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"content": "Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 2 WD 8 - 3000 - 054/18 Einzelne Aspekte der Lärmbelastung Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 054/18 Abschluss der Arbeit: 11. Juni 2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 3 WD 8 - 3000 - 054/18 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Darstellungen der Weltgesundheitsorgansiation (WHO) 4 3. Darstellungen der EU-Kommission 4 4. Wissenschaftliche Darstellung 4 5. Informationen der Umweltbundesamtes 5 6. Rechtliche Grundlagen 5",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 4 WD 8 - 3000 - 054/18 1. Einleitung Lärm hat eine Reihe von Ursachen und kann ganz allgemein das Wohlbefinden von Men- schen beeinträchtigen, aber auch gesundheitliche Schäden hervorrufen. Ein Großteil der Bevölkerung fühlt sich durch Lärm gestört oder belästigt. Zu den Folgen des Lärms zäh- len Gehörschäden, Schlafstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen, Stressreaktionen, und verschiedene Langzeitfolgen. Nachfolgend werden einzelne Quellen zur Festlegung von Lärmpegelgrenzen angegeben und auf lärmrelevante Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingegangen. 2. Darstellungen der Weltgesundheitsorgansiation (WHO) Die WHO-Richtlinien für Umgebungslärm empfehlen in Schlafzimmern für einen Schlaf von guter Qualität während der Nacht weniger als 30 A-bewertete Dezibel (dB (A)) ; in 1 Klassenräumen, um gute Lehr- und Lernbedingungen zu ermöglichen, weniger als 35 dB (A). Laut WHO-Richtlinien für nächtlichen Lärm werden außerhalb von Schlafzimmern weniger als 40 dB (A) Jahresdurchschnitt (Lnight) empfohlen, um gesundheitliche Be- einträchtigungen zu vermeiden. Die Richtlinien und Erklärungen sind im Internet abrufbar unter: http://www.euro.who.int/en/health-topics/environment-and-health/noise/data-and-sta- tistics [zuletzt abgerufen am 6. Juni 2018]. 3. Darstellungen der EU-Kommission Die EU Kommission stützt sich in ihren Empfehlungen und Darstellungen auf die Anga- ben der WHO. Dies ist im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/environment/noise/health_effects_en.htm [zuletzt abgerufen am 6. Juni 2018]. 4. Wissenschaftliche Darstellung In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Publikationen zur Auswirkung von Lärm auf die menschliche Gesundheit erschienen. Da die Auswirkungen sehr vielfältig sind und ganz ver- schiedene Beeinträchtigungen hervorrufen können, ist ein einzelner Wert schwerlich anzugeben. Es ist dabei beispielsweise zu differenzieren, wie lange, zu welcher Tageszeit der Lärm auftritt und welche Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung betrachtet wird. Die „International Commission on Biological Effects of Noise (ICBEN)“ beschäftigt sich als wis- senschaftliche Fachorganisation für Lärmwirkungsforschung und Umweltepidemiologie seit Lan- gem mit den Auswirkungen von Lärm. In einem Übersichtsartikel, der 2015 in der Fachzeitschrift 1 Dezibel (dB) ist die Maßeinheit für Lautstärke. A steht für einen sogenannten Bewertungsfilter (auditiv wahrge- nommen).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 5 WD 8 - 3000 - 054/18 Noise Health erschienen ist, wird auf die Auswirkungen und verschiedene Grenzwerte detaillier- ter eingegangen: Basner, Mathias et al. (2015), ICBEN review of research on the biological effects of noise 2011- 2014. Noise Health. 2015 Mar-Apr; 17(75): 57–82. doi: 10.4103/1463-1741.153373 In diesem Übersichtsartikel fassen die Autoren relevante Ergebnisse, Publikationen, Entwicklun- gen und Richtlinien im Zusammenhang mit den biologischen Auswirkungen von Lärm zusam- men, wobei der Schwerpunkt auf dem Zeitraum 2011-2014 liegt und folgende Themen umfasst: Lärmbedingter Hörverlust; nicht-auditive Effekte von Lärm; Auswirkungen von Lärm auf Leis- tung und Verhalten; Auswirkungen von Lärm auf den Schlaf; Reaktion der Gemeinschaft auf Lärm; und Interaktionen mit anderen Kontextfaktoren. Hierbei sind das Arbeitsumfeld und der Verkehr als die wichtigsten Lärmquellen identifiziert worden, die die Gesundheit beeinträchti- gen. Lärm sei eine weit verbreitete und oft unterschätzte Bedrohung für die auditorische und nicht-auditive Gesundheit. Daher seien Strategien zur Lärmbekämpfung und die damit verbunde- nen negativen gesundheitlichen Folgen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit erforderlich. 5. Informationen der Umweltbundesamtes Auch das Umweltbundesamt beschäftigt sich mit der Lärmproblematik und stellt auf sei- nen Internetseiten verschiedenes Informationsmaterial zur Verfügung. Zu Umgebungs- lärm in Europa werden auf ihren Webseiten die Dokumente der Europäischen Kommis- sion aufbereitet und zusammengetragen (Stand April 2018): https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtli- nie/umgebungslaerm-in-europa [zuletzt abgerufen am 7. Juni 2018]. 6. Rechtliche Grundlagen Eine Übersicht über die lärmrelevanten Regulierungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene findet sich im Internet unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verbraucherservice- laerm/rechtliche-grundlagen [zuletzt abgerufen am 7. Juni 2018]. Ganz allgemein ist beim Lärmschutz zu unterscheiden, ob es sich um Umgebungslärm (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm), um Sportlärm (siehe Sportanlagenlärmschutzverordnung) oder aber Freizeitlärm und Ruhestörung han- delt. Zentral bedeutend sind in Deutschland dabei das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die daraus folgenden Verordnungen. Zudem gelten beispielsweise für Fluglärm oder Lärm am Arbeitsplatz weitere Gesetze. Zuständiges Ressort ist das Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Diese betrifft insbeson- dere die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung. Nähere Informationen hierzu fin- den sich auf den Seiten der EU Kommission unter: http://ec.europa.eu/environ- ment/noise/directive_en.htm [zuletzt abgerufen am 7. Juni 2018]. ***",
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