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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/683 22. Wahlperiode 07.07.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 30.06.20 und Antwort des Senats Betr.: Bester Abitur-Notendurchschnitt seit 25 Jahren – Corona-Rabatte auf Abi-Prüfungen? Einleitung für die Fragen: Wie das „Hamburger Abendblatt“ in seiner Ausgabe vom 26. Juni 2020 berich tet, erreichten die Abiturienten des Jahrgangs 2020 den besten Notendurch schnitt seit 25 Jahren (2,36); 190 Absolventen erzielten die Bestnote 1,0. Lediglich 247 Schüler bestanden die Abiturprüfungen nicht (2,7 Prozent); im Vorjahr hatte die Durchfallquote noch bei 4,8 Prozent gelegen. Am Brecht- Gymnasium sollen 52 von 66 Abiturienten die Reifeprüfung mit einer Note bes ser als 2,0 abgeschlossen haben; fünf Schüler erreichten an dieser Schule die Bestnote 1,0 (https://www.abendblatt.de/hamburg/article229396650/Abitur- Corona-Hamburg-Schnitt-Pruefungen-Lernen-Schueler-Unterricht-Bildung-Bi lanz-2020-Jahrgang.html; abgerufen am 29.06.2020). Während Schulsenator Ties Rabe gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ den guten Notendurchschnitt auf die verbesserte Vorbereitung während des Fernunterrichts sowie auf die verlängerte Vorbereitungszeit bei weniger Ablen- kungs- und Freizeitmöglichkeiten zurückführte, behauptete er in der wenige Tage zuvor stattgefundenen Sitzung des Schulausschusses am 23. Juni 2020 noch, die Top-Ergebnisse könnten unter anderem auch auf mehr Rücksicht beziehungsweise Nachsicht der Lehrer gegenüber den Prüflingen wegen der Corona-Umstände zurückzuführen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Entscheidung, die Abiturprüfungen trotz der Corona-Pandemie stattfinden zu las sen, hat sich als richtig herausgestellt. Die Durchführung der Abiturprüfungen in Ham burg erfolgte unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen, um das Infektionsrisi- ko der Prüflinge zu minimieren. Die Abiturprüfungen fanden insgesamt ohne besondere Vorkommnisse statt. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben erfolgte wie in den Vorjahren und die Prüfungsbe dingungen wie Arbeitszeit oder Hilfsmittel wurden jeweils ohne Anpassungen gemäß der „Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprü fung“ gestaltet. Im Ergebnis ist das Hamburger Abitur in diesem Jahr mit einem Notendurchschnitt von 2,36 etwas besser ausgefallen als in den letzten zehn Jahren, in denen der Notendurch schnitt zwischen 2,42 und 2,48 lag. Die Bescheinigung der Allgemeinen Hochschulreife berücksichtigt Leistungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Abiturprüfung selbst trägt mit einem Drittel zur Abiturnote bei, die Leistungen in den Pflicht- und Wahlfächern machen zwei Drittel aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der für Bildung zuständigen Behörde für den aktu- ellen Abiturjahrgang noch keine Daten zu den Vornoten sowie zu den schriftlichen und",
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"content": "Drucksache 22/683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode mündlichen Prüfungsleistungen vor. Die Ergebnisse der einzelnen schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen werden im Rahmen eines umfangreichen Monitorings erhoben und liegen qualitätsgesichert im Herbst 2020 vor. Daher ist eine abschließende Bewertung der Abiturdurchschnittsnote derzeit noch nicht möglich. Die bisher vorliegenden Ergebnisse legen allerdings nahe, dass die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auch in der Zeit des Fernunterrichts besser war, als lange Zeit behauptet wurde. Zudem hat es sich offensichtlich ausgezahlt, dass für eine Reihe von Schülerinnen und Schülern die Vorbereitungszeit verlängert worden ist. Aus Eltern briefen geht