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"content": "Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/8473 04.02.2002 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Kellner BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN des Staatsministeriums der Justiz vom 20.11.2001 vom 09.01.2002 Steuerverfahren K. Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt: Ich frage die Staatsregierung: Zu 1.: 1. Trifft es zu, dass im Anschluss an die Vernehmung des Ja, wobei davon ausgegangen wird, dass ein Aktenvermerk Herrn K. vor der Staatsanwaltschaft München 1 (Abt. 10) vom 15. April 1998 gemeint ist. ein Aktenvermerk durch einen der beteiligten Finanzbe- amten gefertigt wurde? Zu 2.: Nein. Die Staatsanwaltschaft München I hat es weder für er- 2. Trifft es zu, dass dem einzigen aktenkundigen Ermitt- forderlich noch für zweckmäßig erachtet, dass ein Steuer- lungsbeamten, nämlich dem Steuerfahnder, die Teilnah- fahnder an dieser Vernehmung teilnimmt. Diese ist gleich- me an der Vernehmung bzw. Befragung des Herm K. ver- wohl von „aktenkundigen Ermittlungsbeamten“ durchge- boten wurde? führt worden. Teilgenommen hat vor allem die die Ermitt- lungen leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Mün- 3. Trifft es zu, dass dieses Verbot durch den Generalstaats- chen I. anwalt Hermann Froschauer bzw. der Generalstaatsan- waltschaft verfügt wurde? Zu 3.: Nein, vgl. zu 2. 4. Trifft es zu, dass mit dieser Verhaltensweise und mit ei- ner entsprechenden „weichen“ Vernehmung des Herrn Zu 4.: K. die Vorraussetzung für die Einstellung des Ermitt- Nein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach der lungsverfahrens gegen K. geschaffen wurde? Beschuldigtenvernehmung weitere umfangreiche Ermittlun- gen durchgeführt wurden. 5. Trifft es zu, dass diese Vorgehensweise der Staatsanwalt- schaft München I in dem unter Ziffer 1 genannten Ak- Zu 5.: tenvermerk festgehalten wurde? Eine Beantwortung ist wegen der unklaren Fragestellung nicht möglich. Es wird nicht deutlich, was mit „dieser Vor- 6. Trifft es zu, dass gehensweise“ gemeint ist. a) der Aktenvermerk dem Staatsministerium der Finan- zen über die OFD München vorgelegt worden ist? Zu 6. a): Der Aktenvermerk ist dem Finanzministerium von der Steu- b) der Aktenvermerk dem Staatsministerium der Justiz erfahndungsstelle des Finanzamts München I vorgelegt wor- vorgelegt worden ist? den. 7. Wurde geprüft, ob Herr G. K. als Domizilhalter der Fa. R. Zu 6. b): in Vaduz (Liechtenstein) wiederum nur Treuhänder von Ja. K. war? Zu 7.: 8. Welche strafprozessualen Maßnahmen wurden hierzu Ja. konkret vorgenommen? Zu 8.: Die Staatsanwaltschaft München I hat dazu wie folgt berich- tet: „Zur Frage, ob der Zeuge G. K. möglicherweise als „Stroh- mann“ oder Treuhänder für den Beschuldigten K. tätig ge- worden ist, wurden umfangreiche Ermittlungen durchge- führt. Es wurde die Wohnung dieses Zeugen in der Schweiz aufgrund eines Rechtshilfeersuchens durchsucht und der Zeuge richterlich vernommen. Auch dritte Zeugen wurden zur Rolle des Zeugen G. K. befragt.“",
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