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Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskam- Dezember 2004 ging hervor, dass die Staatsregierung die                            mern? Einführung von sogenannten „Verfahrensmanagern für Un- ternehmensgründungen und wirtschaftliche Investitionen“                       4. Wie steht die Staatsregierung zu der Aufforderung der im Rahmen eines „Deregulierungspakets“ beschlossen habe.                           Experten des Gutachtens „Zukunft Bayern 2020“, Ge- Innenminister Dr. Günther Beckstein begründete die Maß-                            werbeanmeldungen nicht nur bei den Kommunen, son- nahme wie folgt: „Sind für Unternehmensgründungen oder                             dern zusätzlich auch bei „One-Stop-Shops“ zu ermögli- Investitionen mehrere Genehmigungen erforderlich, sollen                           chen? Investoren nicht von Behörde zu Behörde laufen müssen. Deshalb wollen wir, dass Antragsteller in Bayern nur eine                     5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Einschätzung der Anlaufstelle und nur einen Ansprechpartner kontaktieren                            Gutachter, dass ca. 25 % (S.379) des Bürokratieaufwands müssen. Unser Ziel ist die Genehmigung aus einer Hand.“                            in Bayern überflüssig seien, obwohl die Staatsregierung seit 2004 nach eigener Einschätzung verstärkt eine „Ent- Auf meine Mündliche Anfrage vom 15. Dezember 2004 hin                              bürokratisierungsoffensive“ betreibt? Welchen weiteren erläuterte Staatssekretär Georg Schmid: „Der Verfahrens-                           Handlungsbedarf sieht sie? manager hat als Institution die Aufgabe, für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als Ansprechpartner Genehmi- gungs- oder Förderverfahren zu koordinieren und für eine schnellstmögliche Entscheidung zu sorgen. (…) Der Verfah- rensmanager arbeitet eng mit den bei den Industrie- und Han- delskammern sowie den Handwerkskammern eingerichteten Gründeragenturen für Existenzneugründungen zusammen“ Antwort (Landtags-Protokoll 15/32). Zu deren Einführung führte                        des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Staatssekretär Schmid Folgendes aus: „Das Staatsministeri-                    Verkehr und Technologie um des Innern wird den Kreisverwaltungsbehörden die Ein-                      vom 13.07.2007 führung des Verfahrensmanagers empfehlen. Die Kosten für den Verfahrensmanager sind aus den laufenden Kommunal-                        Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen haushalten zu finanzieren.“                                                   mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt: Mit dieser Maßnahme wollte die Bayerische Staatsregierung einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung von                        Zu 1.: Genehmigungsverfahren leisten.                                                In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 26.10.2004 zum Konzept „Zentrale Anlaufstelle für Antragsteller bei Fast drei Jahre nach dieser Ankündigung fordern nun die                       Genehmigungsbehörden –Verfahrensmanager“ hat das Gutachter der Expertenkommission „Zukunft Bayern 2020“                        Staatsministerium des Innern in enger Abstimmung mit den sogenannte „One-Stop-Shops“, in denen die Beratung und                        kommunalen Spitzenverbänden einen Leitfaden erstellt, der Unterstützung bei den Gründungsformalitäten an einer Stel-                    den Regierungen, Landratsämtern, kreisfreien Städten, Au- le gebündelt werden sollte. Außerdem verlangen sie, „den                      tobahndirektionen und staatlichen Bauämtern (Genehmi- flächendeckenden Ausbau des Netzes von Gründeragenturen                       gungsbehörden bzw. in Genehmigungsverfahren zu beteili- zügig voranzutreiben. Derzeit bestehen vor allem in Nieder-                   genden Fachstellen) mit IMS vom 05.07.2005 als Handrei- bayern, in der Oberpfalz und in Schwaben noch erhebliche                      chung übersandt wurde. Lücken“. (S. 344) Anfang des Jahres 2006 wurden diese Behörden und Dienst- Ich frage die Staatsregierung:                                                stellen zur Vorbereitung eines Berichts von Herrn Staatsmi- nister Dr. Beckstein im Ministerrat um Informationen zum 1. Sind die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte                     Stand der Umsetzung des Konzeptes für einen Verfahrens- der damaligen Empfehlung der Staatsregierung hinsicht-                    manager gebeten. Fast 70 % der Landratsämter und die Hälf- lich der Einführung von Verfahrensmanagern gefolgt?                       