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            "content": "Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode                                                                                Drucksache   15/6264 30.08.2006 Schriftliche Anfrage                                           Antwort der Abgeordneten Simone Tolle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-              des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und NEN                                                            Verbraucherschutz vom 26.06.2006                                                 vom 01.08.2006 Störfall im Zementwerk Karlstadt                               Zu 1.: Bei der Betriebsstörung am 09./10.06.2006 ist so genannter Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung ab dem         Klinkerstaub (d. h. ungemahlener Zement) ausgetreten. Der 14. Juni 2006 über einen Störfall in der Abluftreinigungsan-   Umfang des Staubniederschlags hängt neben der Höhe der lage im Zementwerk in Karlstadt am Main und der Tatsache,      Emissionen insbesondere von der zum Zeitpunkt der Be- dass in diesem Industriebetrieb so genannte Sekundärbrenn-     triebsstörung vorherrschenden Windrichtung, der Topogra- stoffe (wie Klärschlamm, belastetes Altholz, Teppichboden-     fie und des Abstandes ab. Der an einem bestimmten Punkt reste usw.), deren Zusammensetzungen sehr heterogen sind,      aufgetretene Staubniederschlag ist zwar optisch erkennbar, eingesetzt werden, frage ich die Staatsregierung:              kann im Nachhinein jedoch nicht mehr quantifiziert werden. Mit dem Regen abgewaschener Staub wird in den Boden ein- 1. Wie hoch sind die Immissionsbelastungen auf den be-         getragen. Selbst wenn im Sinne einer Worstcase-Betrach- troffenen Grundstücken im Bereich der Hauptwindrich-       tung einige Gramm Staubniederschlag pro Quadratmeter tung und welche Folgerungen für die Verwendung von         vorgelegen hätten, ist im Hinblick auf die zum Teil bo- Nutzpflanzen in den Hausgärten sieht die Staatsregie-      denähnliche Zusammensetzung des Klinkerstaubs und die rung?                                                      zusätzliche Verdünnung eine relevante Zusatzbelastung des Bodens auszuschließen. Das Gewicht eines Quadratmeters 2. Welche immissionsschutz- und sicherheitsrechtlichen         Boden mit einer Schichtstärke von 2 cm (oberste Boden- Schritte haben die zuständigen Behörden vor Ort unter-     schicht) ist mit ca. 30 kg anzusetzen. Dies ergäbe bei einem nommen, um die Zusammensetzung der Schadstoffe fest-       beispielhaft angenommenen Niederschlag von 3 Gramm ei- zustellen?                                                 ne Verdünnung von 1 zu 10.000. Das Gesundheitsamt erhob keine gesundheitlichen Bedenken, das Gemüse und Obst zu 3. Was unternimmt die Staatsregierung, um zukünftig sol-       essen, auf das der Klinkerstaub niederging. che Störfälle zu verhindern? Zu 2.: 4. Welche vergleichbaren immissionsschutzrechtlichen           Klinkerstaub unterscheidet sich in Bezug auf seinen Schad- Zwischenfälle sind in Müllverbrennungsanlagen und in       stoffgehalt (z. B. Schwermetallgehalt) nicht wesentlich von Industriebetrieben, die Sekundärbrennstoffe einsetzen, in  natürlichem Kalksteinmergel, der im Steinbruch des Ze- den vergangenen 2 Jahren in Bayern bekannt geworden?       mentwerkes für die Herstellung von Zementklinker abgebaut wird. Die unbedenkliche Zusammensetzung des Klinkerma- 5. Wie viele meldepflichtige Störfälle gab es in den vergan-   terials war bislang u. a. aus jährlichen Überwachungsmes- genen 5 Jahren im Zementwerk Karlstadt                     sungen bekannt und wurde durch eine vom Landratsamt a) Welcher Art waren diese?                                Main-Spessart angeforderte Analyse vom 21.06.2006 be- b) Wer wurde von diesen Störfällen unterrichtet?           stätigt (siehe Anlage). Eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführte nachträgliche Analyse des Klinker- 6. Welche Verschärfungen an den der Firma Schwenk er-          staubes hat ergeben, dass die PCDD/F-Konzentration im teilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen          Klinkerstaub unterhalb der Bestimmungsgrenzen (I-TEQ < plant die Staatsregierung im Hinblick auf den Vorfall      0,1 ng/kg) lag. vom 14.06.06? Zu 3.: 7. Kann die Staatsregierung ausschließen, dass eine akute      Die Anlage unterliegt nicht der Störfall-Verordnung. Des- oder chronische Gesundheitsgefährdung der Bevölke-         halb kann auch nicht von einem „Störfall“, sondern lediglich rung, insbesondere für Kinder, Schwangere und Lungen-      von einer Betriebsstörung gesprochen werden. Um derartige kranke gegeben ist?                                        