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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                       Drucksache   22/982 22. Wahlperiode                                                                              14.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) vom 06.08.20 und  Antwort des Senats Betr.:   Ruft die Umweltbehörde alle Fördermittel der Bundesregierung und der Europäischen Kommission ab? Einleitung für die Fragen: Borkenkäfer, Stürme, vor allem aber Trockenheit – vielerorts leiden Deutsch­ lands Wälder. Die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Wälder bringen hohe Kosten mit sich. Die zuständige CDU-Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, will daher die Forstbesitzer und vor allem die Kommunen unterstützen. Daher sind im Konjunkturpaket des Bundes für Wald und Holz Mittel von insgesamt 700 Millionen Euro vorgesehen. Aus den Bundesmitteln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind weitere 800 Millionen Euro für kommunale und private Waldbesitzer vorgesehen. Ich frage den Senat: Frage 1:           In welcher Höhe stehen der Stadt Hamburg aktuell Mittel aus dem zuvor genannten 700-Millionen-Euro-Paket, für den Erhalt der Wäl­ der, zur Verfügung? Frage 2:           Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die zur Verfügung gestellten Mittel in Gänze abzurufen? Frage 3:           Wenn ja, wie sollen die Mittel genutzt werden? Frage 4:           Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung am 3. Juni 2020 durch den Koalitionsausschuss beschlossene Stärkung des Wald- und Holzsektors umfasst folgende Maßnahmen: • Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder mit bis zu 500.000.000 Euro, • Investitionsprogramm Wald und Holz mit 100.000.000 Euro und • Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz mit 100.000.000 Euro. Die Überlegungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind in dem zuständigen Minis­ terium des Bundes noch nicht abgeschlossen. Nach jetzigem Kenntnisstand soll das Prämienprogramm durch den Bund administriert werden. Die Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder soll antragsgebunden unmittelbar den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern durch eine Institution des Bundes ausgezahlt werden. Dabei ist das Haushalts- und Beihilferecht zu beachten. Eine entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogrammes Wald und Holz soll bei der",
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            "content": "Drucksache 22/982         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht und durch die Landwirtschaftli­ che Rentenbank umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Investi­ tionszuschüsse, die Forstbetrieben und forstlichen Dienstleistungsunternehmen zur Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und zur Unterstützung von Investi­ tionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte gewährt werden. Sobald Klarheit über die Umsetzung des Pakets auf Bundesebene besteht, wird die zuständige Behörde über die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel und die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme informieren. Frage 5:            Welche Bundes- beziehungsweise EU-Mittel hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in welcher Höhe unterteilt nach den Jahren 2020, 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015 eingeworben? Antwort zu Frage 5: Siehe Anlage. Dort sind alle, durch die jetzigen Ämter der BUKEA (Gründung 01. Juli 2020), einge­ worbenen Mittel dargestellt. Frage 6:            Welche dieser Programme/Mittel wurden nicht komplett abgerufen und warum nicht? Antwort zu Frage 6: Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut­ zes“ wurde im Jahr 2015 ein Teilbetrag in Höhe von 28.000 Euro nicht abgerufen. Die­ ser Betrag musste dem Bund wieder zur Verfügung gestellt werden. Grund für die Nichtinanspruchnahme waren witterungsbedingte Verzögerungen bei Tiefbaumaßnah­ men, durch die abrechnungsfähige Kosten in der genannten Höhe erst nach Abschluss des Haushaltsjahres vorlagen und damit nicht mehr Teil des Mittelabrufes beim Bund sein konnten. Die Bildung von Ausgaberesten für Mittel aus der GAK ist haushaltsrecht­ lich nicht möglich. Bei der Dürrehilfe standen der Freien und Hansestadt Hamburg mehr Bundesmittel zur Verfügung als abgerufen wurden. Dies ist bei Ad-hoc-Maßnahmen regelmäßig der Fall, bei denen die Basis für Bewilligungen des Bundes grobe Schätzungen der Länder ohne Kenntnis der konkreten Bedarfe sind. Die tatsächliche Mittelzuweisung wurde unter Zugrundelegung von Bedarfen und Anträgen der Begünstigten im Rahmen eines Ver­ wendungsnachweises ermittelt. Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr wurden die bewilligten Mittel in allen Jahren nicht vollständig abgerufen. Dafür sind insbesondere die folgenden Gründe maßgeblich: • Teilnehmende des Freiwilligen Ökologischen Jahres brechen dieses eher ab, • Plätze konnten mangels Interesse nicht besetzt werden, • von den Einsatzstellen wurden weniger Plätze zur Verfügung gestellt als ursprüng­ lich geplant war. Das Programm zur Förderung für zusätzliche Ausgaben der Träger zur pädagogischen Begleitung von Teilnehmenden mit besonderen Förderbedarfen im Freiwilligen Sozia­ len und Ökologischen Jahr wurde nur einmal in Anspruch genommen. Bei ein bis vier Betroffenen und einer Förderhöhe von 100 Euro pro Monat erwies sich der personelle Aufwand für die Antragstellung und Abrechnung zu groß. Bei Antragstellung war nicht überschaubar, wie viele Personen unter das Programm fallen würden. Der bewilligte Rahmen wurde daher nicht ausgeschöpft. Frage 7:            Wurden in den letzten fünf Jahren Bundes- oder EU-Mittel bezie­ hungsweise Programme nicht in Anspruch genommen? Wenn ja, welche und warum nicht? 2",
