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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1908 22. Wahlperiode 03.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anke Frieling (CDU) vom 26.10.20 und Antwort des Senats Betr.: Strukturelles Defizit der TUHH – Nachfragen zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 22/1620 Einleitung für die Fragen: Zur Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zum strukturellen Defizit der TUHH (Drs. 22/1620) ergeben sich eine Reihe von Nachfragen: In der Drucksache räumt der Senat ein, dass mindestens 1.671.267 Euro der Wachs tumsmittel zum Ausgleich des strukturellen Defizits des Haushaltsjahres und damit nicht zweckgemäß eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Technischen Universität Hamburg (TUHH) wie folgt: Frage 1: Wie hoch wäre das tatsächliche Defizit des Jahresergebnisses 2019 der TUHH ohne die Verwendung der zweckgebundenen Wachstums mittel in der genannten Höhe zur Minimierung des Defizits gewesen? Antwort zu Frage 1: Das Bilanzergebnis 2019 beträgt laut kaufmännischem Abschluss -1,440.390,26 Euro. Im Abschluss 2019 ist nach den Angaben der TUHH (siehe Drs. 22/1620) ein Betrag von +1.671.267,00 Euro ergebniswirksam zur Verminderung des Defizits 2019 enthal ten. Rechnerisch ergibt sich bei Abzug der genannten Position vom Bilanzergebnis 2019 ein Wert von -3.111.657,26 Euro. Frage 2: Wie lässt sich erklären, dass nach Aussage des Senats durch die nicht zweckgemäße Verwendung der Wachstumsmittel in Höhe von 1,67 Millionen Euro von 7,6 Millionen Euro (das heißt 21 Prozent) die Umsetzung des eingeschlagenen Wachstumspfades (Drs. 22/1620) nicht vermindert wird? Antwort zu Frage 2: Wie in Drs. 22/1620 ausgeführt, handelte es sich um im Jahr 2019 nicht verbrauchte Reste, die aus Wachstumsmitteln zur Verfügung standen. Frage 3: Der Senat stellt fest (Drs. 22/1620), dass über die Haushaltsjahre 2019 und 2020 die in früheren Jahren gebildeten Rücklagen zurück geführt werden sollten, und räumt ein, dass diese Planung nicht wie beabsichtigt realisiert wurde. Wie hoch war der geplante Verbrauch von Rücklagen in 2020, der bereits 2019 zur formalen Verringerung des Defizits verbraucht wurde?",
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"content": "Drucksache 22/1908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 3: Eine Auflösung bilanzieller Rücklagen ist in 2019 gemäß kaufmännischem Abschluss nicht erfolgt. Der Jahresabschluss 2020 liegt noch nicht vor. Zur Frage des geplanten Verbrauchs von Rücklagen siehe Wirtschaftsplan der TUHH im Haushaltsplan 2019/ 2020. Frage 4: Der Senat stellt in der Drs. 22/1620 fest, dass die Hochschulen ein Globalbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten, das sie in eige ner Verantwortung bewirtschaften. Diese Freiheit und Unabhängig keit der Hochschulen erfordert von diesen ein verantwortungsbe wusstes Handeln bei der Bewirtschaftung der Mittel. Insbesondere sind dabei die Grundsätze der Angemessenheit und Sparsamkeit und ein effizienter Mitteleinsatz eine zwingende Voraussetzung. Weiterhin stellt der Senat fest, dass bei einer nachhaltigen Haushaltsführung an den Hochschulen keine „strukturellen Defizite“ entstehen können. Will der Senat mit dieser Aussage feststellen, dass an der TUHH durch die Leitung und die zuständigen Gremien keine nachhaltige Haus haltsführung stattfand und offensichtlich langfristige Verpflichtungen eingegangen wurden, die durch die zu erwartenden Erlöse nicht gedeckt waren, und so ein strukturelles Defizit in Höhe von mehreren Millionen Euro/Jahr geschaffen wurde? Antwort zu Frage 4: Angesichts der mehrfachen Nutzung des Begriffs „strukturelles Defizit“ war es dem Senat wichtig, in der Drs. 22/1620 die mit dem Globalbudget einhergehende Steue rungslogik im Grundsatz zu verdeutlichen. Wie in Drs. 22/1620 erläutert, steht