GET /api/v1/document/205654/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/205654/",
    "id": 205654,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/205654-biberfonds/",
    "title": "Biberfonds",
    "slug": "biberfonds",
    "description": "",
    "published_at": "2009-06-23T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/27/bc/ef/27bcef2c31564294b6d1980f6a9037c3/3ce594e48c19f224c6457e7b17ef4233eb35211d.pdf",
    "file_size": 33153,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/27/bc/ef/27bcef2c31564294b6d1980f6a9037c3/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/27/bc/ef/27bcef2c31564294b6d1980f6a9037c3/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0001586.pdf",
        "title": "16_0001586",
        "author": "Neudorfer",
        "_tables": [],
        "creator": "QuarkXPress: pictwpstops filter 1.0",
        "subject": null,
        "producer": "Acrobat Distiller 6.0.0 for Macintosh",
        "publisher": "Bayerischer Landtag",
        "reference": "16/1586",
        "foreign_id": "by-16/1586",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.bayern.landtag.de"
    },
    "uid": "27bcef2c-3156-4294-b6d1-980f6a9037c3",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "by",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "16"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=205654",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 18:28:26.844296+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/205654/",
            "number": 1,
            "content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                     Drucksache     16/1586 20. 07. 2009 Schriftliche Anfrage                                                          Antwort des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE                               des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit GRÜNEN                                                                        vom 19. 06. 2009 vom 12. Mai 2009 Zu 1.: Niederbayern:         Freyung-Grafenau                        691,50 € Biberfonds                                                                                          Straubing-Bogen                       2.035,00 € Rottal-Inn                            2.842,12 € Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biber-                                        Passau                              13.619,28 € schäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der                                          Deggendorf                            7.023,70 € Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter                                       Dingolfing-Landau                     9.805,98 € erhöhen. Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-,                                           Regen                               22.925,52 € Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernäs-                                          Landshut                              3.091,42 € sungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der                                               Kelheim                             10.300,93 € Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fisch-                                            Insgesamt:                          72.335,45 € zucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z. B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung                 Oberpfalz:            Regensburg                            3.902,50 € für den Schaden aufkommt.                                                                           Amberg-Sulzbach                       2.587,10 € 1. Wie viele Mittel des „Biberfonds“ wurden 2008 an welche                                          Cham                                11.710,86 € Landkreise bzw. Regierungsbezirke ausbezahlt?                                                   Neumarkt                              3.748,70 € Neustadt a. d. WN                   14.425,20 € 2. Was waren die fünf höchsten ausbezahlten Summen und                                              Schwandorf                          11.864,82 € aufgrund welcher Schäden wurden sie ausbezahlt?                                                 Tirschenreuth                         2.079,71 € 3. Wie teilen sich die ausbezahlten Summen hinsichtlich der                                         Insgesamt:                          50.318,89 € Größenordnung prozentual auf (unter 100 €, 100–1.000 €;                   Mittelfranken:        Ansbach                             17.200,00 € 1.000–2.500 €; 2.500–5.000 €; über 5.000 €)?                                                    Weißenburg-Gunzenhausen 6.973,03 € 4. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung, den Selbst-                                         Neustadt a. d. Aisch                    352,50 € behalt bei der Schadenserstattung zur besseren Förderung                                        Roth                                    376,21 € der Akzeptanz aufzugeben?                                                                       Insgesamt:                          24.901,74 € 5. Wie teilen sich die ausbezahlten Gelder in die Bereiche                    Oberbayern:           Bad Tölz-Wolfratshausen                 237,84 € Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft und sons-                                      Dachau                                  795,50 € tige auf?                                                                                       Eichstätt                               329,94 € Erding                                7.293,20 € 6. Wie viele Bibermanager und wie viele ehrenamtliche Bi- Freising                            12.324,33 € berberater gibt es derzeit in Bayern? Fürstenfeldbruck                        455,00 € 7. a) Wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen an Gewäs-                                           Garmisch-Partenkirchen                  300,00 € sern 1. und 2. Ordnung sind in Bayern im Eigentum der                                      Neuburg-Schrobenhausen                7.718,18 € Wasserwirtschaftsverwaltung?                                                               