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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1043 22. Wahlperiode 21.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 13.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Tierschutz unter den Bedingungen der Pandemie Einleitung für die Fragen: In jedem Jahr werden zu Weihnachten Tiere verschenkt. Im Januar und Feb ruar werden viele dieser „Geschenke“ dann in den Tierheimen abgegeben, weil festgestellt wurde, dass Tiere gepflegt werden müssen und auch teuer werden können. Zurzeit müssen viele Familien mit weniger Geld als normal auskommen und deshalb ist zu erwarten, dass mehr Tiere abgegeben werden, weil deren Hal tungskosten die Halterinnen und Halter finanziell überfordern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Beim Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) handelt es sich um einen pri vatrechtlich organisierten Verein. Im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammen arbeit mit der zuständigen Behörde übernimmt der HTV bestimmte hoheitliche Aufga ben wie die Aufnahme von Fund- und Verwahrtieren sowie Isolationstieren. Unabhängig davon nimmt das Tierheim des HTV zusätzlich Tiere im Rahmen seiner privatrechtli chen Vereinsaktivität auf. Dazu gehören auch alle von Privatpersonen abgegebenen Tiere. Das Franziskus-Tierheim wird von der Tierschutzorganisation „Bund gegen Miss brauch der Tiere e.V.“ (bmt) betrieben. Zu den im Rahmen der privatrechtlichen Tätig keit im Tierheim des HTV und dem Franziskus-Tierheim aufgenommenen Tieren liegen keine Daten vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der abgegebenen Tiere in den Tierheimen (Süderstraße und Franziskus-Tierheim) in Hamburg in den ersten sechs Monaten des Jahres entwickelt? Bitte nach Tierarten auf schlüsseln und die Vergleichszahlen für die letzten fünf Jahre anfüh ren. Antwort zu Frage 1: Tiere werden im Rahmen der privatrechtlichen Tätigkeit an das Tierheim des HTV beziehungsweise das Franziskus-Tierheim abgegeben. Die Tierheime unterliegen kei ner tierschutzrechtlichen Verpflichtung, der zuständigen Überwachungsbehörde die Zahl der untergebrachten Tiere mitzuteilen. Im Übrigen siehe Drs. 21/19859. Frage 2: Wie hoch ist in den Tierheimen die maximale Kapazität für die Betreuung der unter 1 aufgeführten Tierarten? Bitte auch anführen, ob diese Grenze personell oder platzmäßig begründet ist.",
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"content": "Drucksache 22/1043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 2: Zu den Kapazitäten für die Betreuung abgegebener Tiere liegen keine Daten vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/19859. Zur genauen personellen Struktur der Tierheime kann keine Auskunft gegeben werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/19993. Frage 3: Gibt es in den genannten Tierheimen für einzelne Tierarten einen Auf nahmestopp? Wenn ja: Seit wann gilt dieser für welche Tierarten? Antwort zu Frage 3: Durch die zuständigen Überwachungsbehörden wurde für keines der beiden Tierheime ein amtlicher Aufnahmestopp verfügt. Dem Senat liegen keine Kenntnisse vor, ob der HTV oder das Franziskus-Tierheim selbst Aufnahmestopps für bestimmte Tierarten intern festgelegt haben. Frage 4: Welche finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Pflege abge gebener Tiere kommen den Tierheimen seitens der Freien und Han sestadt Hamburg zu und wie wirken sich gestiegene Aufnahmezahlen auf die Zuwendungen (Personalkosten, Fallpauschalen und Ähnli ches) aus? Antwort zu Frage 4: Die Abgabe von Tieren durch Privatpersonen an den HTV ist nicht Teil der vertraglichen Vereinbarungen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem HTV. Finanzielle Mittel werden dem HTV ausschließlich für die Aufnahme und Versorgung von Fund- und Ver wahrtieren sowie Isolationstieren zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 22/943. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Franziskus-Tierheim besteht nicht. Frage 5: Wie wird der Personalbedarf zur Pflege der Tiere berechnet? Wie hoch ist der aus der Anzahl gegenwärtig betreuter Tiere resultierende Personalbedarf und wie viel Personal, insbesondere Tierpfleger und Tierpflegerinnen und Tierärztinnen und Tierärzte, steht real zur Ver fügung? Bitte die tatsächliche Verfügbarkeit unter Einbeziehung von Krankheiten und sonstigen Abwesenheiten aufführen. Antwort zu Frage 5: Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen siehe Drs. 21/19993. Frage 6: Welchen Stand haben die gegen das Tierheim des Hamburger Tier schutzvereins von 1841 e.V. (HTV) laufenden Ermittlungen? Bitte die einzelnen Ermittlungen beziehungsweise Verfahren mit Beginn der Ermittlung, Sachverhalt, Verfahrensstand und gegebenenfalls Ein stellungstermin mit Ergebnis (auch durch wen die Ermittlungen bezie hungsweise Verfahren betrieben werden) aufführen. Antwort zu Frage 6: Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat der HTV im Hinblick auf seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte als örtlich zustän diger Überwachungsbehörde sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos Eilrechtsschutz nachgesucht. Der HTV prüft in die sem Zusammenhang, ob er seinen vom Rechtsamt des Bezirksamts Hamburg-Mitte voraussichtlich abschlägig zu bescheidenden Widerspruch aufrechterhält. Zum Sach stand seit Beginn der Ermittlungen siehe Drs. 21/19993. Dem Amt für Arbeitsschutz lagen Beschwerden von Beschäftigten und Unfallanzeigen über Bissvorfälle vor. Am 26.08.2019 wurde in diesem Zusammenhang eine System kontrolle durchgeführt. Dabei wurden Mängel bei der persönlichen Schutzausrüstung und der Sicherheitsunterweisung „Gefahrenabwehr im Hundebereich“ festgestellt. Es 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1043 folgte eine Anordnung zur Beseitigung der Mängel. Der Betrieb hat die Mängel bis zum November 2019 abgestellt. Das Verwaltungsverfahren ist somit abgeschlossen. Am 27.09.2019 wurde eine Arbeitszeitkontrolle durchgeführt. Die Auswertung ergab Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Anhörung hat bis zum 17.08.2020 stattgefunden. Das Verfahren ist noch nicht abge schlossen. Am 29.01.2020 wurde eine stichprobenartige Überprüfung der Umsetzung der Biostoffverordnung durchgeführt. Es wurden keine Mängel nachgewiesen. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertun gen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige strafrechtli che Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind beziehungsweise zu einem Abschluss geführt haben, der entwe der nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Frage 7: Wie hat sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres die Inan spruchnahme der Tiertafel entwickelt? Bitte die Entwicklung gegen über den ersten vier Monaten der letzten fünf Jahre aufführen. Frage 8: Hat es im Zuge der Corona-Pandemie für einzelne benötigte Pro dukte in den Tierheimen beziehungsweise bei der Tiertafel Versor gungsschwierigkeiten gegeben? Wenn ja: Bitte aufführen, um welche Produkte es sich handelt, ob die Probleme fortdauern und welche Auswirkungen die Versorgungs schwierigkeiten hatten beziehungsweise haben. Antwort zu Fragen 7 und 8: Die Tiertafel und die Tierheime sind keine Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Entsprechende Informationen liegen nicht vor. 3",
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