die zuständige Behörde mit dem Präsidium der TUHH im Austausch über die Hintergründe der defizitären Entwicklung. Frage 5: Warum hat der Senat diese sich abzeichnende Entwicklung, die sich aus den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre und der Perso nalentwicklung bereits abzeichnete, nicht erkannt und keine korrekti ven Maßnahmen eingefordert? Antwort zu Frage 5: Die von der Hochschule in den Jahren 2017 und 2018 vorgelegten kaufmännischen Abschlüsse zeigten jeweils Jahresüberschüsse (2017 Jahresüberschuss rund 171.000 Euro; 2018 Jahresüberschuss rund 795.000 Euro) und damit eine auskömmliche Bewirtschaftung. Maßnahmen waren daher nicht zu ergreifen. Frage 6: Der Senat berichtet, dass die zuständige Behörde und die TUHH Kontakt aufgenommen hätten, um durch zusätzliche durch den Senat bereitgestellte Mittel den Jahresabschluss positiver zu gestalten. Wie hoch waren diese zusätzlichen Mittel? Frage 7: Wie oft und wann wurden sie an die TUHH angewiesen? Antwort zu Fragen 6 und 7: Die Behörde hat keine weiteren neuen Mittel zugeführt. In den Gesprächen zum kauf männischen Ergebnis 2019 war betrachtet worden, ob eine anteilige Verwendung bis her zugeführter und bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommener Mittel einen Deckungsbeitrag darstellen kann. Die TUHH hatte zum genutzten Umfang bereits in Drs. 22/1620 berichtet. Frage 8: Wie hoch ist der tatsächliche Jahresfehlbetrag der TUHH in Summe ohne den Einfluss der von der BWFGB und TUHH vorgenommenen positiveren Gestaltung des Jahresabschlusses 2019 (ohne Verwen dung der zweckgebundenen Wachstumsmittel, ohne Vorgriff auf die Auflösung der Rücklagen von 2020, ohne die zusätzlich gewährten Mittel der zuständigen Senatsbehörde)? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1908 Antwort zu Frage 8: Siehe Antworten zu 1 und zu 6 und 7. Eine Auflösung bilanzieller Rücklagen ist in 2019 gemäß kaufmännischem Abschluss nicht erfolgt. Frage 9: Wie oft hat die zuständige Behörde in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 bei jeweils welchen Hochschulen mit zusätzlichen Mitteln in jeweils welcher Höhe finanziell aushelfen müssen, um Jahresfehl beträge zu verhindern oder zu verringern? Antwort zu Frage 9: Bisher sind in den genannten Jahren bei keiner Hochschule Verlustausgleiche oder Sonderzuführungen im Zuge der Abschlüsse erforderlich geworden. Frage 10: Ist bei der Verminderung des Fehlbetrages durch die Zuweisung zusätzlicher, nicht geplanter Mittel von der zuständigen Senatsbehör- de ein verbindlicher Sanierungsplan mit der Hochschule vereinbart worden, um das strukturelle Defizit nachhaltig zurückzuführen? Frage 11: Woher stammen die zusätzlichen Mittel, mit denen der Jahresab schluss der TUHH positiver gestaltet wurde, und wofür waren sie ursprünglich vorgesehen? Antwort zu Fragen 10 und 11: Siehe Antwort zu 6 und 7 und Drs. 22/1620. Ein Sanierungsplan war nicht erforderlich. Die zuständige Behörde und das Präsidium der TUHH befinden sich in einem engen Austausch über die Entwicklung der Finanzsituation der TUHH. Frage 12: Sind durch die Umwidmung der Mittel anderen Hochschulen Nach teile entstanden oder bestehende Zusagen für Mittel zurückgenom men, nicht erfüllt oder verschoben worden? Antwort zu Frage 12: Nein. Frage 13: Haben Mitarbeitende oder die Mitglieder der Leitung der BWFGB zu irgendeinem Zeitpunkt die Leitung einer Hochschule oder mehrerer Hochschulen dazu angehalten beziehungsweise ermutigt, beim Abbau der Rücklagen (die nur einmal zur Verfügung stehen) oder bei der Verwendung von HSP-Mitteln (die nur befristet zur Verfügung ste hen), aus diesen Mitteln – insbesondere im Personalbereich – unbe fristete Einstellungen und Dauerprofessuren vorzunehmen und zu finanzieren? Frage 14: Haben Mitarbeitende oder die Leitung der BWFGB zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Leitung einer Hochschule oder mehrerer Hochschu len den Eindruck erweckt, dass, wenn hieraus strukturelle Defizite entstünden, diese später, falls erforderlich, vom Senat aufgefangen oder ausgeglichen würden? Frage 15: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob auch andere Hochschulen bereits strukturelle Defizite haben oder in 2020/2021 entwickeln werden? Antwort zu Fragen 13, 14 und 15: Die zuständige Behörde hat die Hamburgischen Hochschulen regelmäßig auf den Abbau der Rücklagen hingewiesen. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) ist in der Vergangenheit an die zuständige Behörde herangetreten, um aus den HSP-Mitteln auch Professuren schaffen zu können. Im Übrigen obliegen die inhaltlichen und zeitlichen Pläne zum Abbau der Rücklagen den Hochschulen. 3",
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"content": "Drucksache 22/1908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vorbemerkung: Zur Entwicklung der Personalsituation: Die Anzahl der befristet beschäftigten Wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WiMi) an der TUHH nach Anlage 1 (Drs. 22/1619) unterliegt an der TUHH außer gewöhnlich hohen Schwankungen. Auffällig ist, dass sich die Anzahl der aus Landesmitteln finanzierten WiMi von 2018/2019 zu 2019/ 2020, also innerhalb eines Jahres, fast verdoppelt hat (von 90,69 auf 174,73), während sich die Anzahl der aus Drittmitteln finanzierten WiMi mehr als halbiert hat (von 92,58 auf 43,70). Der jeweilige Trend soll sich in 2020/2021 noch verstärken (210,96 beziehungsweise 37,48). Frage 16: Wie ist diese ungewöhnliche Entwicklung zu erklären? Frage 17: Welche Personalfluktuation (WiMi) fand innerhalb des genannten Zeitraums zwischen den verschiedenen Kostenträgern statt? • Mitarbeiter finanziert aus Drittmittelprojekten, die bei der TUHH endgültig ausgeschieden sind und weder mit der TUHH oder Toch tergesellschaften einen Arbeitsvertrag haben • Mitarbeiter finanziert aus Drittmittelprojekten, die nun aus Wirt schaftsplanmitteln finanziert werden und nach wie vor einen Arbeitsvertrag mit der TUHH haben • Mitarbeiter finanziert aus Drittmittelprojekten, die nun aus Wachs tumsmitteln finanziert werden und nach wie vor einen Arbeitsver trag mit der TUHH haben • Mitarbeiter finanziert aus Drittmittelprojekten, die neu eingestellt wurden und vorher keinen Arbeitsvertrag mit der TUHH oder Toch tergesellschaften hatten • Personaltransfers zwischen der TUHH und Tochtergesellschaften Frage 18: Wie wird das etwa gleiche Drittmittelprojektvolumen mit weniger als der Hälfte der diesen Projekten zuzuordnenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen abgearbeitet? Frage 19: Durch die massive Veränderung zwischen den Kostenträgern wurden die Drittmittelkonten um etwa 3,6 Millionen Euro/Jahr entlastet (PKT TVL-E 13 circa 74.000 Euro). Auf der Seite der Landesmittel (Wirt schaftsplanmittel und Wachstumsmittel) tritt eine Mehrbelastung von circa 6,2 Millionen Euro/Jahr auf. Was geschah oder geschieht mit den 3,6 Millionen Euro der Entlastung der Drittmittelkostenträger? Antwort zu Fragen 16 bis 19: In Drs. 22/1619 wurden im Bereich der drittmittelfinanzierten Wissenschaftlichen Mitar beiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich die aus dem Hochschulpakt finanzierten Stel len ausgewiesen, die zum Lehrangebot beitragen. Weitere drittmittelfinanzierte Stellen mussten zur Beantwortung der Frage nicht ausgewiesen werden. In 2018 wurden aus Hochschulpaktmitteln 42,72 Stellen für „Forschendes Lernen“ finanziert (Ausweis unter Drittmitteln). Ab 2019 wurden diese Mitarbeiter aufgrund sinkender Zuweisungen des Hochschulpakts aus Landesmitteln finanziert. Frage 20: Wie hat sich die Drittmittelforschung an der TUHH einschließlich TuTech von 2016 bis 2019 (bitte jährliche Angaben zur Höhe der ein geworbenen Drittmittel und ihrer