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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8475 09.06.2011 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 22.03.2011 vom 26.04.2011 Gesundheitszeugnisse bei Kleintierhandel Nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (GP-VO) des Bundesministeriums für Ernährung, Land Vor Jahren genügte beim Verkauf von Hühnern und Hähnen wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist im Falle durch Hobby-Kleintiertüchter auf Märkten ein Impfzeugnis. von Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art Heute muss ein Tierarzt fünf Tage vor dem beabsichtigten längstens fünf Tage vor der Veranstaltung eine klinische Verkauf eine Beschau bei den zum Verkauf bestimmten Untersuchung der jeweils aufgestellten Vögel im Bestand Tieren durchführen und ein aktuelles Zeugnis ausstellen. erforderlich. Ziel dieser Regelung ist es, die Verschleppung Das Vorhandensein dieses Zeugnisses wird zu Marktbeginn von Krankheiten und hoch ansteckender Seuchen wie der regelmäßig kontrolliert. Bei gewerblichen Großzuchtbetrie Geflügelpest zu verhindern. ben werden dagegen nur Stichproben vorgenommen. Für Kleintierzüchter erschwert dieses Verfahren – von den damit Das BMELV hat den Ländern kürzlich einen Entwurf zur verbundenen Kosten abgesehen – den Verkauf und Erwerb Änderung der GP-VO vorgelegt. Darin soll die GP-VO an von Tieren zu Zuchtzwecken erheblich. das deutlich geringer gewordene Gefährdungspotenzial an gepasst werden. Der Bund als Verordnungsgeber folgt damit Ich frage die Staatsregierung, ob und ggfs. aus welchen der Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts. Bayern Gründen an dieser strengen Praxis festgehalten werden soll schließt sich der Haltung des Bundes an. oder ob es durch ein einfacheres Verfahren ersetzt werden kann und wie oft in den zurückliegenden drei Jahren positive Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf Erleich Befunde im Rahmen dieser Prüfungen erfolgten. terungen für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen: die im Bestand durchzuführende klinische tierärztliche Untersuchung von Geflügel, das für einen Ge flügelmarkt vorgesehen ist, sowie die Vorlage der diesbe züglichen Bescheinigung sollen entfallen. Im Falle von Enten und Gänsen, die für einen Markt vorgesehen sind, muss aus epidemiologischen Gründen das striktere Unter suchungsprozedere (virologische Untersuchung sieben Tage vor der Veranstaltung oder Nachweis der Haltung zusam men mit Hühnern oder Puten, den sog. Sentineltieren) bei behalten werden. Der Verordnungsentwurf wird dem Bundesrat im Mai 2011 zugeleitet werden mit dem Ziel, die neuen Regelungen mög lichst ab Jahresmitte anwenden zu können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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