te der kreisfreien Städte haben sich hierzu geäußert. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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            "content": "Seite 2                          Bayerischer Landtag       · 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/8761 Bei der Auswertung konnten folgende Erkenntnisse gewon- nen werden:                                                     Die Regierungen wurden zudem gebeten, das Konzept des Verfahrensmanagers bei den nächsten Dienstbesprechungen a) Bekanntmachung                                               mit den juristischen Staatsbeamten der Landratsämter gezielt zu erörtern. Es wurde zudem vorgeschlagen, dass die Regie- Von wenigen Ausnahmen abgesehen wurde das Konzept in            rungen die Thematik bei der Tagung des Bayerischen Land- den Kreisverwaltungsbehörden meist in ausführlicher Form        kreistages und die Landräte bei den regelmäßigen Bespre- bekannt gemacht und in vielen Fällen unter Einschaltung der     chungen mit den Bürgermeistern erörtern. Dienststellenleitung mit den Führungskräften und zum Teil auch mit den betroffenen Sachbearbeitern erörtert.              Im Ergebnis zeigt sich, dass viele Kreisverwaltungsbehörden die Kernpunkte des Konzepts bereits umgesetzt haben oder b) Stand der Umsetzung                                          die Umsetzung beabsichtigen und sich damit Bürgern und Unternehmern als moderne dienstleistungsorientierte Ver- •   Ein Teil der Behörden hatte das vorgeschlagene Verfah-      waltungen präsentieren. ren oder Elemente davon bereits unabhängig von dem übermittelten Leitfaden eingeleitet. •   Weitere Behörden haben die Implementierung eines Ver-       Zu 2.: fahrensmanagements aufgrund des vorgeschlagenen             Zur Verbesserung der Startbedingungen für Unternehmens- Konzepts in Angriff genommen oder beabsichtigen die         gründungen, junge Unternehmen sowie von Unternehmens- Einführung.                                                 nachfolgen wurden auf den Gebieten Informations-, Bera- •   In anderen Behörden wurde eine intensive Diskussion zu      tungs- und Genehmigungsservice landesweit „Gründer- Ist-Stand, vorgeschlagenem Verfahren und Realisie-          Agenturen“ als zentrale Anlaufstellen für Gründer eingerich- rungsmöglichkeiten geführt.                                 tet, die bereits heute die Funktion von „one-stop-shops“ er- •   Die Regierungen haben bereits in der Vergangenheit zur      füllen. Beschleunigung komplexer Verfahren einen Ansprech- partner als Verfahrenskoordinator eingesetzt; die bei den   Von den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Regierungen zwischenzeitlich durchgeführte Neuorgani-       Handwerkskammern (HWK) wurden – in enger Kooperation sation weist das Verfahrensmanagement ausdrücklich          mit Landratsämtern und kreisfreien Städten – bayernweit der Stabstelle Verwaltungssteuerung als Kernaufgabe zu.     insgesamt 39 Gründer-Agenturen eröffnet. Damit steht ein Basisnetz an Gründer-Agenturen an sämtlichen Kammer- c) Erfahrungen mit der bisherigen Umsetzung                     standorten in ganz Bayern – in den Kammerbezirken Ober- bayern und Oberfranken bereits auf Landkreisebene – zur In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine       Verfügung. Umsetzung bereits erfolgt ist, werden die Erfahrungen mit einem Projekt- oder Verfahrensmanagement durchaus posi-         Die Gründer-Agenturen bieten neben einer umfassenden tiv beurteilt. Besondere Aspekte hierfür waren:                 Existenzgründerberatung auch die Unterstützung bei Forma- – die Verkürzung von Bearbeitungszeiten,                        litäten, insbesondere die Möglichkeit zur Gewerbeanmel- – daraus resultierende Verfahrensbeschleunigung,                dung sowie deren Weiterleitung an die Gemeinde, die Kreis- – höhere Zufriedenheit der Antragsteller durch eine ganz-       verwaltungsbehörde und die gemäß Gewerberecht geforder- heitliche Beratung und Betreuung,                           ten Empfangsstellen (IHK/HWK, Statistisches Landesamt, – besondere Effizienz bei der Koordination von großen und       Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, bedeutenden Verfahren, insbesondere in den Bereichen        Bundesanstalt für Arbeit, Registergericht, Eichamt). Hierzu Bau-, Immissions- und Umweltschutz.                         