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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6890 11.02.2011 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und vom 09.11.2010 Kunst vom 16.12.2010 Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Diplomstudi engängen Vorbemerkung: Das Staatsministerium hat den in der Anfrage geschilderten Eine Studierende wollte zum Wintersemester 2010/2011 ih Fall und die sich auf die Praxis der Universität Erlangen re Prüfungsleistungen des abgeschlossenen Diplomstudien Nürnberg bei der Anrechnung von Studien und Prüfungslei gangs Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2006 auf den Ba stungen beziehenden Fragestellungen der Universität zur chelor der Wirtschaftswissenschaften derselben Universität Stellungnahme übermittelt. Da die Universität aus diesen (FAU) und Fakultät (WiSo, heute ReWi), an der sie bereits Angaben keinen konkreten Bezug zu einer aktuellen Fallge studiert hatte, anrechnen lassen. Hintergrund dafür war, dass staltung herstellen konnte – Widersprüche oder Einwendun sie den Master für Wirtschaftspädagogik absolvieren wollte, gen gegen entsprechende Anrechnungsentscheidungen lie da es für sie keine andere Möglichkeit gab, sonst als Lehre gen der Universität nicht vor –, wird angeregt, die betreffen rin arbeiten zu können. de Studierende auf die Möglichkeiten an der Universität hin Da die Masterprüfungsordnung jedoch eine bestimmte An zuweisen, eine etwaige Anrechnungsentscheidung im Rah zahl an Credit Points eines wirtschaftswissenschaftlichen men eines Widerspruchsverfahrens oder durch die Hoch Studienfachs voraussetzt, sollte die Studentin die Punkte in schulleitung gesondert überprüfen zu lassen. Darauf hat der nerhalb des Bachelorstudiengangs nachholen. Um wiederum Präsident der Universität die Studierenden, gerade auch in die Studienzeit des Bachelors verkürzen zu können, stellte Reaktion auf die Studierendenproteste aus dem letzten Jahr, sie den Antrag, die bereits geleisteten Prüfungsleistungen, immer wieder hingewiesen und zugesagt, sich persönlich für die denen der neuen Prüfungsordnung entsprechen und auch eine transparente und großzügige Anrechnungspraxis einzu dieselben Professoren und Lehrstühle betreffen, anrechnen setzen. zu lassen. Die Bachelorprüfungsordnung der Universität Erlangen Zu den einzelnen Fragen darf wie folgt Stellung genommen Nürnberg für den Bachelor in Wirtschaftswissenschaften werden: gibt jedoch vor, dass keine Leistungen vorangegangener Stu diengänge angerechnet werden. Der Prüfungsausschussvor Zu 1.: sitzende lehnte also den Sonderantrag auf Anrechnung der Grundsätzlich gilt nach Art. 61 Abs. 4 Satz 2 BayHSchG, Leistungen ab. dass in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen aner kannt werden, es sei denn, dass diese nicht gleichwertig sind. Ich frage die Staatsregierung: Die Hochschule hat eine Nichtanrechnung zu begründen (Grundsatz der Beweislastumkehr). Dies gilt auch für Leis 1. Mit welcher Begründung erkennt die Universität/Fakul tungen aus Diplomstudiengängen (auch an derselben Hoch tät die von ihr selbst abgehaltenen Prüfungen früherer schule). Diplomstudiengänge nicht an? Bei der Beurteilung der Frage, ob Gleichwertigkeit vorliegt, 2. Wie handhabt die technische Fakultät der FAU die An kommt es, wie auch die Ländergemeinsamen Strukturvorga rechnung der Prüfungsleistungen früherer DiplomInge ben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudi nieursstudiengänge? engängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz der Län der vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010) festlegen, die 3. Wie handhaben andere Universitäten Bayerns die An im rechnung früherer Diplomstudiengänge im Rahmen der Übrigen