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Wann wurde die Genehmigung des Campingplatzes                              Zu 2.: Campride in Nittenau-Weißenhof erteilt?                                   Die Regenaue stellt eine landesweit bedeutsame Biotopver- bundachse und einen Ausbreitungskorridor für feuchtigkeits- 2. Welche Bewertung erfolgte in der Stellungnahme der un-                     und gewässerbezogene Arten dar. Das Gebiet ist ein bisher teren Naturschutzbehörde zu diesem Projekt?                               relativ wenig belastetes und extensiv genutztes Erholungsge- biet. Die untere Naturschutzbehörde hat aus diesen Gründen 3. Wurde dafür eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchge-                      ablehnend zu dem geplanten Campingplatz Stellung genom- führt?                                                                    men. Unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat a) Wenn nein, warum nicht?                                                das Landratsamt vor allem aus Gründen der Weiterentwick- b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?                                         lung des sanften Tourismus’ und des Projekts „Oberpfälzer Seenland“ einen baurechtlichen Vorbescheid und die Bauge- 4. Ist eine Errichtung eines Zeltplatzes in einem amtlich                     nehmigungen erteilt. Zur Wahrung der Belange des Natur- festgesetzten Überschwemmungsgebiet zulässig? Wenn                        schutzes wurden verschiedene, von der unteren Naturschutz- ja,                                                                       behörde geforderte Auflagen und Hinweise in die Bescheide a) welche Schutzvorrichtungen müssen getroffen wer-                       aufgenommen. Ein projektbegleitender landschaftspflegeri- den, um eine Gefährdung der Gäste durch plötzliche                    scher Begleitplan arbeitet die zu erwartenden Einwirkungen Hochwasser infolge von Starkregenereignissen zu                       auf Natur und Landschaft entsprechend der im BayNatSchG verhindern?                                                           verankerten Eingriffsregelung ab. b) welche Auflagen sind notwendig, um einen geregel-                      Zu 3.: ten Abfluss bei Hochwasser zu gewährleisten?                          Der geplante Campingplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „6741-371 Chamb, Regentalaue und 5. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um eine Ver-                             Regen zwischen Roding und Cham und Donaumündung“. schlechterung der Wasserqualität des Regens durch Cam-                    Das fragliche Gebiet wurde 2004 gemeldet und ist bis dato pingplatz und Pferdekoppel zu vermeiden?                                  nicht in die EU-Gemeinschaftsliste eingetragen. Damit han- delt es sich um ein sog. potenzielles FFH-Gebiet. Für ein po- 6. Im Informationsprospekt wird eine öffentliche Förderung                    tenzielles FFH-Gebiet ist nach der Rechtsprechung des angekündigt. Welche staatlichen Fördermittel werden für                   EuGH vom 13.01.2005 (C-117/03) keine förmliche FFH- die Errichtung dieses Campingplatzes angestrebt oder                      Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Mitgliedstaat hat sind beantragt?                                                           lediglich „angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen“. a) An welche Kriterien sind die Fördermittel gebunden?                    Nach dem Urteil des EuGH vom 14.09.2006 (C-244/05) b) Welche Haushaltstitel kommen dafür infrage?                            setzt eine angemessene Schutzregelung voraus, dass die Mit- gliedstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die Werbung des Cam-                     Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten. pingplatzes mit den Aussagen „strahlenfreier Urlaub“ und „kein Elektrosmog“?                                                   Eine ernsthafte Beeinträchtigung ist dabei insbesondere im- a) Welche Einflussmöglichkeiten bestehen auf die Pla-                     mer dann gegeben, wenn ein Eingriff nungen von Mobilfunkbetreibern?                                       • die Fläche des Gebietes wesentlich verringern, b) Sind diese Werbeaussagen durch Messwerte in ir-                        • zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden gendeiner Weise verifiziert?                                               prioritären Arten führen, • oder aber die Zerstörung des Gebietes oder die Beseiti- gung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte. Aufgrund der Lage des Campingplatzes, lediglich angren- zend an das FFH-Gebiet und die Größe des FFH-Gebiets von ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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            "content": "Seite 2                              Bayerischer Landtag       · 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/7134 fast 4000 ha, kann eine ernsthafte Beeinträchtigung des Ge-         ne festgelegte max. Belegungszahl des Campingplatzes, bietes ausgeschlossen werden.                                       