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Die Gemeinde Landsberied im Landkreis Fürstenfeldbruck                        3. Sind der Staatsregierung ähnliche Grundstücksgeschäfte hat letztes Jahr eine Radwegverbindung von Landsberied                             der Staatsforsten bekannt und, wenn ja, welche? nach Schöngeising (u. a. S-Bahnstation) gebaut. Für diesen Bau musste die Gemeinde landwirtschaftlich genutzte Flä-                      4. War es nach Einschätzung/Kenntnis der Staatsregierung chen erwerben. Den Besitzern dieser Flächen wurde hier-                            Aufgabe der Gemeinde Landsberied oder Aufgabe der für etwa das Dreieinhalbfache des üblichen Preises gezahlt.                        Bayerischen Staatsforsten, die Rodungsgenehmigung Gleichzeitig benötigte die Gemeinde eine Fläche von etwa                           nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes einzu- 3.500 Quadratmetern, die im Besitz der Bayerischen Staats-                         holen? forsten A. ö. R. waren. 5. Ist es nach Einschätzung/Kenntnis der Staatsregierung Landsberied bot den Bayerischen Staatsforsten Gemein-                              Aufgabe der Gemeinde Landsberied oder Aufgabe der dewald zum Tausch für die für den Radweg erforderliche                             Bayerischen Staatsforsten, hier für Ersatzpflanzungen zu Fläche. Die Staatsforsten wollten jedoch die gemeindliche                          sorgen? Waldfläche nur zu einem Preis von 0,80 Euro je Quadrat- meter Grund zzgl. eines Preises für den Aufwuchs von knapp 2 Euro je Quadratmeter verrechnen, während sie für ihr eigenes Waldstück in gerodetem Zustand 13,50 Euro je Quadratmeter verlangten. Der Grundstückstausch kam somit für die Gemeinde Landsberied nicht in Frage, die Gemein- de, die unter Zeitdruck stand, zahlte den Staatsforsten die                   Antwort verlangten 13,50 Euro je Quadratmeter. Die etwa 20 mittel-                    des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft großen Bäume, die auf dem von der Gemeinde benötigten                         und Forsten Grundstück standen, wurden von den Staatsforsten gefällt                      vom 15.06.2010 und vermarktet. Zu 1.: Versäumt wurde allerdings, für die Rodungsarbeiten die                        Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) entsprechende Genehmigung einzuholen, was jetzt vom                           wurde der Verkauf nicht zu 13,00 €/qm sondern zu 10,00 €/ staatlichen Forstamt moniert wird. Gleichzeitig wird die Ge-                  qm am 17.04.2009 beurkundet. In diesem Kaufpreis ein- meinde, die das Grundstück gerodet übernommen hat, vom                        geschlossen war auch Entschädigung von Randschäden Forstamt aufgefordert, eine Waldersatzfläche von ca. 3.500                    und Hiebsunreife der verbleibenden Waldbestände. Außer- Quadratmetern an anderer Stelle aufzuforsten.                                 dem durfte die Verwaltungsgemeinschaft ohne zusätzliche Entschädigung das Aushub- und Stockmaterial im angren- In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:                           zenden Staatswald dauerhaft lagern. 1. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass die Anstalt Bay-                   Dieser Preis einschließlich der Nebenentschädigungen liegt erische Staatsforsten von einer Gemeinde 13,50 Euro für                   im Rahmen vergleichbarer Grundstücksverkäufe für Ge- den Quadratmeter Waldfläche ohne Aufwuchs/Bestand                         meinbedarfsflächen (s. a. Frage 3). Vergleichsmaßstab ist verlangt, während sie gleichzeitig der Gemeinde für                       hier allerdings nicht der Waldbodenpreis im forstwirtschaft- gleichwertige Flächen nur 0,80 Euro je Quadratmeter                       lichen Grundstücksverkehr (dieser wäre bei der von der bietet?                                                                   Verwaltungsgemeinschaft angebotenen Fläche zum Tragen gekommen), sondern der für vergleichbare Gemeinbedarfs- 2. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass die Bayerischen                    flächen bezahlte Bodenpreis (hier z. B. auch der den anderen Staatsforsten mit 13,50 Euro je Quadratmeter den deut-                    betroffenen Grundstückseigentümern gebotene Preis von lich mehr als 15fachen Preis gegenüber dem ortsüblichen                   13,00 €/qm). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. 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