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            "content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/982 Antwort zu Frage 7: Am Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg aus Effizienzgründen in der laufen­ den Förderperiode nicht teil. Sie strebt für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027 an, in Kooperation mit Niedersachsen wieder Mittel aus dem ELER in Anspruch zu neh­ men. Frage 8:           Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) der BUKEA sind/waren in den Jahren 2020, 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015 für die Einwerbung von Bundes- und EU-Mitteln eingeplant? Antwort zu Frage 8: Die Einwerbung solcher Mittel geschieht je nach Sachlage und Anlass jeweils als Teil der eigentlichen Fachaufgabe und wird nicht erfasst oder in Stellenbeschreibungen aus­ gewiesen. Ein VZÄ-Umfang kann daher nicht genannt werden. 3",
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            "content": "4                                                                                      2015           2016         2017           2018           2019         2020 Lfd. Programmname                              Bund   EU                                                                                                               Bemerkungen Nr. Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur 1                                                                      x             15.759         13.563       12.256         12.479         12.574       13.761 und des Küstenschutz\" (GAK) Hilfsprogramm zur Bewältigung der durch die Dürre 2018 2                                                                      x                    0             0             0            250           142             0 verursachten Schäden in der Landwirtschaft Förderung aus dem EU-Programm zur Unterstützung von 3     Strukturreformen (Structural Reform Support Programm,                  x              0             0             0              0             0             0 Nur Sachleistungen (Dienstleistungen seit 2019) Drucksache 22/982 SRSP) 4     Förderung Schallschutz an stark befahrenen Straßen               x                    0             0            46            284           422           430 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus; 5                                                                      x                 3.300            0             0              0             0             0 Laufzeit 2015 bis 2020 Projekt: Landschaftsachse Horner Geest Forschungsprogramm ExWoSt, Forschungprojekt Laufzeit 2017-2020, 6     „Green Urban Labs“, BBSR, Modellvorhaben Oben nie Ohne.          x                    0             0           158              0             0             0 Urbanes Grün in die neue Dimension. European Climate Initiative (“EUKI”) BMU/GIZ. GRAD: Laufzeit 2018-2020, 8     Green roofs as a tool for climate adaptation in urban areas -    x     x              0             0             0             34             0             0 German inspiration for Poland EU-Förderprogramm Horizon 2020; Call nature based                                                                                                              Summen beziehen sich nur auf den Anteil der BUKEA 10                                                                            x              0             0             0             98             0             0 solutions (NBS), Projekt: CLEVER Cities                                                                                                                        als Projektpartner im FHH Team (SK, BA Harburg, LGV). 11     NKI – Nationale Klimaschutzinitiative                            x                    0             0             0             42             0             0 12     Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)                             x                  169           173           185            194           202           208 Förderung für zusätzliche Ausgaben der Träger zur 13     pädagogischen Begleitung von Teilnehmenden mit                   x                    5            12             7              0             0             0 besonderen Förderbedarfen im FSJ/FÖJ Clever kombiniert: BMU-Förderprogramm \"Maßnahmen zur 14     Anpassung an die Folgen des Klimawandels\"                        x                    0             0           408              0             0             0 (Förderschwerpunkt 3), Projektträger ZUG gGmbH Clever kombiniert: Klimaschutz und Klimaanpassung - 15                                                                      x                    0             0             0             20            25            33 Flächensynergien am Gebäude und im Quartier 16     KfW-Zuschuss Energetische Stadtsanierung                         x                    0           185            41            224           113            27 Operationelles Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Hamburg, 17                                                                            x              0            19          3.483          2.216          936          3.374 Förderperiode 2014 - 2020 zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Energiewende in Unternehmen“ Climate Smart City Lokstedt: Urbane Transformations- 18                                                                      x                    0            29            68             68            40             0 labore im Stadtteil Lokstedt (Teilprojekt C) Operational plans and procedures for maritime search and 19                                                                            x              6            48            68             40             0             0 rescue in HNS incidents“ (ChemSAR) Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode",
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