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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                   Drucksache     22/1308 22. Wahlperiode                                                                             11.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 03.09.20 und Antwort des Senats Betr.:    Geplante Abholzung des „Wilden Waldes“ in Wilhelmsburg, im Zusam­ menhang mit dem Bebauungsvorhaben „Spreehafenviertel“ Einleitung für die Fragen: Im Zuge des IBA-Nachfolgeprozesses und des derzeitigen Planungsstandes des Bebauungsvorhabens „Spreehafenviertel“ sind Wald- und Grünflächen (10 ha = circa 18 Fußballplätze) im Norden des Stadtteils Wilhelmsburg von unumkehrbarer Zerstörung durch Abholzung, Rodung und nachfolgende Bebauung bedroht. Das Waldgebiet erstreckt sich im westlichen Teil von der Brücke der Harburger Chaussee über den Ernst-August-Kanal bis hin zur Schlenzigstraße im östlichen Teil. Wir fragen den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Anfrage unterstellt eine Bedrohung des im Gebiet vorhandenen Waldbestandes durch weitestgehende Rodung. Dies ist so nicht zutreffend, da auf Grundlage des vor­ liegenden Funktionsplans der wertvolle Baumbestand insbesondere entlang dem Ernst- August-Kanal in großem Umfang erhalten und in die Planung integriert werden soll. Die IBA Hamburg GmbH (IBA) ist mit der Projektentwicklung des Spreehafenviertels für Wohnungsbau beauftragt. Als Voraussetzung für die Umsetzung der Funktionsplanung ist verbindliches Planrecht zu schaffen, das entsprechende Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet und wird durch das zuständige Bezirksamt betrieben. Der Verfahrens­ stand ist in einem frühen Stadium noch vor Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Derzeit gibt es noch keine Grundlage für die IBA, bauvorbereitend Anträge auf Fällung beziehungsweise Rodung/Umwandlung von Wald zu stellen. Es wurden daher noch keine Anträge gestellt. In dem Projektgebiet befinden sich zwei Waldflächen nach § 1 Landeswaldgesetz. Die östlich der Georg-Wilhelm-Straße gelegene Waldfläche ist planrechtlich als Gewer­ begebiet ausgewiesen. Im Fall der Umsetzung dieser Nutzung oder Überleitung der Ausweisung in neues Planrecht bedarf es für Rodung oder Umwandlung keiner Geneh­ migung nach Landeswaldgesetz durch die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Es gelten für diese Fläche die Bestimmungen der Verordnung zum Schutz des Baum­ bestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzver­ ordnung) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Ham­ burgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSch- AG). Danach bedarf es für Fällungen einer Genehmigung durch das zuständige Bezirk­ samt. Für die westlich der Georg-Wilhelm-Straße gelegene Waldfläche ist eine Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart als Wald genehmigungspflichtig nach § 4 Lan­ deswaldgesetz. Die Bebaubarkeit bestimmt sich hier nach den Vorschriften des § 35",
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