laufbahnen ein erhebliches besoldungsordnungen A und B erhalten Beamte in Ämtern Interesse. Mit Sicherheit auch infolge der oben dargestellten der Bundesbesoldungsordnung A bei Justizvollzugs- personellen und strukturellen Verbesserungen in den einrichtungen, in abgeschlossenen Vorführbereichen der Laufbahnen des uniformierten Justizvollzugsdienstes ist es Gerichte sowie in geschlossenen Abteilungen oder Stationen in den vergangenen Jahren gelungen, die für die bei Psychiatrischen Krankenanstalten, die ausschließlich Einstellungen in diesen Laufbahnen zur Verfügung dem Vollzug von Maßregeln der Sicherung und Besserung stehenden Planstellen zeitgerecht mit in jeder Hinsicht dienen, und in Abschiebehafteinrichtungen eine Stellen- geeigneten Bewerbern zu besetzen. Für das jährlich zulage in Höhe von 186,84 DM monatlich. Die Zulage durchgeführte Ausleseverfahren zur Einstellung in die erhalten unter den gleichen Voraussetzungen Beamte auf Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes haben sich für Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten. das Einstellungsjahr 1993 478 Bewerber, für das Einstel- lungsjahr 1995 963 Bewerber, für das Einstellungsjahr 1997 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23. April 1.366 und für das Einstellungsjahr 1999 1.282 Bewerber bei 1998 (BVerwG 2 C 1.97) entschieden, dass unter den Justizvollzugsanstalten angemeldet. Tatsächlich an der Justizvollzugseinrichtungen im Sinne des Besoldungsrechts Ausleseprüfung teilgenommen haben für die Einstellungen nur Dienststellen oder Teile von Dienststellen zu verstehen 1993 351, für die Einstellungen 1995 670, für die sind, die unmittelbar für die Durchführung des Strafvollzugs Einstellungen 1997 888, für die Einstellungen 1999 815 mit den damit verbundenen herausgehobenen Funktionen Bewerber. Aufgrund der derzeit vorliegenden Bewerber- zuständig sind. Mittelbar dem Justizvollzug dienende zahlen wird es voraussichtlich auch für die nächsten zum 1. Tätigkeiten gehören danach nicht zu diesen heraus- Oktober 2000 erfolgenden Einstellungen möglich sein, die gehobenen Funktionen. Nr. 12 der Vorbemerkungen sei so vorhandenen Planstellen (voraussichtlich etwa 160) des zu verstehen, dass an die in den bezeichneten Einrichtungen allgemeinen Vollzugsdienstes mit geeigneten Bewerbern zu beschäftigten Beamten besondere, über die Normal- besetzen, wenngleich gegenüber den Vorjahren die anforderungen der Laufbahn hinausgehende Anforderungen Bewerberzahlen deutlich rückläufig sind. So haben sich für gestellt werden. Die erhöhten Anforderungen seien mit der die Einstellungen zum 1. Oktober 2000 899 Bewerber zum Tätigkeit in abgeschlossenen Bereichen und dem ständigen Ausleseverfahren angemeldet; tatsächlich teilgenommen Umgang mit Straffälligen verbunden. Die derartig verwen- haben 539 Bewerber an dem Ende November 1999 deten Beamten leisteten ihren Dienst unter schwierigen durchgeführten Ausleseverfahren. äußeren psychischen Bedingungen. Sie seien zu ständiger erhöhter Wachsamkeit angehalten und müssten notfalls Die einzelnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: Leben und Gesundheit einsetzen, um Ausbruchsversuche oder Übergriffe der ihrer Obhut anvertrauten Personen zu Zu 1.: verhindern. Nach den Bestimmungen der einschlägigen Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen darf in die Laufbahn Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Entscheidung des allgemeinen Vollzugsdienstes nur eingestellt werden, erhalten die bei der Bayerischen Justizvollzugsschule in wer mindestens 20 Jahre alt ist und den Abschluss einer Straubing beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter Realschule oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss sowie die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bzw. den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene während der theoretischen Ausbildung bei der Justiz- förderliche Berufsausbildung nachweist. In den Vorbe- vollzugsschule (insgesamt sechs Monate) seit 1. Mai 1999 reitungsdienst für den mittleren Werkdienst darf nur diese Zulage nicht mehr. Die insoweit ergangenen eingestellt werden, wer mindestens 20 Jahre alt ist, den Entscheidungen der zuständigen Bezirksfinanzdirektion Hauptschulabschluss besitzt und die Meisterprüfung nach- wurden von Bediensteten der Bayerischen Justizvollzugs- weist. schule – nach vorangegangenem Widerspruchsverfahren – angefochten. Beim Verwaltungsgericht Regensburg sind Zu 2.: insoweit derzeit mehrere verwaltungsgerichtliche Klagen Beamtenanwärter in den Laufbahnen des allgemeinen von Bediensteten anhängig. Gegenstand der Klageverfahren Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes ist die Frage, ob die zitierte Entscheidung des Bundes- (Eingangsbesoldungsgruppe A 7) erhalten ab dem 1. März verwaltungsgerichts, die zu einem Fall in Hamburg ergangen 1999 einen monatlichen Anwärtergrundbetrag in Höhe von ist, auch für die Bediensteten der Bayerischen Justiz- 1.471,47 DM. Verheiratete Anwärter erhalten einen vollzugsschule in Straubing – und damit zugleich für die monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 180,36 DM Anwärter in den Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- (Stufe 1). Der Familienzuschlag erhöht sich für verheiratete dienstes und des mittleren Werkdienstes in den Zeiten ihrer Anwärter mit einem Kind auf monatlich 342,42 DM. Bei sechsmonatigen fachtheoretischen Ausbildung – mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für anzuwenden ist. das zweite zu berücksichtigende Kind um 162,06 DM, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 214,96 DM. Der Ausgang dieser Klageverfahren bleibt zunächst abzuwarten. Die Staatsregierung wird nach rechtskräftigem Zu 3. bis 5.: Abschluss der Klageverfahren prüfen, ob Weiteres Gemäß Nr. 12 der Vorbemerkungen zu den Bundes- veranlasst ist.",
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