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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5195 26.07.2010 Schriftliche Anfrage Preis verlangt und somit die Notlage der Gemeinde auf- grund des großen Zeitdrucks missbraucht haben, und des Abgeordneten Dr. Martin Runge wie würde die Staatsregierung das Geschäftsgebaren der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Staatsforsten beurteilen, hätten diese allenfalls das Drei- vom 22.04.2010 oder Dreieinhalbfache des ortsüblichen Preises für Wald- flächen verlangt, womit sie im Rahmen der Landwirte Geschäftsgebaren der Bayerischen Staatsforsten A. ö. R. geblieben wären? Die Gemeinde Landsberied im Landkreis Fürstenfeldbruck 3. Sind der Staatsregierung ähnliche Grundstücksgeschäfte hat letztes Jahr eine Radwegverbindung von Landsberied der Staatsforsten bekannt und, wenn ja, welche? nach Schöngeising (u. a. S-Bahnstation) gebaut. Für diesen Bau musste die Gemeinde landwirtschaftlich genutzte Flä- 4. War es nach Einschätzung/Kenntnis der Staatsregierung chen erwerben. Den Besitzern dieser Flächen wurde hier- Aufgabe der Gemeinde Landsberied oder Aufgabe der für etwa das Dreieinhalbfache des üblichen Preises gezahlt. Bayerischen Staatsforsten, die Rodungsgenehmigung Gleichzeitig benötigte die Gemeinde eine Fläche von etwa nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes einzu- 3.500 Quadratmetern, die im Besitz der Bayerischen Staats- holen? forsten A. ö. R. waren. 5. Ist es nach Einschätzung/Kenntnis der Staatsregierung Landsberied bot den Bayerischen Staatsforsten Gemein- Aufgabe der Gemeinde Landsberied oder Aufgabe der dewald zum Tausch für die für den Radweg erforderliche Bayerischen Staatsforsten, hier für Ersatzpflanzungen zu Fläche. Die Staatsforsten wollten jedoch die gemeindliche sorgen? Waldfläche nur zu einem Preis von 0,80 Euro je Quadrat- meter Grund zzgl. eines Preises für den Aufwuchs von knapp 2 Euro je Quadratmeter verrechnen, während sie für ihr eigenes Waldstück in gerodetem Zustand 13,50 Euro je Quadratmeter verlangten. Der Grundstückstausch kam somit für die Gemeinde Landsberied nicht in Frage, die Gemein- de, die unter Zeitdruck stand, zahlte den Staatsforsten die Antwort verlangten 13,50 Euro je Quadratmeter. Die etwa 20 mittel- des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft großen Bäume, die auf dem von der Gemeinde benötigten und Forsten Grundstück standen, wurden von den Staatsforsten gefällt vom 15.06.2010 und vermarktet. Zu 1.: Versäumt wurde allerdings, für die Rodungsarbeiten die Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) entsprechende Genehmigung einzuholen, was jetzt vom wurde der Verkauf nicht zu 13,00 €/qm sondern zu 10,00 €/ staatlichen Forstamt moniert wird. Gleichzeitig wird die Ge- qm am 17.04.2009 beurkundet. In diesem Kaufpreis ein- meinde, die das Grundstück gerodet übernommen hat, vom geschlossen war auch Entschädigung von Randschäden Forstamt aufgefordert, eine Waldersatzfläche von ca. 3.500 und Hiebsunreife der verbleibenden Waldbestände. Außer- Quadratmetern an anderer Stelle aufzuforsten. dem durfte die Verwaltungsgemeinschaft ohne zusätzliche Entschädigung das Aushub- und Stockmaterial im angren- In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: zenden Staatswald dauerhaft lagern. 1. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass die Anstalt Bay- Dieser Preis einschließlich der Nebenentschädigungen liegt erische Staatsforsten von einer Gemeinde 13,50 Euro für im Rahmen vergleichbarer Grundstücksverkäufe für Ge- den Quadratmeter Waldfläche ohne Aufwuchs/Bestand meinbedarfsflächen (s. a. Frage 3). Vergleichsmaßstab ist verlangt, während sie gleichzeitig der Gemeinde für hier allerdings nicht der Waldbodenpreis im forstwirtschaft- gleichwertige Flächen nur 0,80 Euro je Quadratmeter lichen Grundstücksverkehr (dieser wäre bei der von der bietet? Verwaltungsgemeinschaft angebotenen Fläche zum Tragen gekommen), sondern der für vergleichbare Gemeinbedarfs- 2. Wie beurteilt die Staatsregierung, dass die Bayerischen flächen bezahlte Bodenpreis (hier z. B. auch der den anderen Staatsforsten mit 13,50 Euro je Quadratmeter den deut- betroffenen Grundstückseigentümern gebotene Preis von lich mehr als 15fachen Preis gegenüber dem ortsüblichen 13,00 €/qm). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/5195 Zu 2.: Zu 3.: Nachdem vom ersten Angebot der Verwaltungsgemeinschaft Grundstücksveräußerungen für Infrastruktur sind aufgrund vom 03.07.2008, in dem ein Preis von maximal 13,00 €/ der Größe der von der BaySF bewirtschafteten Flächen ver- qm genannt wurde, bis zur Beurkundung des Verkaufs am gleichsweise häufig. In den Geschäftsjahren 2009 und 2010 17.04.2009 mehr als ein dreiviertel Jahr vergangen ist, kann haben die BaySF bislang 35 Grundstücksveräußerungen für man h. E. kaum vom Ausnutzen einer Notlage aufgrund Straßen- und Wegebauten sowie Eisenbahnen durchgeführt. großen Zeitdrucks sprechen. Die Preisspanne bewegt sich dabei von ca. 1 €/qm bis 45 €/ qm einschließlich der Nebenentschädigungen. Ein Vergleich des Preises für die Radwegfläche mit dem zunächst angebotenen Waldbodenpreis für das Waldgrund- Zu 4. und 5.: stück der Gemeinde ist nicht zielführend, da es sich um Nach Besitzübergabe der Fläche ist es Aufgabe der Gemein- verschiedene Nutzungskategorien handelt (s. a. Frage 1). de Landsberied als Käufer, die nach Art. 9 Abs. 2 Satz 1 des Zudem sind im letztlich erzielten Preis von 10,00 €/qm für Waldgesetzes für Bayern erforderliche Rodungserlaubnis zu die Gemeinbedarfsfläche auch die Nebenentschädigungen beantragen. Entsprechend obliegt auch der Gemeinde die enthalten. Erfüllung von mit der Rodungserlaubnis ggf. verbundenen Auflagen.",
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