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Gegenwärtig wäre es jedoch verfrüht, von Planungsfehlern oder von unzutreffend Im Rahmen der Haushaltsberatung zum Sozialhaushalt                           festgestellten Bedarfslagen zu sprechen. Der in diesen Ein- äußerte die Sozialministerin Frau Haderthauer, dass viele                    zelfällen festzustellende Trend hat sich noch nicht verfestigt, Kommunen in Bayern händeringend versuchen, ihre Kinder-                      um definitiv von einer dauerhaften Unterbelegung ausgehen krippen voll zu bekommen. Angesichts dieser Äußerungen                       zu können. Die erhobenen Daten sind vielmehr als Moment- frage ich die Staatsregierung:                                               aufnahme zu interpretieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als erfahrungsgemäß die Welche Gemeinden im Freistaat Bayern haben über ihren                        Akzeptanz von Einrichtungen noch aufgrund der positiven Bedarf hinaus Kinderkrippen geschaffen, die jetzt nicht an-                  Erfahrungen der Eltern bzw. infolge Mundpropaganda steigt. genommen werden? Bitte eine Auflistung nach Regierungs-                      Die Gründe für die Unterbelegung im Abfragezeitpunkt sind bezirken.                                                                    auf Nachfrage vielfältig. Teils bleiben Plätze in der Aufbau- phase aus organisatorischen Gründen noch unbelegt. Teils wurden Krippen vorausschauend mit Blick auf ein ausge- Antwort                                                                      schriebenes Neubaugebiet größer konzipiert. In anderen des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,                         Fällen ging man zunächst auf einen höheren Gastkindanteil Familie und Frauen                                                           aus, der jedoch wegen des regen flächendeckenden Ausbaus vom 15.06.2011                                                               der Kleinkindbetreuung nun hinter den Planungsannahmen zurückbleibt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch das Zu 1.:                                                                       Wunsch- und Wahlrecht, das den Eltern die Möglichkeit Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fami-                    gibt, auch Kindertageseinrichtungen außerhalb der Aufent- lie und Frauen hat aufgrund der Schriftlichen Anfrage eine                   haltsgemeinde in Anspruch zu nehmen. Auch haben sich Umfrage bei den Gemeindeverwaltungen zur Belegung von                        teilweise die Erwartungen nach der Bedarfsabfrage unter Krippenplätzen durchgeführt. Die Angaben erfolgten frei-                     den gemeindeangehörigen Familien nicht erfüllt. So sehen willig und ohne Rechtsverpflichtung.                                         einige Eltern trotz zunächst positiver Bewertung aufgrund der Höhe der Elternbeiträge von der Nutzung der Krippen- Insgesamt weisen die bayerischen Kinderkrippen bereits eine                  angebote ab oder ziehen – vor die konkrete Entscheidung außerordentlich hohe Belegungsquote von durchschnittlich                     gestellt – die Betreuung durch ein Familienmitglied der 97,14 % auf. Im Vergleich zu anderen Betreuungsformen                        Inanspruchnahme außerfamiliärer Angebote vor. Hier sind melden damit die Kinderkrippen die höchste Belegungsdich-                    ggf. noch Korrekturen in der Preis-und Angebotsgestaltung te. So beträgt die Belegungsquote in Kindergärten bayern-                    zu erwarten, die sich unmittelbar auf die Belegung auswir- weit 92,6 %, die Belegungsquote der Horte 94,0 %.                            ken können. Belegungsquote der Kinderkrippen                                             Es wird darauf verzichtet, die konkreten Gemeinden oder (Momentaufnahme Stand 1.1.2011)*:                                            Einrichtungen mit Unterbelegung zu benennen, da die An- RegBez                        Plätze lt. davon unbelegt  Belegungsquote     gaben zwar freiwillig von den Gemeindeverwaltungen gelie- Betriebserlaubnis                             in %     fert, aber nicht zugleich von den Gemeindeparlamenten zum Oberbayern                     13.336              268            97,99     allgemeinen Gebrauch freigegeben wurden. Die zuständigen Niederbayern                     1.453             162            88,85     Aufsichtsbehörden wurden jedoch gebeten, ihr besonderes Oberpfalz                        2.222              74            96,67     Augenmerk auf die weitere Entwicklung in diesen Einrich- Oberfranken                      2.467              50            97,97     tungen zu richten. Mittelfranken                    3.866              33            99,15 Unterfranken                     1.549              50            96,77 Schwaben                         4.095             193            95,29 Bayern                         28.988              830            97,14 * Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayKiBiG sind Kinderkrippen Kinder- tageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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