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"content": "Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1586 20. 07. 2009 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit GRÜNEN vom 19. 06. 2009 vom 12. Mai 2009 Zu 1.: Niederbayern: Freyung-Grafenau 691,50 € Biberfonds Straubing-Bogen 2.035,00 € Rottal-Inn 2.842,12 € Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biber- Passau 13.619,28 € schäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Deggendorf 7.023,70 € Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter Dingolfing-Landau 9.805,98 € erhöhen. Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Regen 22.925,52 € Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernäs- Landshut 3.091,42 € sungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Kelheim 10.300,93 € Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fisch- Insgesamt: 72.335,45 € zucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z. B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung Oberpfalz: Regensburg 3.902,50 € für den Schaden aufkommt. Amberg-Sulzbach 2.587,10 € 1. Wie viele Mittel des „Biberfonds“ wurden 2008 an welche Cham 11.710,86 € Landkreise bzw. Regierungsbezirke ausbezahlt? Neumarkt 3.748,70 € Neustadt a. d. WN 14.425,20 € 2. Was waren die fünf höchsten ausbezahlten Summen und Schwandorf 11.864,82 € aufgrund welcher Schäden wurden sie ausbezahlt? Tirschenreuth 2.079,71 € 3. Wie teilen sich die ausbezahlten Summen hinsichtlich der Insgesamt: 50.318,89 € Größenordnung prozentual auf (unter 100 €, 100–1.000 €; Mittelfranken: Ansbach 17.200,00 € 1.000–2.500 €; 2.500–5.000 €; über 5.000 €)? Weißenburg-Gunzenhausen 6.973,03 € 4. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung, den Selbst- Neustadt a. d. Aisch 352,50 € behalt bei der Schadenserstattung zur besseren Förderung Roth 376,21 € der Akzeptanz aufzugeben? Insgesamt: 24.901,74 € 5. Wie teilen sich die ausbezahlten Gelder in die Bereiche Oberbayern: Bad Tölz-Wolfratshausen 237,84 € Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft und sons- Dachau 795,50 € tige auf? Eichstätt 329,94 € Erding 7.293,20 € 6. Wie viele Bibermanager und wie viele ehrenamtliche Bi- Freising 12.324,33 € berberater gibt es derzeit in Bayern? Fürstenfeldbruck 455,00 € 7. a) Wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen an Gewäs- Garmisch-Partenkirchen 300,00 € sern 1. und 2. Ordnung sind in Bayern im Eigentum der Neuburg-Schrobenhausen 7.718,18 € Wasserwirtschaftsverwaltung? Pfaffenhofen a. d. Ilm 1.312,76 € Rosenheim 6.796,80 € b) Wie viel Prozent dieser im Eigentum der Wasserwirt- Weilheim-Schongau 4.222,80 € schaftsverwaltung stehenden Gewässerrandstreifen Insgesamt: 41.786,35 € werden landwirtschaftlich genutzt? Schwaben: Augsburg 3.314,94 € c) In wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen im Ei- Aichach 1.015,98 € gentum der Wasserwirtschaftsverwaltung wird auf ei- Dillingen 8.252,53 € ne landwirtschaftliche Nutzung zugunsten des Biber- Donau-Ries 933,93 € schutzes verzichtet? Günzburg 5.249,10 € 8. Wie viele Mittel wurden in den letzten vier Jahren zum Neu-Ulm 4.609,64 € Ankauf von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. und 2. Ostallgäu 300,00 € Ordnung jeweils durch den Freistaat aufgewandt (aufge- Unterallgäu 2.761,44 € teilt nach Regierungsbezirken)? Insgesamt: 26.437,56 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/1586 Zu 2.: von 6 m auf beiden Uferseiten 59 % der Gewässerrandstrei- Bei den fünf höchsten ausbezahlten Summen handelte es fen im Eigentum der staatlichen Wasserwirtschaft. An den sich um drei landwirtschaftliche Maschinenschäden (8.300,– Gewässern zweiter Ordnung mit ebenfalls rund 5.000 km €, 6.038,– € und 4.609,– €) und um zwei forstwirtschaftliche Gesamtlänge sind es 41 %. Schäden (6.000,- € und 4.500,– €). Zu 7. b): Zu 3.: Eine landwirtschaftliche Nutzung von Gewässer-/Uferrand- a) unter 100 €: 2,3 % streifen ist nach den in der Wasserwirtschaft gültigen Mus- b) 100 bis 1.000 €: 28,3 % ter-Pflegeverträgen nicht zulässig. Allenfalls können von c) 1.000 bis 2.500 €: 15,3 % Landwirten Gewässerrandstreifen durch extensive Mähar- d) 2.500 bis 5.000 €: 33,4 % beiten in enger Abstimmung mit den Vorgaben der Wasser- e) über 5.000 €: 20,7 % wirtschaft gepflegt werden. Zu 4.: Nach der neuen staatlichen Ausgleichsregelung werden Bi- Zu 7. c): berschäden ab einer Untergrenze von 50 € erstattet. Dabei Alle Uferrandstreifen und sonstigen Grundstücke an Gewäs- handelt es sich nicht um einen Selbstbehalt, der bei sämtli- sern im Eigentum der Wasserwirtschaft, auf denen keine chen Schadensbeträgen (auch über 50 €) abzuziehen wäre, Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deiche) stehen, kön- sondern um eine sog. Bagatellgrenze. Entsprechend den mit nen vom Biber besiedelt werden. Soweit die Uferrandstrei- den Verbänden festgelegten Eckpunkten ist es zumutbar, fen im Eigentum der Wasserwirtschaft sind, werden sie dass die Betroffenen einen Schaden von bis zu 50 € selbst grundsätzlich nur nach ökologischen Gesichtspunkten und tragen und die staatlichen Gelder für die Regulierung größe- wasserwirtschaftlichen Erfordernissen gepflegt oder der rer Schäden zur Verfügung stehen. Im Sinne der Akzeptanz- Sukzession überlassen. Durch Rückbau von Uferverbauun- förderung wird die Bagatellgrenze jedoch großzügig ange- gen und extensive Pflege von Ufergrundstücken werden da- wandt, da ein Geschädigter mehrere – innerhalb eines Jahres rüber hinaus verbesserte Lebensbedingungen für den Biber anfallende – Bagatellfälle addieren kann, um die Grenze von auf den staatlichen Grundstücken geschaffen. Einer land- 50 € zu überschreiten. wirtschaftlichen Nutzung von Uferrandstreifen wird grundsätzlich nicht zugestimmt. Eine prozentuale Angabe ist Zu 5.: insoweit nicht möglich. Landwirtschaft: 55,6 % Forstwirtschaft: 22,4 % Zu 8.: Teichwirtschaft: 18,4 % An Gewässern erster und zweiter Ordnung wurden in den Sonstige: 3,6 % letzten vier Jahren keine Gewässerrandstreifen angekauft. Grundstücksnahe und an Gewässer angrenzende Grund- Zu 6.: stücke wurden zur unmittelbaren Umsetzung von naturnahen In Bayern gibt es derzeit zwei hauptamtliche Bibermanager Ausbauvorhaben im Rahmen von Gewässerentwicklungs- und ca. 200 ehrenamtliche Biberberater. plänen und zur Umsetzung der Maßnahmeprogramme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erworben. Darüber hinaus wur- Zu 7. a): de Grunderwerb an staatlichen Gewässern für die Aufstands- An den Gewässern erster Ordnung mit rund 5.000 km Ge- flächen von Bauwerken zum Hochwasserschutz bebauter samtlänge sind bei einer durchschnittlichen Uferrandbreite Gebiete betrieben.",
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