Betriebsstörungen in Zukunft zu vermeiden, veranlasste der 8. Welche Schadstoffe (Schwermetalle, halogenorganische        Betreiber bereits mehrere Maßnahmen: Durch kurzfristige Verbindungen, Furane usw.) und in welchen Mengen           Nachrüstung ist ein fortwährender Staubabtransport aus dem entstehen bei der Verbrennung von Sekundärbrennstof-       Elektrofilter zuverlässig sichergestellt. Vom Betreiber wurde fen in der Anlage vor den Filtern, und welche sind die bei der Einbau eines zusätzlichen Staubabtransportgerätes diesem Störfall ausgetretenen?                             (Transportschnecke) zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aus-",
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            "content": "Seite 2                           Bayerischer Landtag      · 15. Wahlperiode                              Drucksache 15/6264 drücklich zugesichert. Der Auftrag ist bereits vergeben. Die    Landratsamt Main-Spessart auch nicht festgestellt. kurzfristige Erfüllung dieser Anforderungen wird durch das Landratsamt Main-Spessart überwacht werden. Im Rahmen           Zu 6.: der Umsetzung der TA Luft dürfen ab 30.10.2007 sämtliche        Nach dem Ergebnis der Prüfungen durch das Landratsamt Halbstundenmittelwerte einen Grenzwert von 40 mg/m (Ta-3 Main-Spessart erfolgte am 14.06.2006 keine Betriebs- gesmittelwerte 20 mg/m3) nicht überschreiten. Der Betreiber     störung. Eine allenfalls geringe diffuse Staubbelastung konn- sicherte verbindlich zu, die hierzu notwendigen Verbesse-       te sich eventuell durch die Folgenbeseitigung (mittels Radla- rungsmaßnahmen (Installation eines weiteren Abscheidefel-       der) ergeben. Bereits vor der Betriebsstörung am des am Elektrofilter) vorzuziehen und bereits zum Zeitpunkt     09./10.06.2006 war der Betreiber vom Landratsamt Main- des nächsten Ofenstillstandes im Februar 2007 vorzuneh-         Spessart aufgefordert worden, die Filteranlage gemäß TA men. Auch diesbezüglich wird eine Nachkontrolle durch das       Luft nachzurüsten und die Anlage auf den neuesten techni- Landratsamt Main-Spessart erfolgen.                             schen Stand zu bringen. Im Übrigen verweisen wir auf unse- re Antwort zu Frage 3. Zu 4.: Abgase oder Stäube, die bei der Verbrennung von Sekundär-       Zu 7.: brennstoffen im Drehrohrofen entstehen, wurden bei dieser       Wir verweisen auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Das Betriebsstörung nicht freigesetzt. Die Betriebsstörung ist an   Gesundheitsamt erhob keine gesundheitlichen Bedenken, der Elektrofilteranlage des Kühlers für Zementklinker aufge-    das Gemüse und Obst zu essen, auf das der Klinkerstaub nie- treten. Die Technologie der Herstellung von Zementklinkern      derging. ist nicht vergleichbar mit Verfahrenstechnologien, wie bei- spielsweise bei Müllverbrennungsanlagen oder anderen in-        Zu 8.: dustriellen Prozessen. Vergleichbare Betriebsstörungen blei-    Die festgestellte Betriebsstörung steht nicht in irgendeinem ben deshalb auf die Zementindustrie beschränkt. In den ver-     Zusammenhang mit dem Einsatz von Sekundärbrennstoffen. gangenen zwei Jahren sind in anderen bayerischen Zement-        Der im Drehrohrofen bei ca. 1.350 ° C hergestellte Klinker werken keine vergleichbaren Betriebsstörungen aufgetreten.      wird im Klinkerkühler durch Luftzufuhr gekühlt. Zur Rück- gewinnung der Energie aus der Restwärme des Klinkers wird Zu 5.:                                                          ein Teil der vorgewärmten Kühlerluft als Sekundärluft der Die Anlage unterliegt nicht der Störfall-Verordnung. Daher      Drehrohrofenanlage zugeführt. Der nicht verwertbare Teil gab es auch keine meldepflichtigen Störfälle. Betriebs-         der Kühlerluft wird in der nachgeschalteten Elektrofilteran- störungen im Elektrofilter zur Entstaubung der Klinker-         lage entstaubt und über den Kühlerabluftkamin emittiert. Es kühlerabluft wurden in den letzten fünf Jahren vom Betreiber    handelt sich hier nicht um Ofenabgase. Im Übrigen verwei- nicht gemeldet und wurden im Zuge der Überwachung vom           sen wir auf die Antwort zu Frage 2.",
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