wurde das eGovernment-Verfahren GEWAN für die Nut- In den Behörden, in denen das Konzept noch nicht oder nicht     zung durch die Gründer-Agenturen weiterentwickelt. Die vollständig umgesetzt werden konnte, lagen die Haupt-           Zusammenarbeit mit den Notaren wurde bei den Gründer- schwierigkeiten hierfür in begrenzten finanziellen und per-     Agenturen in Hof, Wunsiedel, Lichtenfels, Bamberg und sonellen Ressourcen.                                            Kronach erfolgreich erprobt. d) Weiteres Vorgehen                                            Im Durchschnitt werden in einer Gründer-Agentur über 400 Beratungen im Monat durchgeführt. Feedback-Bewertungen Mit IMS vom 11.01.2007 wurden die Dienststellen des In-         haben ergeben, dass die Beratungsleistungen der Agenturen nenressorts, darunter auch die Kreisverwaltungsbehörden,        von den Gründern im Durchschnitt als „gut“ bis „sehr gut“ über die gewonnenen Erkenntnisse der Umfragen unterrich-        eingestuft werden. In 80 % der Fälle werden die Anmelde- tet. Die Dienststellen, die noch keinen Gebrauch von dem        formalitäten dabei in nur einem Tag erledigt. Aufwendige Konzept machten, wurden ermutigt, sich nochmals intensiv        Vorhaben mit Eintrag ins Handelsregister dauern 3–4 Tage. mit dessen Inhalten, Zielen und Möglichkeiten auseinander- zusetzen. Es wurde angeregt, beispielhafte Lösungsansätze anderer Behörden in die weiteren Überlegungen einzubezie-       Zu 3.: hen und ggf. eine schrittweise Realisierung des Konzeptes       Die Zusammenarbeit der Gründeragenturen mit den zustän- anzustreben.                                                    digen Behörden vor Ort wird als positiv bewertet.",
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            "content": "Drucksache 15/8761                             Bayerischer Landtag    ·   15. Wahlperiode                            Seite 3 Zu 4.:                                                        gelungen ist, in den letzten drei Jahren die Zahl der Landes- Die Staatsregierung steht der Aufforderung positiv gegen-     gesetze um ca. 15 % und die Zahl der Verordnungen um 27 über. Bereits jetzt kann der Gründer die Gewerbeanmeldung     % zu senken. Der Ministerrat hat zudem für den 1. Januar bei der Gründeragentur abgegeben, die diese dann an die zu-   2007 ein Außerkrafttreten („Sunset“) aller Verwaltungsvor- ständige Gemeinde weiterleitet. Die zusätzliche Ermögli-      schriften, die nicht in der Datenbank BAYERN-RECHT er- chung einer rechtsverbindlichen Anzeige unmittelbar bei der   fasst sind, sowie entsprechende Umsetzungsmaßnahmen be- Gründeragentur würde eine weitere Verbesserung darstellen.    schlossen. Im Rahmen der Integration in die Datenbank Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür müssen aber noch      BAYERN-RECHT sind zahlreiche Verwaltungsvorschriften geschaffen werden.                                            aufgehoben oder in ihrem Regelungsumfang reduziert wor- den. Von den 1998 geschätzten rund 70.000 DIN A4-Seiten Zu 5.:                                                        an Verwaltungsvorschriften ist zum Stichtag 1. Januar 2007 Die Staatsregierung stimmt der Auffassung der Gutachter zu,   nur noch knapp die Hälfte übrig geblieben. dass eine Reduzierung der durch Informationspflichten bei Betrieben anfallenden Bürokratiekosten um 25% in Bayern       Vor allem in Umsetzung der umfangreichen Beschlüsse des erreichbar sei. Die Einschätzung der Gutachter bezieht sich   Ministerrats zum Bürokratieabbau vom 4. Oktober 2006 allerdings nur auf einen Teil des gesamten Bürokratieauf-     wird gegenwärtig prioritär u. a. an folgenden weiteren Dere- wands von Unternehmen, nämlich die durch Informations-        gulierungsprojekten gearbeitet: pflichten begründeten Kosten, die allgemein als Bürokratie-   • Aus 122 Einzelvorschlägen der Ressorts, 100 Vorschlä- kosten bezeichnet werden.                                         