Verausgabung) entwickelt? Antwort zu Frage 20: Die Entwicklung der Höhe der eingeworbenen Drittmittel inklusive der Verausgabung stellt sich nach Auskunft der TUHH wie folgt dar: 4",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1908 Tabelle 1 Jahreswerte Entwicklung in Pro Drittmittel Drittmittel Drittmittel TUHH aus Jahres zent zum Vorjahr – gesamt in TEuro Tu-Tech in TEuro in TEuro berichten Drittmittel gesamt 2016 42.025 8.609 33.416 2017 -3,18 % 40.690 7.281 33.409 2018 -2,52 % 39.663 8.031 31.632 2019 14,53% 45.425 8.934 36.491 Frage 21: Wie hoch ist der jährliche Aufwand der TUHH von 2016 bis 2019 ins gesamt (Sachaufwendungen für den Lehr- und Forschungsbetrieb, Personalaufwendungen, Transferleistungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen)? Frage 22: Wie hat sich der Anteil (Prozent) der verausgabten Drittmittel im Ver hältnis zum Gesamtaufwand von 2016 bis 2019 entwickelt? Antwort zu Fragen 21 und 22: Tabelle 2 Jahreswerte aus Verhältnis veraus Aufwand Gesamtaufwand Jahresberichten gabte Drittmittel zu Drittmittel* TUHH TUHH Gesamtaufwand 2016 33.416 122.986 27 % 2017 33.409 128.165 26 % 2018 31.632 132.690 24 % 2019 36.491 142.838 26 % * Interpretation Aufwand Drittmittel = Ertrag Drittmittel in TEuro, da erfolgsneutral durch Jahresabgrenzung Transferleistungen Frage 23: An der TUHH wurden im Vergleich zum Vorjahr 20 Personen im Ver waltungsbereich zusätzlich eingestellt. In der Tabelle (Drs. 22/1620) sind allerdings nur 13 Stellen genannt und spezifiziert. Für welche Aufgaben wurden die anderen sieben Personen, die sich aus dem Jahresabschluss ergeben, eingestellt? Frage 24: Wie hoch ist die Summe der Vollzeitäquivalente (VZÄ) der 20 einge stellten Personen in der Verwaltung? Antwort zu Fragen 23 und 24: Es handelt sich nicht um 20 zusätzliche Stellen im TVP-Bereich, sondern um 20 zusätz liche „Köpfe“. Dies hat mehrere Gründe: - Besetzung von Stellen, die zuvor mit einer Vollzeitkraft besetzt waren, mit zwei Teil zeitkräften, - Kompensation der Arbeitszeitreduzierungen von mehreren Beschäftigten durch eine zusätzliche Ersatzkraft, - Besetzung von Stellen in 2019, die zum Abfragezeitpunkt in 2018 vakant gewesen sind. Dadurch hat sich die Beschäftigtenanzahl erhöht, ohne dass eine zusätzliche Kapazität geschaffen wurde respektive die Vollzeitäquivalente (VZÄ) sich erhöht hätte. Die Ermittlung der VZÄ erfolgte auf der Grundlage der in Drs. 22/1620 dargestellten Form. Danach wurden auf 13 neu geschaffenen Stellen 11,95 VZÄ eingestellt. 5",
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"content": "Drucksache 22/1908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 25: An der TUHH wurden von den 13 genannten Stellen elf als unbefris tete Einstellungen vorgenommen. Es werden weitere Dauerlasten in erheblicher Höhe angesichts eines strukturellen Defizits vorgenom men. Ein wesentliches Wachstum in Lehre und Forschung hat nach den vorliegenden Zahlen des Jahresabschlusses in 2019 nicht statt gefunden. Die Einstellungen wurden demnach vermutlich im Wesent lichen in Hoffnung auf ein noch kommendes Wachstum vorgenom men. Welche Indikatoren deuten auf zukünftiges Wachstum der TUHH hin beziehungsweise welche Annahmen über künftige Ent wicklungen begründen die Aussichten für ein Wachstum der TUHH? Antwort zu Frage 25: Nicht alle genannten Stellen wurden vor dem Hintergrund des angestrebten Wachstums der TUHH geschaffen. Vielmehr will die TUHH Entwicklungen angemessen begegnen, so zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung (zum Beispiel Campus Management, Forschungsdatenmanagement, Hamburg Open Online University et cetera). Die mit dem Wachstum der TUHH verbundenen Entwicklungsziele, die zugrunde lie genden Annahmen und damit zusammenhängenden Indikatoren werden in Drs. 21/11742 beschrieben. 6",
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