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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                     Drucksache   22/1254 22. Wahlperiode                                                                              08.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Reich und Olga Petersen (AfD) vom 31.08.20 und   Antwort des Senats Betr.:   Entsorgung von radioaktivem Abfall in Hamburg Einleitung für die Fragen: Denkt man an radioaktiven Abfall, so hat man zunächst Castor-Behälter mit verbrauchten Brennelementen vor Augen, welche nach ihrem Einsatz in einem Kernkraftwerk aufwändig aufgearbeitet beziehungsweise entsorgt werden müssen (auch: Umschlag von Kernbrennelementen im Hamburger Hafen). Jedoch fallen radioaktive Abfälle in einer Vielzahl unterschiedlicher Kontexte an. -  So ist es beispielsweise für Studenten bestimmter Fachrichtungen der Physik unerlässlich, sich im Studium auch praktisch mit Radioaktivität und radioaktiven Stoffen zu befassen. -  In der medizinischen Diagnostik, Therapie und Forschung werden radio­ aktive Stoffe im Bereich der Nuklearmedizin eingesetzt. Neben den Pati­ enten kann auch das Personal mit den radioaktiven Stoffen in Berührung kommen. Die fachgerechte Entsorgung radioaktiver Abfälle (Unterscheidung in hochra­ dioaktiv (Kernbrennelemente), mittelradioaktiv (Stoffe unterschiedlicher Her­ kunft) und schwachradioaktiv (zum Beispiel Schutzkleidung, Werkzeuge, Spritzen und so weiter) ist in Deutschland schon seit vielen Jahren ein kontro­ verses Thema. In Ermangelung eines Kernkraftwerkes auf Hamburgischem Gebiet, bleibt der Stadt die ganz große Frage nach der Entsorgung von Kraft­ werksbestandteilen erspart. Dennoch fallen auch in Hamburg jährlich große Mengen an mittel- und schwachradioaktiven Abfällen an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist in den letzten Jahren rückläufig. In den For­ schungseinrichtungen und in der Medizin werden überwiegend kurzlebige Radionuklide verwendet, die zum Abklingen in den jeweiligen Einrichtungen gelagert werden. In der Industrie werden überwiegend umschlossene radioaktive Strahlenquellen verwendet, die an den Hersteller als Reststoff zurückgegeben werden können. In den Müllverbren­ nungsanlagen und den Metallverwertungsanlagen fallen radioaktive Funde an, die auf unsachgemäße Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Ausland oder außerhalb Ham­ burgs zurückzuführen sind. In Hamburg werden keine radioaktiven Abfälle zwischengelagert. Radioaktive Abfälle müssen zwingend an eine Landessammelstelle abgeliefert werden, um sie von dort geordnet in das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe überführen zu kön­ nen (Schacht Konrad). Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg betreiben zu die­ sem Zweck eine gemeinsame Landessammelstelle in Geesthacht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:",
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