gen der Regierungspräsidenten sowie 2 Vorschlägen der IHK Niederbayern (u. a. zu den Themen Förderrecht, Die durch Informationspflichten bei Betrieben verursachten        Vergaberecht, Baurecht, Abbau statistischer Belastungen Kosten werden – in Bayern wie in ganz Deutschland – ganz          bzw. von Berichts- und Informationspflichten, Umwelt- überwiegend durch EU- und Bundesrecht verursacht. Die fö-         recht und Schwerbehindertenrecht) wurde neben einem derale Kompetenzverteilung des Grundgesetzes und der              „Sofortprogramm Deregulierung“ mit diversen sofort EU-/EG-Vertrag weisen die Zuständigkeiten für das Wirt-           umsetzbaren Vorschlägen ein „Arbeitsprogramm Dere- schafts-, Arbeits- und Steuerrecht weitgehend dem Bund und        gulierung“ beschlossen. Die diesbezüglichen Maßnah- der EU zu. Die Bürokratiekosten, die durch Landesrecht her-       mevorschläge werden vor einer eventuellen Umsetzung vorgerufen werden, belaufen sich dagegen nach einer aktuel-       fachlich geprüft. Die PROJEKTGRUPPE VERWAL- len Studie der Bertelsmann-Stiftung auf nur ca. 1% der Ge-        TUNGSREFORM ist mit der Abarbeitung beauftragt. Im samtkosten, die Unternehmen in Deutschland durch Infor-           Herbst 2007 wird ein Fazit im Hinblick auf Deregulie- mationspflichten auferlegt werden.                                rungsbemühungen gezogen. • Beschleunigung der Genehmigungs- und Gerichtsverfah- Die Bundesregierung hat sich des Themas Bürokratieabbau           ren: Die Staatsregierung wird die durchschnittliche Dau- mit großem Nachdruck angenommen und beschlossen, die              er von Genehmigungsverfahren und Gerichtsverfahren durch Bundesrecht verursachten Informationskosten nach            überprüfen. dem in den Niederlanden erprobten Standardkosten-Modell       • Auf Landesebene werden Genehmigungen zunehmend zu messen und bis Ende des Jahres 2011 möglichst um 25%           durch einfachere Anzeigeverfahren ersetzt; wo Genehmi- abzubauen. Der Europäische Rat hat sich auf seiner Früh-          gungsverfahren verbleiben, werden verstärkt Genehmi- jahrstagung in Brüssel ebenfalls dafür ausgesprochen, in aus-     gungshöchstfristen mit Fiktionswirkung eingeführt. gewählten Politikbereichen die durch Informationspflichten    • Verstärker Einsatz von eGovernment-Lösungen, insb. des EU-Rechts verursachten Bürokratiekosten für Betriebe          Einführung von Vorgangsbearbeitungs- und Dokumen- zu messen und bis Ende des Jahres 2012 ebenfalls um 25 %          tenmanagementsystemen. abzubauen. Bayern wird diesen Prozess auf allen Ebenen,       • Weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens: vor allem aber im Bundesrat, unterstützen.                        In Umsetzung der Deregulierungsvorschläge der Henz- ler-Kommission hat der Bayerische Landtag zunächst auf Die Staatsregierung hat darüber hinaus entschieden, dass al-      Vorschlag der Staatsregierung durch Gesetz eine zwei- le neuen Gesetzesvorhaben im Landesrecht auf Bürokratie-          jährige Erprobung der Abschaffung des Widerspruchs- kosten im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung nach den           verfahrens im Regierungsbezirk Mittelfranken beschlos- Grundsätzen des Standardkosten-Modells zu messen und die          sen. Die Testphase lief nach zwischenzeitlicher Verlän- Kosten auszuweisen sind (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 6      gerung bis zum 30.06.2007. Nach bereits erfolgter Aus- Abs. 2 Satz 3 StRGeschO). Ferner hat die Staatsregierung          wertung des Pilotprojekts soll gemäß einem aktuellen ein Pilotprojekt durchgeführt, durch das die Bürokratiekos-       Gesetzentwurf der Staatsregierung nunmehr im Falle von ten, die durch Cross Compliance und Cross Compliance re-          Verwaltungsakten bayerischer Behörden das Wider- levantes Fachrecht verursacht werden, nach dem Standard-          spruchsverfahren als zwingende Sachurteilsvorausset- kosten-Modell gemessen wurden; dieser Bericht soll als            zung für eine verwaltungsgerichtliche Klage in Bayern Grundlage für weitere Deregulierungsanstrengungen, z. B.          gänzlich abgeschafft werden. In einzelnen Rechtsgebie- im Bereich der Landwirtschaft, dienen.                            ten, in denen sich das Widerspruchsverfahren bewährt hat (z. B. im Kommunalabgabenrecht, Schulrecht, Sozi- Der Erfolg der Deregulierungsbemühungen der Staatsregie-          alrecht, Landwirtschaftsrecht, Beamtenrecht), soll das rung zeigt sich im Übrigen bereits an der Tatsache, dass es       Widerspruchsverfahren nach dem Gesetzentwurf fakul-",
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