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"content": "Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/6598 22.11.2006 Schriftliche Anfrage a) Die B 15 zwischen der Anschlussstelle Ponholz der A 93 und der Anschlussstelle Regensburg-Nord beim sog. der Abgeordneten Maria Scharfenberg BÜNDNIS 90/DIE „Lappersdorfer Kreisel“, Abzweigung B 16/B 15 für bei- GRÜNEN de Fahrtrichtungen. vom 31.08.2006 b) Die B 16 in Richtung Ingolstadt und die Kreisstraße R 4 in Richtung Regensburg zwischen den Anschlussstellen Mautausweichverkehr in der Oberpfalz Regensburg-Süd und Regensburg-Universität. c) Die B 15 zwischen Obertraubling und der Landkreis- Ich frage die Staatsregierung: grenze in Richtung Landshut. d) Die B 8 ab der Anschlussstelle Pfaffenstein (A 93) bzw. 1. Welche Straßenabschnitte wurden von den Behörden vor Oberwinzer und der Anschlussstelle Nittendorf (A 3) in Ort an die Regierung der Oberpfalz gemeldet, mit dem beide Fahrtrichtungen. Ziel, dort zukünftig zur Eindämmung der durch die Lkw- e) Die B 8 ab Rosenhof in Richtung Osten (Straubing). Maut bedingten Ausweichverkehre Straßensperrungen zu veranlassen? Zu 2.: Die Entwicklung der Verkehrsbelastung stellt sich im Ver- 2. Wie hoch waren die Verkehrsbelastungen durch Lkws gleich der Werte aus der bundesweiten Verkehrszählung im auf diesen Straßenabschnitten vor Einführung der Lkw- Jahr 2000 und der vorläufigen Werte der noch nicht veröf- Maut, wie hoch sind sie heute? fentlichten Verkehrszählung 2005 wie folgt dar: 3. Auf welchen weiteren Straßenabschnitten wurden Ver- Strecke/Bereich Lkw in 24 Stunden Lkw in 24 Stunden kehrszählungen durchgeführt, und welche Ergebnisse im Jahr 2000 im Jahr 2005 brachten diese Untersuchungen? B 15 zwischen Ponholz und Regensburg-Nord bei Regenstauf 323 451 4. Welche Vorschläge wurden von der Regierung der Ober- pfalz und vom Innenministerium positiv beschieden und B 15 zwischen Ponholz und welche wurden abgelehnt? Regensburg-Nord bei Zeitlarn 484 650 B 16 bei Pentling 1026 1567 5. Welche Straßensperrungen werden bis wann umgesetzt? Kreisstraße R 4 262 475 6. Welche Gründe waren jeweils maßgeblich, dass vorge- schlagene Straßensperrungen abschlägig beurteilt wur- B 15 zwischen Obertraubling und Landkreisgrenze Regensburg 810 1068 den? B 8 bei Nittendorf 583 615 7. Welche anderen Maßnahmen (z. B. die Erhebung von Lkw-Maut auf Bundesstraßen) sind aus Sicht der Staats- B 8 ab Rosenhof 1280 1511 regierung auf den abschlägig beurteilten Straßenab- schnitten geeignet, die Verkehrsbelastungen durch Die Werte lassen allerdings isoliert einen Rückschluss auf „Mautflüchtlinge“ zu reduzieren? Zunahmen durch Mautausweichverkehr nicht zu, da sich Verkehrsmengenzunahmen auf eine Reihe von Ereignissen 8. Welche dieser Maßnahmen werden für welche Strecken- und regionalen Gegebenheiten zurückführen lassen (z. B. abschnitte eingeleitet, und bis wann ist jeweils mit einer Großbaustellen, Ansiedlung von Gewerbegebieten etc.), die Umsetzung zu rechnen? unabhängig von der Einführung der Lkw-Maut sind. So war beispielsweise die Lkw-Verkehrsmenge in Barbing im Juli und August 2005 konstant geblieben, obwohl aufgrund einer Baustelle der überregionale Verkehr die B 8 nicht befahren Antwort konnte. des Staatsministeriums des Innern vom 19.10.2006 Zu 3.: Über die bundesweit einheitliche Verkehrsmengenzählung Zu 1.: und die automatisierte Erfassung an festen Dauerzählstellen Bisher hat lediglich das Landratsamt Regensburg der Regie- (z. B. an der B 8 in Barbing) hinaus wurden keine spezifi- rung der Oberpfalz Anträge auf Streckensperrungen vorge- schen Zählungen in der Oberpfalz