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Ich frage die Staatsregierung:                                                Hinsichtlich neun Amtstierärzten und amtlichen Tierärzten stellte die Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungsver- Bezugnehmend auf die Drs. 15/5574: Ist der Staatsregierung                    fahren ein, da sich keine Anhaltspunkte für strafrechtlich re- bekannt, dass es zur Einleitung von Disziplinar- und Straf-                   levante Verstöße ergeben hatten. verfahren in Zusammenhang mit dem Gammelfleischskan- dal gekommen ist?                                                             – Deggendorfer Frost GmbH a) Wenn ja, sind diese Verfahren bereits abgeschlossen und                    Der Geschäftsführer der Deggendorfer Frost GmbH, Herr wenn ja, mit welchem Ergebnis?                                           Rolf-Hermann Keck, wurde mit Urteil des Landgerichts b) Wenn nein, wurde bisher etwas unternommen, diese Ver-                      Memmingen vom 15. Dezember 2006 wegen Betrugs und fahren in Gang zubringen?                                                vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Keck und einen Antwort                                                                       Amtstierarzt wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme stellte die Staatsanwaltschaft Deg- des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucher-                        gendorf ein, da die Ermittlungen keinen begründeten Tatver- schutz                                                                        dacht ergeben hatten. vom 22.12.2008 – Firma Dümig Die Anfrage nimmt Bezug auf die Drs. 15/5574. Diese be- trifft den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 19. Mai                     Insoweit wurden zwei Ermittlungsverfahren der Staatsan- 2006 über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses                         waltschaft Memmingen wegen des Verdachts des Ver- Wildfleisch und Verbraucherschutz. Gegenstand des Unter-                      strickungsbruches bzw. des Verstoßes gegen das Lebensmit- suchungsausschusses im Rahmen der Drs. 15/5574 waren                          tel- und Bedarfsgegenständegesetz eingestellt, da ein Tat- die Unternehmensgruppe Berger, die Firma Deggendorfer                         nachweis nicht möglich war. Frost GmbH und die Firma Dümig. Die in diesem Sachzu- sammenhang geführten staatsanwaltschaftlichen Ermitt-                         Zu der Frage etwaiger disziplinarrechtlicher Ermittlungen lungsverfahren bzw. Strafverfahren sind abgeschlossen. Zu-                    gegen Beamte des höheren Veterinärdienstes hat das zustän- sammenfassend kann hierzu Folgendes ausgeführt werden:                        dige Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wie folgt Stellung genommen: – Unternehmensgruppe Berger – Unternehmensgruppe Berger Karlheinz Berger wurde mit Urteil des Landgerichts Lands- hut vom 21. November 2006 unter Teilfreisprechung im                          Im Fall Berger Wild hat das zuständige Landratsamt Passau Übrigen wegen Betrugs und lebensmittelrechtlicher Strafta-                    eine disziplinarrechtliche Würdigung vorgenommen. Für die ten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, de-               Einleitung etwaiger Disziplinarverfahren hatte sich jedoch ren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner                      kein hinreichender Tatverdacht ergeben. verurteilte das Amtsgericht Landshut Herrn Berger mit Ur- teil vom 14. Juni 2006 wegen Vorenthaltens und Veruntreu-                     – Deggendorfer Frost GmbH ens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen.                                                                  Gegen einen Beamten des Landratsamtes Deggendorf wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet (Vorwurf: Verletzung Gegen fünf Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Berger                          des Dienstgeheimnisses; Falschbeurkundung im Amt). stellte die Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen                      Gemäß Disziplinarverfügung der Landesanwaltschaft Bay- mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ein Mitarbeiter                       ern vom 14.11.2007 wurde gegen den Beamten ein „Ver- wurde durch Urteil des Amtsgerichts Passau freigesprochen.                    weis“ ausgesprochen. Die Disziplinarverfügung wurde je- ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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