Pfaffenhofen a. d. Ilm                1.312,76 € Rosenheim                             6.796,80 € b) Wie viel Prozent dieser im Eigentum der Wasserwirt- Weilheim-Schongau                     4.222,80 € schaftsverwaltung stehenden Gewässerrandstreifen Insgesamt:                          41.786,35 € werden landwirtschaftlich genutzt? Schwaben:             Augsburg                              3.314,94 € c) In wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen im Ei- Aichach                               1.015,98 € gentum der Wasserwirtschaftsverwaltung wird auf ei- Dillingen                             8.252,53 € ne landwirtschaftliche Nutzung zugunsten des Biber- Donau-Ries                              933,93 € schutzes verzichtet? Günzburg                              5.249,10 € 8. Wie viele Mittel wurden in den letzten vier Jahren zum                                           Neu-Ulm                               4.609,64 € Ankauf von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. und 2.                                          Ostallgäu                               300,00 € Ordnung jeweils durch den Freistaat aufgewandt (aufge-                                          Unterallgäu                           2.761,44 € teilt nach Regierungsbezirken)?                                                                 Insgesamt:                          26.437,56 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
            "width": 2481,
            "height": 3426,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/27/bc/ef/27bcef2c31564294b6d1980f6a9037c3/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/205654/",
            "number": 2,
            "content": "Seite 2                           Bayerischer Landtag     ·  16. Wahlperiode                           Drucksache 16/1586 Zu 2.:                                                          von 6 m auf beiden Uferseiten 59 % der Gewässerrandstrei- Bei den fünf höchsten ausbezahlten Summen handelte es           fen im Eigentum der staatlichen Wasserwirtschaft. An den sich um drei landwirtschaftliche Maschinenschäden (8.300,–      Gewässern zweiter Ordnung mit ebenfalls rund 5.000 km €, 6.038,– € und 4.609,– €) und um zwei forstwirtschaftliche    Gesamtlänge sind es 41 %. Schäden (6.000,- € und 4.500,– €). Zu 7. b): Zu 3.:                                                          Eine landwirtschaftliche Nutzung von Gewässer-/Uferrand- a) unter 100 €:           2,3 %                  streifen ist nach den in der Wasserwirtschaft gültigen Mus- b) 100 bis 1.000 €:      28,3 %                  ter-Pflegeverträgen nicht zulässig. Allenfalls können von c) 1.000 bis 2.500 €:    15,3 %                  Landwirten Gewässerrandstreifen durch extensive Mähar- d) 2.500 bis 5.000 €:    33,4 %                  beiten in enger Abstimmung mit den Vorgaben der Wasser- e) über 5.000 €:         20,7 %                  wirtschaft gepflegt werden. Zu 4.: Nach der neuen staatlichen Ausgleichsregelung werden Bi-        Zu 7. c): berschäden ab einer Untergrenze von 50 € erstattet. Dabei       Alle Uferrandstreifen und sonstigen Grundstücke an Gewäs- handelt es sich nicht um einen Selbstbehalt, der bei sämtli-    sern im Eigentum der Wasserwirtschaft, auf denen keine chen Schadensbeträgen (auch über 50 €) abzuziehen wäre,         Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deiche) stehen, kön- sondern um eine sog. Bagatellgrenze. Entsprechend den mit       nen vom Biber besiedelt werden. Soweit die Uferrandstrei- den Verbänden festgelegten Eckpunkten ist es zumutbar,          fen im Eigentum der Wasserwirtschaft sind, werden sie dass die Betroffenen einen Schaden von bis zu 50 € selbst       grundsätzlich nur nach ökologischen Gesichtspunkten und tragen und die staatlichen Gelder für die Regulierung größe-    wasserwirtschaftlichen Erfordernissen gepflegt oder der rer Schäden zur Verfügung stehen. Im Sinne der Akzeptanz-       Sukzession überlassen. Durch Rückbau von Uferverbauun- förderung wird die Bagatellgrenze jedoch großzügig ange-        gen und extensive Pflege von Ufergrundstücken werden da- wandt, da ein Geschädigter mehrere – innerhalb eines Jahres     rüber hinaus verbesserte Lebensbedingungen für den Biber anfallende – Bagatellfälle addieren kann, um die Grenze von     auf den staatlichen Grundstücken geschaffen. Einer land- 50 € zu überschreiten.                                          wirtschaftlichen Nutzung von Uferrandstreifen wird grundsätzlich nicht zugestimmt. Eine prozentuale Angabe ist Zu 5.:                                                          insoweit nicht möglich. Landwirtschaft:          55,6 % Forstwirtschaft:         22,4 %                  Zu 8.: Teichwirtschaft:         18,4 %                  An Gewässern erster und zweiter Ordnung wurden in den Sonstige:                 3,6 %                  letzten vier Jahren keine Gewässerrandstreifen angekauft. Grundstücksnahe und an Gewässer angrenzende Grund- Zu 6.:                                                          stücke wurden zur unmittelbaren Umsetzung von naturnahen In Bayern gibt es derzeit zwei hauptamtliche Bibermanager       Ausbauvorhaben im Rahmen von Gewässerentwicklungs- und ca. 200 ehrenamtliche Biberberater.                         plänen und zur Umsetzung der Maßnahmeprogramme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erworben. Darüber hinaus wur- Zu 7. a):                                                       de Grunderwerb an staatlichen Gewässern für die Aufstands- An den Gewässern erster Ordnung mit rund 5.000 km Ge-           flächen von Bauwerken zum Hochwasserschutz bebauter samtlänge sind bei einer durchschnittlichen Uferrandbreite      Gebiete betrieben.",
            "width": 2481,
            "height": 3426,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/27/bc/ef/27bcef2c31564294b6d1980f6a9037c3/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}