vorgenommen. Da die rei- legt. Im Einzelnen sind dies: ne Verkehrsmengenerfassung keine Rückschlüsse darauf ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/6598 zulässt, wo die Verkehre beginnen und enden und ob sie dem Zu 7.: regionalen, überregionalen oder örtlichen Verkehr zuzurech- Maßnahmen gegen den Mautausweichverkehr setzen voraus, nen sind, ist diese im Hinblick auf Fragestellungen zum dass Mautausweichverkehr tatsächlich stattfindet. Hierfür Mautausweichverkehr auch nicht zielführend. Hier bedarf es liegt (siehe oben) derzeit kein schlüssiger Nachweis vor, so vielmehr der möglichst exakten Erfassung des Ziel- und dass andere Maßnahmen ebenfalls ausscheiden. Quellverkehrs und damit anderer Formen der Verkehrserfas- sung und -auswertung. Für die – hier nicht gegebene - erhebliche Verlagerung von Güterverkehren auf Bundesstraßenabschnitte kommt unter bestimmten Bedingungen die Ausdehnung der Mautpflicht Zu 4.: infrage. Eine Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Im Rahmen des in Bayern eingeführten Verfahrens zu Sper- Rechtsverordnung der Bundesregierung ist für den Fall in § rungen für den Mautausweichverkehr ist ein zweistufiges 1 Abs. 4 Autobahnmautgesetz (ABMG) enthalten, wenn dies Vorgehen vorgegeben, bei dem sich die untere Straßenver- aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Dabei ist die Zu- kehrsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) vor Erlass der stimmung des Bundesrates und Anhörung der EU-Kommis- entsprechenden Anordnung an die höhere Straßenverkehrs- sion erforderlich. behörde (Regierung) wendet, um dort die Zustimmung zur Bei einer flächendeckenden Überprüfung der Mautaus- Anordnung einzuholen. Eine weitergehende formelle Zu- weichstrecken in Bayern wurden in keinem Fall konkrete stimmung anderer Behörden – z. B. des Bayerischen Staats- Hinweise auf eine zusätzliche Beeinträchtigung der Ver- ministeriums des Innern – ist im entsprechenden Ein- kehrssicherheit festgestellt. Der Ministerrat hat daher am führungserlass zur Fünfzehnten Verordnung zur Straßenver- 13.12.2005 beschlossen, dass dem Bundesminister für Ver- kehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Damit wurden vom kehr, Bau und Stadtentwicklung zunächst kein Vorschlag für Bayerischen Staatsministerium des Innern entsprechende die Bemautung einer Bundesstraße vorgelegt wird. Vorschläge weder positiv noch negativ verbeschieden. Die Regierung der Oberpfalz konnte aus fachlichen Erwägungen Neben der Möglichkeit der Bemautung von Ausweich- keinem der vorgelegten Vorschläge zustimmen. strecken steht grundsätzlich auch das Instrumentarium der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Verfügung, um auf steigende Verkehrsbelastungen zu reagieren. In ihrer gegen- Zu 5.: wärtigen Fassung lässt die StVO allerdings nur in besonde- Es sind keine Sperrungen geplant. ren Ausnahmefällen Verbote und Beschränkungen zu. Zu 6.: Zu 8.: In keinem der vorgeschlagenen Fälle konnte der schlüssige Da für weitergehende Maßnahmen die bundesrechtlichen Nachweis erbracht werden, dass die Belastungen in den Orts- Vorgaben noch deutlich strenger sind, als dies für die Ein- durchfahrten auf Mautausweichverkehr zurückzuführen dämmung von erheblichem Mautausweichverkehr der Fall sind. Die Anwendung der verkehrsrechtlichen Regelungen in ist, und bereits hierfür die Voraussetzungen in den vorge- der Fassung der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der schlagenen Fällen (siehe lfd. Nr. 1) nicht vorliegen, scheiden Straßenverkehrs-Ordnung musste somit ausscheiden. diese derzeit aus.",
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