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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache     22/2049 22. Wahlperiode                                                                            13.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 05.11.20 und   Antwort des Senats Betr.:   Leerstand von Wohnraum im Wahlkreis 5 (Rotherbaum/Harvestehude/ Eimsbüttel-Ost) Einleitung für die Fragen: Obwohl in Hamburg bezahlbarer Wohnraum für viele Bürger/-innen nur schwer zu finden ist, gibt es weiterhin Leerstände insbesondere in zentralen Wohnge­ genden. Nicht zuletzt haben steigende Mieten und Immobilienspekulationen ihren Anteil an dieser Entwicklung. Das Gebäude am Grindelberg 35 fällt dabei besonders auf. Länger als ein Jahrzehnt wird das Wohnhaus nur spärlich genutzt und ist mittlerweile völlig heruntergekommen. Aktuell wird das gesam- te Gebäude lediglich von zwei Mietern/-innen und einem kleinen Friseursalon genutzt. Im Übrigen bleibt der dringend benötigte Wohnraum ungenutzt. Eben­ falls weiterhin leer steht das Gebäude Grindelallee 80. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Senat setzt sich kontinuierlich für den Schutz und den Erhalt bestehenden sowie für die Schaffung neuen Wohnraums ein. Zum physischen Erhalt des Wohnungsbe­ standes sowie zur Gewährleistung seiner zweckgetreuen Nutzung stellt der Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes einen wichtigen Baustein zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen dar. Deshalb ist es dem Senat ein wichtiges Anliegen, dass Wohnraum im Fall der rechtswidrigen Zweck­ entfremdung unverzüglich wieder Wohnzwecken zugeführt wird – dies gilt auch für ungerechtfertigte Wohnungsleerstände. Auch im Jahr 2018 wies Hamburg mit lediglich 0,5 Prozent erneut die niedrigste Leerstandsquote unter den Stadtstaaten im Geschosswohnungsbau auf. Die in Hamburg festgestellten Wohnungsleerstände sind überwiegend durch Baumaßnahmen bedingt und stehen im Einklang mit den Vorschrif­ ten des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Die Baumaßnahmen umfassen beispielsweise Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder auch die Schaffung neuen Wohnraums durch den Ausbau von Dachgeschossen. Unrechtmäßi­ gen Leerständen wird durch die Wohnraumschutzdienststellen der Bezirksämter mit dem Ziel nachgegangen, diese schnellstmöglich zu beenden. Hierbei kann es jedoch im Einzelfall, zum Beispiel durch Ausschöpfung des Rechtswegs, aufgrund gerichtlicher Anordnungen oder durch andere Faktoren zu Verzögerungen kommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Grindelberg 35 Frage 1:           Wie lange und warum steht das Gebäude Grindelberg 35 (weitge­ hend) leer? Wie viele Einheiten hat das Gebäude und wie viele davon stehen leer?",
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