hervor, dass manche Schülerinnen und Schüler sicher auch davon profitiert haben, dass es während des coronabedingten Lockdowns weniger Freizeitangebote und Ablenkungsmöglichkeiten gab. Zudem haben die Lehrkräfte auf die besonderen Umstände durch die Corona-Pande mie reagiert, indem sie beispielsweise eine entspannte, angstfreie und von Zuversicht getragene Prüfungsatmosphäre geschaffen oder auch vorhandene Beurteilungsspiel räume ausgeschöpft haben. Dieses Vorgehen entspricht den gängigen Bewertungsvor gaben, die beispielsweise vorsehen, dass andere als im Erwartungshorizont ausge führte Lösungen bei der Bewertung der Prüfungsleistung als gleichwertig gewürdigt werden, wenn sie der Aufgabenstellung entsprechen, sachlich richtig und nachvollzieh bar sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse und Beobachtungen veranlassten den Senator zu den Äußerungen, die Top-Ergebnisse könnten unter anderem auch auf mehr Rücksicht beziehungsweise Nachsicht der Lehrer gegenüber den Prüflingen wegen der Corona-Umstände zurückzu führen sein? Antwort zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Frage 2: Inwieweit wurden die Aufgaben zu den diesjährigen Abiturprüfungen in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und Englisch einem (länder- übergreifenden) Aufgabenpool entnommen? Frage 3: Inwieweit wurden diese Aufgaben gegebenenfalls noch verändert beziehungsweise angepasst und inwieweit hat dies den Schwierig keitsgrad der Aufgaben beeinflusst? Bitte erläutern. Antwort zu Fragen 2 und 3: Mit dem gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder steht ein Fundus an Abiturprü fungsaufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch zur Verfügung, die in Abiturprüfungen aller Länder eingesetzt werden können. Die Aufga ben basieren auf den geltenden Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife. Zu jeder Aufgabe gehört ein Erwartungshorizont einschließlich detaillierter Vorgaben zur Bewertung. Die Länder sind derzeit nicht verpflichtet, alle Aufgaben für die jeweilige Abiturprüfung dem Pool zu entnehmen. Da den Abiturientinnen und Abiturienten in jedem Fach in der Regel mehrere Prüfungsaufgaben gestellt werden und in einigen Fächern Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, muss es immer auch ländereigene Aufgaben geben. Aufgaben aus dem gemeinsamen Aufgabenpool dürfen geändert werden, wenn sie im Kern erhalten bleiben und das Anforderungsniveau nicht verändert wird. Hamburg hat bei der diesjährigen Abiturprüfung in jedem der Fächer, für das Aufgaben im gemeinsamen Aufgabenpool der Länder vorhanden sind, Aufgabensets bestehend aus Aufgaben aus dem Aufgabenpool sowie ländereigenen Aufgaben zusammenge stellt. Dabei hat Hamburg die dem Aufgabenpool entnommenen Aufgaben nicht geän dert und hat mehr als 50 Prozent der Aufgaben gezogen. Gemäß § 24 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vom 25. März 2008 – GVBl. S. 137 (APO-AH) werden außer in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in 25 weiteren Fächern die 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/683 Aufgaben für die schriftliche Prüfung zentral gestellt. In allen Fächern lagen die Aufga bensets für den Haupttermin im Herbst 2019, in den MINT-Fächern Anfang Februar 2020 und damit lange vor dem Aussetzen des regulären Schulbetriebs in ihrer Endfas sung vor. Sie wurden danach nicht mehr verändert. Frage 4: Gab es bei den diesjährigen schriftlichen Prüfungen in den Kernfä chern Mathematik, Deutsch und Englisch Prüfungsbestandteile beziehungsweise Themen/Themenblöcke, die gegenüber den ver gangenen Prüfungsjahren mit identischer Ausbildungs- und Prü fungsordnung ausgelassen wurden, weil zum Beispiel coronabedingt die Vermittlung dieser Inhalte im Präsenzunterricht im ersten Halbjahr 