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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1744 22. Wahlperiode 20.10.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Marco Schulz (AfD) vom 12.10.20 und Antwort des Senats Betr.: Verhältnis Sportflächen zur Einwohnerzahl Einleitung für die Fragen: In der Sportausschusssitzung der Bürgerschaft vom 10. September 2020 wurde seitens der Zukunftskommission Sport angemahnt, trotz der Anforde rungen der Stadtentwicklung das Verhältnis zwischen Einwohner zu Sportflä chen möglichst zu steigern, es mindestens zu halten, aber nicht zu verringern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Gesamtsportfläche ist isoliert betrachtet keine aussagekräftige Kennzahl zur Beschreibung der Sportinfrastruktur im Verhältnis zur Bevölkerung, weder im Bestand noch in Bezug auf eine zukünftige Entwicklung. Ein solcher, rein richtwertbezogener Ansatz, wie ihn der sogenannte Goldene Plan aus dem Jahr 1959 vorsieht, kann zwar als Hilfsgröße beim Planungsbeginn für neue Quartiere dienen, ist aus Sicht der für Sport verantwortlichen Behörde allein jedoch kein geeignetes Planungsinstrument für die Sportinfrastruktur. Vielmehr sind, orientiert an einem verhaltensorientierten Ansatz wie ihn auch die Sportwissenschaft mit dem „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungs planung“ vorsieht, auch quartiers- und sportartbezogene Besonderheiten sowie das Sportverhalten der Bevölkerung zu berücksichtigen. Eine statistische Gegenüberstel lung der Gesamtsportfläche und der Bevölkerungszahl wird daher nicht vorgenommen. Aussagekräftige Daten zur Entwicklung der Sportinfrastruktur enthalten die jährlich vom Landessportamt veröffentlichten Hamburger Sportberichte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie misst der Senat das Verhältnis von Sportflächen zu Einwohnern? Antwort zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Frage 2: Gibt es eine Kennzahl im Kennzahlenbuch, Produktgruppe 272.03 Sport, oder an anderer Stelle, die Auskunft über dieses Verhältnis gibt? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 2: Nein, siehe Vorbemerkung. Frage 3: Werden bei der Ermittlung der Kennzahl Unterscheidungen dahin gehend berücksichtigt, ob es sich um Vereins-, Schul- oder Privat sportflächen handelt?",
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"content": "Drucksache 22/1744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 4: Wie hat sich das Verhältnis von Sportflächen zu Einwohnern im Laufe der vergangenen zehn Jahre entwickelt und welche Zahlen legt der Senat jeweils der Ermittlung des Verhältnisses pro Jahr zugrunde? Antwort zu Fragen 3 und 4: Entfällt. Frage 5: Welches Verhältnis haben wir derzeit von Sportflächen zu Einwoh nern in der HafenCity? Bitte geben sie dazu die der Berechnung zugrunde liegenden, derzeit nutzbaren Sportflächen mit Größenan gaben, sowie die angenommene Einwohnerzahl der HafenCity an. Antwort zu Frage 5: In der HafenCity-Schule Am Dalmannkai 18 befindet sich eine Einfeldhalle mit einer Sportfläche von 404,21 m². Nach Angaben des Statistisches Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Gesamtbevölkerung im Stadtteil HafenCity 5.321 (Stand: 30.06.2020). Somit ergibt sich bei einer solchen Betrachtung derzeit ein Wert von 0,076 m² (Hal- len-)Sportfläche pro Einwohner. Diese Berechnung umfasst nur die Normsportflächen in der HafenCity. Neben diesen hat die HafenCity Hamburg GmbH im öffentlichen Raum ein vielfältiges Angebot von Freizeit- und Grünflächen, die multifunktional, das heißt auch sportbezogen, genutzt werden, errichtet und in die darüber hinaus spezifisch nutzbare Sportflächen integriert sind, sodass eine exakte räumliche Abgrenzung und damit Größenbenennung von Außensportflächen nicht möglich sind. Frage 6: Welches Verhältnis von Sportflächen zu Einwohnern besteht derzeit in den anderen drei Millionenstädten Deutschlands? Antwort zu Frage 6: Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. 2",
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