bzw. die Möglichkeit einer zentralen Lösung durch einen Anschluss an das kommunale Abwassernetz. Für die Entsor- Zu 4.:                                                              gung anfallenden Abwassers von Chemietoiletten aus Cam- Ja.                                                                 pingwagen und Wohnmobilen ist ein geeigneter Sammel- behälter vorzuhalten. Die Entleerung des Sammelbehälters Zu a):                                                              ist nur in einer Kläranlage >10 000 EW zulässig. Die notwendigen Schutzvorkehrungen sind abhängig von der Vorwarnzeit für Hochwasser und den zu erwartenden Überflutungshöhen.                                                  Pferdehaltung Die Lagerung von Festmist im Überschwemmungsgebiet ist Grundsätzlich ist auch bei Campingplätzen auf die Errich-           verboten. Eine Verschlechterung der Wasserqualität des Re- tung von fest installierten Einrichtungen im Überschwem-            gens durch eine extensiv genutzte Pferdekoppel unter Ein- mungsgebiet zu verzichten. Dies gilt ebenso für die Auswei-         haltung eines entsprechenden Pufferstreifens ist nicht zu be- sung von Stellplätzen für Dauercamper und Wohnwagen                 sorgen und bedarf daher keiner weiteren wasserwirtschaftli- bzw. Wohnmobilen. Darüber hinaus ist die Übernachtung di-           chen Auflagen. rekt am Ufer und damit im direkten Hochwasserabflussbe- reich bei geringen Vorwarnzeiten kritisch zu sehen.                 Zu 6.: Das Bestreben des Antragstellers ist nicht bekannt. Eine För- Im vorliegenden Fall beträgt die Vorwarnzeit für Hochwas-           derung aus den Programmen des Naturschutzes und der ser am Regen im Bereich Nittenau-Weißenhof über 24 Stun-            Landschaftspflege wurde nicht beantragt und wäre auch den. Unter Berücksichtigung der o. g. Punkte sind im vorlie-        nicht möglich. Ein Antrag liegt nicht vor. genden Fall keine weiteren Schutzvorkehrungen veranlasst. Zu 7. a): Zu b):                                                              Der Campingplatz „Campride Nittenau-Weißenhof“ liegt ca. Grundsätzlich sind Auffüllungen im Überschwemmungsge-               6,5 km westlich der Stadt Nittenau in einem relativ engen biet sowie quer zur Fließrichtung verlaufende Heckenstruk-          Talabschnitt des Regens. Die nächstgelegenen Mobilfunk- turen nicht zulässig. Dies gilt ebenso für feste Einrichtungen      sender befinden sich nach Auskunft der Bundesnetzagentur (Gebäude) im Überschwemmungsgebiet und Abfluss hem-                 in Nittenau (2 Sender). Es handelt sich hierbei um sog. Rund- mende feste Einzäunungen quer zur Fließrichtung. Darüber            strahler. Eine gezielte Abstrahlung der Sendeleistung in hinaus ist das Wegenetz geländegleich zu errichten.                 Richtung Weißenhof findet nicht statt. Eine Nachfrage sei- tens der Regierung der Oberpfalz sowohl bei der Bundes- Stellplätze für Dauercamper bzw. Campingwagen/Wohnmo-               netzagentur als auch beim Landratsamt Schwandorf ergab bile sind im direkten Überschwemmungsgebiet nicht erlaubt.          keine Hinweise auf ein „Funkloch“ im Bereich des Cam- Unabdingbare temporäre Einrichtungen (z. B. mobiles Un-             pingplatzes. terstellzelt für Pferde) sind so zu konzipieren, dass sie bei an- laufenden Hochwässern sowie bei einer sich abzeichnenden            Zu 7. b): Überschwemmungsgefahr des Grundstücks schnell und                   Die Aussage „strahlungsfrei“ bzw. „kein Elektrosmog“ kann komplett aus dem Überschwemmungsgebiet entfernt werden              nur relativ gesehen werden, da es oberirdisch praktisch kei- können. Für die kurzfristige Räumung von möglichen Ab-              ne Bereiche gibt, die gänzlich frei von hochfrequenten Fel- flusshindernissen bzw. abdriftungsgefährdeten Einrichtun-           dern sind. Auch wenn aufgrund der engen Tallage kein be- gen (z. B. Mülltonnen/Container) aus dem Überschwem-                sonders guter Handyempfang zu erwarten ist, kann nicht von mungsgebiet sind vom Betreiber des Campingplatzes ausrei-           einer völligen „Strahlenfreiheit“ gesprochen werden, da die- chend Personal und Maschinen vorzuhalten.                           ser Bereich sicher im Sendebereich von Rundfunk- und Fernsehsendern liegt. Ob niederfrequente Felder durch Zu 5.:                                                              Stromversorgungsleitungen auf dem Campingareal eine Rol- Abwasserentsorgung                                                  le spielen, lässt sich ohne nähere Ortskenntnis nicht sagen. Grundsätzlich ist die Abwasserentsorgung nach den allge-            Quantitative Angaben zur elektromagnetischen Feldsituation mein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen. Dabei          wären letztendlich nur über Messungen möglich. Messer- besteht die Möglichkeit der Entsorgung durch eine dezentra-         gebnisse von dem in Rede stehenden Gebiet sind der Regie- le Lösung mittels einer Kleinkläranlage, abgestimmt auf ei-         rung der Oberpfalz jedoch nicht bekannt.",
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