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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/974 22. Wahlperiode 14.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Hält der Senat wirklich eine Trasse für die U4-Verlängerung nach Wil helmsburg bereit? Einleitung für die Fragen: Im November 2019 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Wilhelmsburg 102 für das „Spreehafenviertel“ in Wilhelmburg gestartet (BV-Drs. 22-0252 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte). Am 20. Januar 2020 legte der Senat in der Drs. 21/19989 eine erste Variantenskizze einer möglichen Weiterführung der U4 auf die Elbinsel vor. Beide dort skizzierten Varianten – über Dessauer Bogen oder über Hansahafen – führen durch das mit dem B-Plan Wilhelmsburg 102 beplante Gebiet. Im ersten Planentwurf ist die Freihaltung einer U-Bahn-Trasse durch das Gebiet nicht erkennbar. Im Koalitionsvertrag des neuen Senats wird explizit die Freihaltung von Flä chen für eine Verlängerung der U-Bahn auf die Elbinsel versprochen, „insbe sondere für das nördliche Wilhelmsburg.“ In der „Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung“ aus dem Jahr 2014 hat die Hamburger Hochbahn bereits eine Vorzugsvariante zur Erschließung der Elbinsel durch die U4 definiert. Hinsichtlich des B-Plans Wilhelmsburg 102 ist durch die Sammlung von Unter schriften für das Bürger-/-innenbegehren „Der Wilde Wald bleibt!“ zum 4.6.20 die Sperrwirkung gemäß § 11 Absatz 5 Bezirksabstimmungsdurchführungs verordnung eingetreten (BV-Drs. 22-0452.3 der Bezirksversammlung Ham burg-Mitte). Mit dem Nichtzustandekommen des Bürger-/-innenbegehrens läuft die Sperrwirkung ab. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: In der Konzeptstudie der Hamburger Hochbahn AG zur U-Bahn-Netzerweiterung aus dem Jahr 2014 wurde auf Wilhelmsburger Gebiet eine Vorzugsvariante herausgearbei tet. Wesentliche Randbedingungen zur Trassenfindung waren die Anbindung bestehen der und zukünftiger Siedlungsschwerpunkte und die Vermeidung von Parallelverkehren zwischen der S3/S31 und der U4. Aufgrund gewichtiger Argumente wie Lärm, Eigen tumsverhältnisse oder städtebaulicher Unverträglichkeiten wurde eine unterirdische Trassenführung bevorzugt. Dies gilt auch für die alternativen Trassenverläufe der Vari antenskizzen für den Bereich des Spreehafenviertels aus dem Januar 2020. Die Frei haltung von Flächen wäre ausschließlich im Bereich von Haltestellen, Notausstiegen sowie gegebenenfalls Kehr- und Abstellanlagen notwendig. Untersuchungen zu mögli chen Haltestellenlagen unter Berücksichtigung der Erschließungswirkung werden der zeit von der Hamburger Hochbahn AG durchgeführt. Weiterführende Studien, die die Freihaltung einer verbindlichen Trasse im Bebauungs plan Wilhelmsburg 102 oder einen der anderen betroffenen Bebauungspläne erfordern, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.",
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"content": "Drucksache 22/974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Hat eine Beteiligung der Hamburger Hochbahn als Trägerin öffentli cher Belange im Rahmen des B-Plan-Verfahrens bereits stattgefun den? Falls ja: Für welche Bereiche hat die Hamburger Hochbahn eine Frei haltung von Trassen vorgeschlagen? Antwort zu Frage 1: Eine Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG wird erst im weiteren Verfahren stattfin den. Frage 2: Hat der Senat dem Bezirksamt eine Weisung oder Ähnliches zur Berücksichtigung der U-Bahn-Trasse im Rahmen des B-Plan-Verfah rens erteilt? Falls nein: warum nicht? Frage 3: Hat der Senat die Zeit der Sperrwirkung durch das Bürger-/-innenbe gehren genutzt, um eine Überarbeitung des B-Plans auch hinsichtlich der Freihaltung einer U-Bahn-Trasse anzuregen? Antwort zu Fragen 2 und 3: Siehe Vorbemerkung. Frage 4: Welche weiteren B-Pläne sind entlang der Vorzugsvariante aus der Konzeptstudie derzeit in Aufstellung? Antwort zu Frage 4: Entlang der Vorzugsvariante sind neben dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 102 (Spreehafenviertel) die Bebauungspläne Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord – ohne direkte Betroffenheit der skizzierten Trassenführung) sowie Wilhelmsburg 99 (Elb inselquartier Süd) und Wilhelmsburg 91 (Wilhelmsburger Rathausviertel) mit Betroffen heit der skizzierten Trassenführung in Aufstellung. Frage 5: Bei welchen dieser Pläne ist die Freihaltung einer U-Bahn-Trasse Bestandteil der Planungen? Antwort zu Frage 5: Siehe Vorbemerkung. 2",
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