nach Art. 61 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BayHSchG unmit Modularisierung? telbare Grundlage der Genehmigung von Studien und Prü 4. Können die Absolventen des neu eingeführten Bachelors fungsordnungen sind, alleine darauf an, ob hinsichtlich der Sozialökonomik der Fakultät ReWi an der FAU in den nachzuweisenden und der erworbenen Kompetenzen we Master Wirtschaftspädagogik wechseln? sentliche Unterschiede bestehen. Diese Kompetenzorientie a) Wenn nein, müssen sie dann den gesamten Bachelor rung wird auch in den Leitlinien zur Studiengangsentwick in Wirtschaftswissenschaften nachholen? lung der Universität ErlangenNürnberg1 ausdrücklich her b) Wenn ja, können die Studenten im Rahmen des Mas vorgehoben und ist Grundlage der dortigen Anrechnungs ters den wirtschaftswissenschaftlichen Anteil nach praxis. _________ holen? 1 vgl. unter http://www.unierlangen.de/einrichtungen/QMRecht/studienprogramm entwicklung/arbeitshilfen/grundlegendes/ Leitlinien FAU Endfassung 100211.pdf ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/6890 § 11 Abs. 1 Satz 1 der mit der Anfrage offenbar angespro ten Profil des jeweiligen Bachelorstudiengangs im Vergleich chenen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge des zu jeweils fachlich einschlägigen Diplomstudiengängen auf Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts und Basis einer individuellen Prüfung der in Rede stehenden Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Er Kompetenzen jeweils unterschiedliche Anrechnungsmög langenNürnberg setzt die o. g. Vorgaben zutreffend um. 2 lichkeiten. Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ legen an ande Zu 4.: rer Stelle aber auch fest, dass ein Bachelorabschluss ein ge Qualifikationsvoraussetzung für den Zugang zu einem Mas genüber dem Diplom und Magisterabschluss eigenständiges terstudiengang ist neben dem Vorliegen eines ersten Ab berufsqualifizierendes Profil haben muss, das durch die in schlusses, der grundsätzlich den Zugang zu einem Master nerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeit zu vermittelnden studiengang nach Art. 43 Abs. 5 Satz 1 BayHSchG eröffnet, Inhalte deutlich werden muss. die studiengangspezifische Eignung für den jeweiligen Mas terstudiengang (vgl. Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG). Die Aus diesem eigenständigen berufsqualifizierenden Profil Kriterien für die Feststellung der studiengangspezifischen von Bachelorstudiengängen folgt, dass Bachelorstudiengän Eignung bestimmen sich nach dem Qualifikationsziel des je ge gegenüber den bisherigen Diplomstudiengängen nicht 1:1 weiligen Masterstudiengangs. Ein entscheidendes Element vergleichbar sein können, eine (Voll)Anrechnung von Leis für die Feststellung der studiengangspezifischen Eignung ist tungen aus einem Diplomstudiengang auf einen Bachelor die Frage, welchen fachlichen Anforderungen der Erstab studiengang also grundsätzlich ausgeschlossen ist. schluss genügen muss, um den Bewerbern zu ermöglichen, das Qualifikationsziel des Masterstudiengangs zu erreichen. Soweit die o. g. Prüfungsordnung in § 11 Abs. 5 Satz 1 fest hält, dass Module, Leistungsnachweise und Prüfungsleistun Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik zielt darauf gen, die für einen anderen bereits bestandenen Studienab ab, den Zugang zum Lehramt an kaufmännischen berufsbil schluss vorgelegt worden sind, grundsätzlich nicht mehr an denden Schulen zu eröffnen. Dazu werden neben pädago gerechnet werden können (Ausnahmen lässt § 11 Abs. 5 Satz gisch/didaktischen Kompetenzen vertiefte wirtschaftswis 2 der Prüfungsordnung ausdrücklich zu), ist diese Regelung senschaftliche Kompetenzen vermittelt, die auf vorhandenen im Lichte der o. g. Bestimmungen