2020 nicht mehr erfolgen konnte? Bitte umfassend darlegen. Frage 5: Gab es bei den diesjährigen schriftlichen oder mündlichen Prüfungen in den Kernfächern Veränderungen in den Einlese- und Kernprü fungszeiten gegenüber den vergangenen Prüfungsjahren mit identi scher Ausbildungs- und Prüfungsordnung? Bitte darlegen. Antwort zu Fragen 4 und 5: Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2 und 3. Frage 6: Welche sonstigen Änderungen gab es gegebenenfalls beim Ablegen der diesjährigen schriftlichen und mündlichen Prüfungen gegenüber den vergangenen Prüfungsjahren mit identischer Ausbildungs- und Prüfungsordnung? Antwort zu Frage 6: Aufgrund der Corona-Pandemie galten in allen Abschlussprüfungen veränderte Verfah rensvorschriften, die jedoch Anspruch und Inhalte der Prüfungen unberührt ließen. Zu den Einzelheiten siehe die „Verordnung über allgemeinbildende schulische Abschluss prüfungen im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 infolge der Einschränkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ (HmbGVBl. 2020, S. 214). Aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften mussten zudem in der praktischen Prüfung im Fach Sport in den Bewegungsfeldern „Kämpfen und Verteidigen“ und „Tan zen“ Demonstrations- und/oder Gestaltungsaufgaben anstelle von Aufgaben mit Wett kampfnähe gegeben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Frage 7: Wie verhalten sich die diesjährigen schriftlichen und mündlichen Prü fungsleistungen jeweils separat zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen der vergangenen Prüfungsjahre mit identischer Ausbildungs- und Prüfungsordnung? Allgemeiner gefragt: Hat die BSB Erkenntnisse, wonach der außergewöhnlich gute Notendurch schnitt insbesondere auf verbesserte mündliche Prüfungsleistungen zurückzuführen ist? Antwort zu Frage 7: Siehe Vorbemerkung. Frage 8: Wie erklärt sich die Behörde für Schule und Berufsbildung die Leis tungen der Schüler am Brecht-Gymnasium (52 von 66 Abiturienten mit einer Note besser als 2,0; fünf Schüler mit der Bestnote 1,0)? Frage 9: Ist das Brecht-Gymnasium bereits in den vergangenen Jahren durch eine solche Noteninflation aufgefallen? Bitte die Durchschnitte und die Anzahl der Bestnoten der vergangenen fünf Jahre darlegen. Antwort zu Fragen 8 und 9: Beim Brecht-Gymnasium handelt es sich um eine anerkannte Schule in freier Träger schaft, die an den zentralen Abiturprüfungen in der Freien und Hansestadt Hamburg teilnimmt. Die Schule widmet sich in besonderer Weise der Begabtenförderung und hier 3",
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"content": "Drucksache 22/683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode insbesondere der Hochbegabtenförderung. Diese Förderung hat die Schule in den ver gangenen Jahren deutlich ausgebaut. Zudem können Schulen in freier Trägerschaft, anders als staatliche Schulen, gezielt Schülerinnen und Schüler nach eigenen Kriterien aufnehmen beziehungsweise ableh nen. Das Brecht-Gymnasium ist daher in Bezug auf seine Schülerschaft nur sehr bedingt mit einem staatlichen Gymnasium vergleichbar. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen Jahren das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,0 abgeschlossen haben, schwankt auf einem hohen Niveau. Gleichwohl ist diese Zahl, bei nahezu gleichbleibender Absolventenzahl, in die sem Jahr geringer als im Schuljahr 2018/2019, siehe folgende Übersicht: Tabelle 1 Abiturdurch Anzahl der Schüle Schuljahr schnitt am Brecht- Bestnote rinnen und Schüler Gymnasium mit der Bestnote 2019/2020 1,63 1,00 5 2018/2019 1,76 1,00 9 2017/2018 1,73 1,00 7 2016/2017 1,75 1,00 7 2015/2016 1,98 1,10 3 2014/2015 2,00 1,00 5 Quelle: Abiturnotenerhebung der Jahre 2015 bis 2020 4",
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