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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1191 22. Wahlperiode 01.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 25.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen – Standort „Oliver-Lißy- Straße“ (August 2020) Einleitung für die Fragen: Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt auf seiner Homepage vor, in den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen (UPW) wür den ausschließlich „Geflüchtete“ mit einer „sicheren Bleibeperspektive“ unter gebracht, um sie dort auf ihr dauerhaftes Leben in Deutschland vorzubereiten. Weiter behauptet das städtische Wohnungsunternehmen, die „Geflüchteten“ würden nicht nur mit anderen „Geflüchteten“ zusammenleben, sondern auch „Menschen aus Hamburg können hier eine Wohnung mieten“ (https://www.fo erdernundwohnen.de/unterkuenfte/unterkuenfte-mit-der-perspektive-woh nen/; abgerufen am 21.08.2020). In einer früheren Beschreibung auf der Homepage sprach „f & w fördern und wohnen AöR“ davon, dass die UPW „ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit“ (!) geben würden, „bis eine Miet wohnung gefunden ist“ und „Geflüchtete und alteingesessene Menschen“ in den UPW „miteinander in Kontakt treten“ sollen (Drs. 21/16029, Einleitung). Parlamentarische Anfragen der AfD- wie auch der CDU-Bürgerschaftsfraktion deckten hingegen immer wieder auf, dass die Beschreibungen von „f & w för dern und wohnen AöR“ mit der Realität wenig zu tun haben. So wurden und werden in den UPW zu einem erheblichen Anteil auch rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber untergebracht und nur ein sehr geringer Teil der Bewohner konnte tatsächlich in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes vermittelt wer den, um anschließend den frei gewordenen Wohnraum an wohnungssuchen- de und wohnungslose Einheimische zu vermieten. Auch gelang bislang kaum eine Durchmischung der Unterkünfte mit beispielsweise einheimischen Fami lien, Studenten oder einheimischen Wohnungsberechtigten (vergleiche zuletzt Drs. 21/17259, Anlage 1). Die folgenden Fragen beziehen sich auf den UPW-Standort „Oliver-Lißy- Straße“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: An dieser Stelle wird auf die Vorbemerkung der Drs. 22/1146 verwiesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: Frage 1: Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnun gen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt?",
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"content": "Drucksache 22/1191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 2: Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Antwort zu Fragen 1 und 2: f & w hat am 31. Juli 2020 in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit der Perspektive Wohnen 297 Personen registriert. Diese sind in 73 Wohnungen untergebracht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Frage 3: Welche Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Antwort zu Frage 3: Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen und geben den Stand vom 2. August 2020 wieder: Tabelle 1 Aufenthaltsstatus Anzahl Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22 ff AufenthG) 170 davon Asylberechtigt (§ 25 Absatz 1 AufenthG) 7 davon Flüchtling (§ 25 Absatz 2 AufenthG) 77 davon subsidiärer Schutz (§ 25 Absatz 2 AufenthG) 28 davon Abschiebungsverbot (§ 25 Absatz 3 AufenthG) 46 Niederlassungserlaubnis gem. § 26 AufenthG 0 Asylbewerber (lfd. Asylverfahren) 9 Aufenthaltsberechtigt aufgrund Familiennachzug zu Personen mit huma 14 nitären Aufenthaltstiteln (§§ 22 ff AufenthG) Duldungsinhaber (§ 60a AufenthG) 2 Quelle: zuständige Behörde Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu Frage 2) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datensystemen ausgewertet werden müssen. Frage 4: Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Antwort zu Frage 4: Die Angaben mit Stand 2. August 2020 sind der nachfolgenden Übersicht zu entneh men: Tabelle 2 Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 67 Syrien 66 Irak 21 Eritrea 14 Somalia 12 Staatsangehörigkeit ungeklärt 6 Nordmazedonien 4 staatenlos 3 Iran 2 Quelle: zuständige Behörde Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Frage 5: Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1191 Antwort zu Frage 5: Am Standort wohnen zum 2. August 2020 99 männliche, 96 weibliche Personen mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Frage 6: Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asyl- bezie hungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage woh nen? Antwort zu Frage 6: Am Standort wohnen zum 2. August 2020 109 ledige, 81 verheiratete, zwei geschie dene Personen sowie eine verwitwete Person und zwei Personen mit unbekanntem Familienstand. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Frage 7: Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund (einschließlich aller Duldungssachverhalte nach AufenthG) wohnen derzeit in der Anlage? Antwort zu Frage 7: Siehe Antwort zu 3. Frage 8: Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern werden aus welchen Gründen geduldet? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/13466. Frage 9: Wie viele der a) Ausreisepflichtigen ohne Duldung und b) Ausreisepflichtigen mit Duldung kommen aus sicheren Herkunfts staaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln. Antwort zu Fragen 8 und 9: Am erfragten Standort wohnte zum 2. August 2020 kein Ausreisepflichtiger ohne Dul dung. Die Duldungssachverhalte sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle 3 Duldungsgrund gem. § 60a AufenthG Anzahl Staatsangehörigkeit Kein Reisedokument/Passlosigkeit 1 Somalia Offenes Asylverfahren eines Familien 1 Irak angehörigen Quelle: zuständige Behörde Frage 10: Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? Frage 11: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die in der Anlage derzeit wohnen, gehen aktuell einer sozial versicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Frage 12: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die in der Anlage derzeit wohnen, waren oder sind eingebun den in das Programm W.I.R – work and integration for refugees? Frage 13: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die derzeit in der Anlage wohnen, haben eine Ausbildung in Deutschland begonnen, diese aber wieder abgebrochen? 3",
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"content": "Drucksache 22/1191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 14: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen? Frage 15: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen, dieses aber inzwischen wieder abgebro chen? Antwort zu Fragen 10 bis 15: Siehe Drs. 22/1146. Frage 16: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die in der Anlage wohnten, konnten seit der letzten Anfrage in eine Wohnung des freien Wohnungsmarktes vermittelt werden und sind aus der Anlage ausgezogen? Antwort zu Frage 16: Seit Beginn der Nutzung dieses Standortes sind 56 Personen aus der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen ausgezogen. Davon sind 37 Personen nach Kenntnis von f & w in privaten Wohnraum gezogen. Frage 17: Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter grund, die derzeit in der Anlage wohnen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Antwort zu Frage 17: Siehe Drs. 22/1146. Frage 18: Wie viele Polizeieinsätze gab es in der Anlage seit der letzten Anfrage und welche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden dabei erfasst? Antwort zu Frage 18: Die letzte Anfrage zu der in Rede stehenden Unterkunft erfolgte im Rahmen der Drs. 21/19384. Daraus ergibt sich für die hier vorliegende Parlamentarische Anfrage ein Betrachtungszeitraum ab dem 17. Dezember 2019. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeit raum 17. Dezember 2019 bis zum Stichtag 23. August 2020 sind im HELS insgesamt neun Polizeieinsätze registriert. Darüber hinaus werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung von der Polizei nicht erhoben. Für eine weitergehende Beantwortung wäre zunächst eine manuelle Ein zelauswertung aller neun Polizeieinsätze in HELS, eine Recherche nach hierzu gefer tigten Aktenzeichen und daran anschließend eine Auswertung der erstellten Vorgänge erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 19: Wie viele Angestellte arbeiten derzeit in der Anlage und in welche Gehaltsgruppen sind diese eingestuft? Antwort zu Frage 19: Im Unterkunfts- und Sozialmanagement sind 3,1 Vollzeitäquivalente beschäftigt. Im Technischen Dienst sind es zwei Vollzeitäquivalente. Die Eingruppierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterkunfts- und Sozial management erfolgt in den Entgeltgruppen S 12 und E 9b nach TV-AVH. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Technischen Dienst werden in der Entgelt gruppe E 6 und E 3 TV-AVH eingruppiert. 4",
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