hochschulgesetzkonform Kernkompetenzen in den Bereichen BWL, VWL, Mathema dahingehend auszulegen, dass damit lediglich (deklarato tik und Recht aufsetzen, die im Bachelorstudiengang Be risch) festgestellt wird, dass solche Leistungen, etwa aus Di triebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Wirtschafts und Be plomstudiengängen, aus den o. g. Gründen in einem Bache triebspädagogik als dem fachlich unmittelbar einschlägigen lorstudiengang nach dem Profil dieser Prüfungsordnung in Erstabschluss in den Modulen Buchführung, Jahresab der Regel nicht anrechenbar sein werden. schluss, Produktion, Logistik, Beschaffung, Makroökono mik, Wirtschaft und Staat, Wirtschaftsprivatrecht und Ma Sofern hier tatsächlich eine Entscheidung des Prüfungsaus thematik II im Umfang von 35–45 ECTSPunkten erworben schusses/des Prüfungsausschussvorsitzenden vorliegen soll werden. Dazu kommen Kernkompetenzen der Wirt te, die eine Anrechnung ausschließlich aufgrund der Zuord schaftspädagogik, die im Bachelorstudiengang im Kernbe nung von Leistungen zu einem Diplomstudiengang ohne in reich im Umfang von 25 ECTSPunkten vermittelt werden. haltlich/fachliche Bewertung nach den o. g. Anrechnungs An diesen Voraussetzungen orientieren sich auch die in § 2 grundsätzen ausschließt, ist die betreffende Studierende da der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirt her ausdrücklich zu ermutigen, diese Entscheidung einer schaftspädagogik beispielhaft genannten weiteren einschlä Nachprüfung durch die Hochschulleitung bzw. einer Über gigen Erstabschlüsse, die sämtlich fundierte Kernkompeten prüfung in einem Widerspruchsverfahren zuzuführen. zen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften aufweisen . 4 Zu 2.: Sozialökonomische Studiengänge (Diplom oder Bachelor), Den Anrechnungsentscheidungen der Technischen Fakultät und damit auch der Bachelorstudiengang Sozialökonomik, liegen die gleichen Grundsätze zugrunde wie an der Rechts erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Denn in diesen Studi und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Auch hier ist engängen fehlen die o. g. zentralen wirtschaftswissenschaft daher eine Anrechnung von Modulen, Leistungsnachweisen lichen Kernkompetenzen. und Prüfungsleistungen aus Diplomstudiengängen grund sätzlich möglich. Auf eine der o. g. klarstellenden Regelung Dies bedeutet, dass Absolventen des Bachelorstudiengangs in § 11 Abs. 5 Satz 1 der Prüfungsordnung der Rechts und Sozialökonomik, um Zugang zum Masterstudiengang Wirt Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vergleichbare Rege schaftspädagogik zu erhalten, gegebenenfalls unter Anrech lung wurde in der dortigen aktuellen Prüfungsordnung (All nung einzelner nach den o. g. Grundsätzen anrechenbarer gemeine Bachelor und Masterprüfungsordnung für die Module auf einen anderen für den Zugang zum Masterstudi Technische Fakultät ) verzichtet. 3 engang Wirtschaftspädagogik einschlägigen Erststudien gang, erst diesen einschlägigen Erststudiengang abschließen Zu 3.: müssten, um Zugang zum Masterstudiengang Wirt Die o. g. Grundsätze gelten für die Anrechnung von Leistun schaftspädagogik zu erhalten. gen aus früheren Diplomstudiengängen an allen bayerischen Hochschulen. Danach ergeben sich, abhängig vom konkre Ein Konzept, das beim Zugang zum Masterstudiengang _________ _________ 2 http://www.unierlangen.de/universitaet/organisation/recht/ 4 http://www.unierlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/ studiensatzungen/WISO/PO Bachelorstudiengaenge NEUWS20102011.pdf WISO/POMAWirtschaftspaedagogik.pdf 3 http://www.unierlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/ TECHFAK/AllgPO TechFak BAMA_NEU.pdf",
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