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Die kontinuierliche Begleitung und Unterstützung dieser jungen Menschen stellt besondere Ich frage die Staatsregierung:                                               Anforderungen an das sozialpädagogische Fachpersonal. Das Aufgabenspektrum und der methodische Einsatz sind 1. An wie vielen Schulen in den Landkreisen Augsburg,                        mit dem der Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule und Aichach­Friedberg und Donau­Ries (Regierungsbezirk                       der Jugendarbeit nicht zu vergleichen. Schwaben) sind JaS­Fachkräfte zugleich für schulische Aufgaben (Ganztagsschule, Praxisklasse) zuständig?                       Werden von einer Fachkraft aufgrund unterschiedlicher Auf­ gaben zwei unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse be­ 2. Ist eine künftige Verknüpfung der Beschäftigungen mög­                    gründet, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Durch­ lich, da diese nicht nur sinnvoll wäre, sondern u. a. von                führung der JaS, da nicht zuletzt die Anforderungen der den Trägern gewünscht wird? Wenn nein, welche Krite­                     Schule zur Abdeckung der unterrichtsfreien Zeit den zeitli­ rien sprechen dagegen?                                                   chen Dispositionsspielraum bestimmen. Alle Erfahrungen zeigen, dass die Vermengung von Jugendhilfe­ und Schul­ 3. Trifft es zu, dass eine Richtlinie solche Verknüpfungen                   verantwortlichkeiten Rollenkonfusionen verursachen, die zu ausschließen soll? Wenn ja, wann tritt sie in Kraft und                  vermeidbaren Problemen und in aller Regel zu Überforde­ was ist ihr Inhalt?                                                      rungen der Fachkräfte und der Kooperationspartner führen. 4. Bestünde in diesem Fall nicht die Möglichkeit, die JaS­                   Zur Abgrenzung von JaS und den Angeboten der Betreuung Fachkräfte zu schulen, um sie für den Einsatz bei schuli­                von Schüler(n)/­innen im Rahmen der offenen und gebunde­ schen Aufgaben entsprechend zu qualifizieren? Könnte                     nen Ganztagsschulen verweise ich auf das in enger Zusam­ man somit diesen Jugendsozialarbeitern nicht ein besse­                  menarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und res Beschäftigungsverhältnis bieten?                                     Kultus entstandene „Durchblickpapier“ http://www.stmas.bayern.de/jugend/sozialarbeit/jas­durch blick­papier.pdf. Daraus sind auch die klaren und der fachli­ Antwort                                                                      chen Aufgabe adäquaten Rahmenbedingungen für die JaS ablesbar. des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen                                                           Die JaS­Förderrichtlinie vom 4. Juli 2003 wurde zuletzt vom 05.10.2011                                                               geändert durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 2006. Da das Ausbauziel bereits drei Jahre früher als geplant erreicht Zu 1.:                                                                       werden konnte und der Ministerrat am 23. Juni 2009 die In den Landkreisen Augsburg, Aichach­Friedberg und Do­                       Weiterentwicklung beschlossen hat, ist die Förderrichtlinie nau­Ries sind an 6 JaS­Standorten JaS­Fachkräfte gleichzei­                  anzupassen. Gleichzeitig haben aktuelle Erfordernisse und tig auch im Rahmen schulischer Aufgaben zuständig.                           die in den letzten Jahren gemachten Praxiserfahrungen Über­ arbeitungen erforderlich gemacht. Zu 2. und 3.:                                                                Nach dem vorliegendem Entwurf der neuen Förderrichtlinie, JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe. Die offene und gebun­                 die sich derzeit in der Anhörung befindet, ist der Einsatz von dene Ganztagsschule hingegen sind rein schulische Veran­                     JaS­Fachkräften in zusätzlichen Arbeitsfeldern an derselben staltungen, auch wenn ein Träger der Jugendhilfe als Koope­                  Schule (insbesondere im Rahmen der Ganztagsschule und rationspartner fungiert. Ein Rollen­ und damit Profilwechsel                 Praxisklasse) nicht möglich. Nach erfolgreicher Abstim­ zwischen Jugendhilfeaufgabe und schulischer Aufgabe, un­                     mung ist ein unverzügliches Inkrafttreten der Förderrichtli­ terschiedliche Weisungsbefugnisse sowie die Einbeziehung                     nie geplant. anderer Zielgruppen führen zweifelsohne zu einer Vermen­ gung der Aufgaben und zu einer Verwässerung des Profils                      Zu 4.: der JaS, das mit einem Abrücken von der Zielgruppenfokus­                    JaS als Maßnahme der Jugendhilfe wird von einem spezifi­ sierung verbunden ist. Dies gilt es im Hinblick auf die Ziel­                schen JaS­Fortbildungskonzept flankiert, das konzeptionel­ erreichung in jedem Falle zu vermeiden.                                      ler Bestandteil des JaS­Programms ist. Die Fortbildungskon­ ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. 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