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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/699 22. Wahlperiode 10.07.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.07.20 und Antwort des Senats Betr.: Jihadistinnen aus Hamburg – Wie ist die Lage im Juni 2020? Einleitung für die Fragen: Infolge der militärischen Niederlagen, die der IS in 2017 hinnehmen musste, konnten Syrien und der Irak nahezu vollständig von der Besatzung durch die Terrororganisation befreit werden. Aktuellen Informationen der Bundesregie rung zufolge sind mittlerweile etwa 50 deutsche Jihadistinnen aus Syrien und dem Irak zurückkehrt, wo sie zuvor als Terrorkriegerinnen oder als Bräute der Terrorkrieger gelebt hatten, um im IS-Kalifat für Nachwuchs und Kindererzie hung zu sorgen. Von den insgesamt 960 Personen, die sich dem IS bis heute vor Ort angeschlossen haben, ist etwa ein Drittel wieder in Deutschland – eine Gruppe, deren Frauenanteil bei 15 Prozent liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Der genaue Zeitpunkt einer Aus- beziehungsweise Einreise lässt sich nicht immer genau bestimmen, da Hinweise auf eine erfolgte Aus- beziehungsweise Einreise in vie len Fällen erst nachträglich anfallen und daher zeitlich nicht konkret eingegrenzt werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Frauen sind bis heute aus Hamburg in den Dschihad nach Syrien gereist? Frage 2: Wie alt sind diese Personen, welche Staatsangehörigkeit haben sie, und wann ist ihre Ausreise jeweils erfolgt? Frage 3: Wie viele der ausgereisten Frauen sind mittlerweile nach Hamburg zurückgekehrt? Frage 4: Wann sind die Einreisen dieser Personen jeweils erfolgt? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Angegeben werden kann die Zahl der Frauen, die nach den Erkenntnissen der Sicher heitsbehörden aus Hamburg in die Krisengebiete gereist sind. Zum jeweiligen Zweck der Reise liegen nur teilweise Erkenntnisse vor. Tabelle 1 Syrienreisende Frauen unter 18 Jahre 0 18 – 21 Jahre 0 22 – 34 Jahre 11 ab 35 Jahre 6 Gesamtsumme 17",
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"content": "Drucksache 22/699 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Tabelle 2 Staatsangehörigkeit Frauen Deutschland 11 Türkisch 5 Libanesisch 1 Russisch 1 Irakisch 1 Polnisch 1 Ghanaisch 1 Tunesisch 1 Davon dopp. Staatsangeh. 5 Tabelle 3 Ausreisejahr Frauen 2013 1 2014 9 2015 7 Tabelle 4 Rückreisejahr Anzahl 2015 2 2016 2 2020 1 Gesamt: 5 Im Übrigen siehe Drs. 21/16149 und Vorbemerkung. Frage 5: Wie viele der ausgereisten Frauen werden gegenwärtig noch in Syrien beziehungsweise dem Irak vermutet? Antwort zu Frage 5: Zwölf. Frage 6: In wie vielen Fällen hat der Senat Kenntnis davon, dass die Ausge reisten ums Leben gekommen sind? Antwort zu Frage 6: Aufgrund der eingeschränkten Erkenntnisse zur Lage vor Ort liegen meist keine detail lierten Informationen über den Verbleib und die Aktivitäten der Personen vor. Zu keiner der ausgereisten Personen liegen belegbare Informationen zu deren Ableben vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/11459. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob die ausgereisten Frauen während ihres Aufenthalts beim IS Straftaten begangen haben? Frage 8: Inwiefern werden Frauen, denen die Mitgliedschaft in einer ausländi schen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, nach ihrer Rück kehr rechtlich belangt? Antwort zu Fragen 7 und 8: Derzeit führt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sechs Ermittlungsverfahren gegen Frauen, die im Verdacht stehen, aus Hamburg in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) ausgereist zu sein. Den Beschuldigten werden Straftaten gemäß §§ 129a, 129b, 235 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise nach dem Völker- strafgesetzbuch (VStGB) und dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) vorge worfen. In vier Fällen wurden Verfahren vom Generalbundesanwalt beim Bundesge richtshof (GBA) gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur weiteren Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/20272. 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/699 Frage 9: Wie viele Prozesse gegen Angehörige dieser Personengruppe sind gegenwärtig in Hamburger Gerichten anhängig? Antwort zu Frage 9: In der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist ein Prozess anhängig. Zu Verfahren, die vom GBA geführt und von dort aus vor dem Hanseatischen Oberlan desgericht anhängig gemacht wurden beziehungsweise werden, können keine Anga ben gemacht werden. Frage 10: Wie viele Prozesse sind bereits abgeschlossen worden? Frage 11: Welche Urteile hat es dabei gegeben? Antwort zu Fragen 10 und 11: In der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg keiner. Zu Verfahren, die vom GBA geführt und von dort aus vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhän gig gemacht wurden beziehungsweise werden, können keine Angaben gemacht wer den. Frage 12: Unternimmt der Senat Anstrengungen, um nach Syrien ausgereiste Frauen, die von den syrischen beziehungsweise irakischen Behörden aufgrund ihrer Mitgliedschaft im IS angeklagt werden und mit harten Strafen rechnen müssen, nach Hamburg zurückzuholen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Frage 13: Arbeitet der Senat zu diesem Zweck mit der Bundesregierung zusam men? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Antwort zu Fragen 12 und 13: Siehe Drs. 21/16273 und 21/16178. Frage 14: Ist dem Senat bekannt, ob gegenwärtig gegen aus Hamburg ausge reiste Frauen, denen nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Mit gliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorge worfen wird, in Syrien beziehungsweise dem Irak prozessiert wird? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hier vor? Antwort zu Frage 14: Siehe Drs. 21/11459. 3",
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