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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/880 22. Wahlperiode 07.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Petersen, Thomas Reich und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.07.20 und Antwort des Senats Betr.: Genitalverstümmelung Wirklichkeit und die Realität des Senats Einleitung für die Fragen: Als weibliche Genitalverstümmelung werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Genitalien von Mädchen und Frauen verletzt, teilweise oder voll ständig entfernt werden. Durchgeführt wird diese barbarische Praxis meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren, wobei das Alter tendenziell immer weiter sinkt. „Laut einer Studie der Kinderhilfsorganisation Plan International sind mindes tens 30 Prozent der in Hamburg lebenden Frauen aus Ländern, in denen Genitalverstümmelung betrieben wird, im Heimatland beschnitten worden.“ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4642612/2015-11-24-basfi-opfer schutz/). Familienministerin Franziska Giffey (SPD) stellte Ende Juni 2020 neue Zahlen zu dem Thema vor. Fast 68 000 Frauen, die in Deutschland leben, hätten eine Genitalverstümmelung erleiden müssen, sagt Giffey. Im Vergleich zu Daten, die das Ministerium im Februar 2017 vorgestellt hat, ist dies ein Anstieg von 44 Prozent. „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine archaische Straftat, die Mädchen und Frauen in ihrem Recht auf kör perliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung verletzt“, sagt Giffey. Die Ministerin führt aus, das Geschehene habe lebenslange physische und psychische Folgen für die Betroffenen (https://www.fr.de/politik/nichts-kann- diesen-schmerz-beschreiben-13811272.html). Seit 2013 ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß § 226a StGB ein eigener Straftatbestand. Leider ist der Wirkungsbereich dieses Gesetzes sehr gering, da die Verstümmelung häufig im Ausland geschieht oder in den Parallelgesellschaften, in denen sie verbreitet ist, gutgeheißen wird. Doch wie sieht die Lage in Hamburg aus? In der Drs. 22/238 antwortete der Senat, dass im Jahr 2019 keine Straftat gemäß § 226a in Hamburg gemeldet wurde. Auch frühere Anfragen wurden so beantwortet. In der Drs. 21/15117 zum Thema „Genitalverstümmelung 2018“ teilte der Senat mit, dass für das Jahr 2017 und die ersten drei Quartale des Jahres 2018 keine Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) oder im Vorgangsverwaltungs- und Vor gangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft (MESTA) erfasst seien. Auch wiederholte Anfragen der Partei „DIE LINKE“ für vorangehende Zeit räume (Drs. 20/10264, 21/4274 und 21/8684) beantwortete der Senat dahin gehend, es lägen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Somit scheint dieses Delikt in Hamburg nicht zu existieren.",
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"content": "Drucksache 22/880 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Auch die Krankenhäuser zeichnen ein ähnliches Bild, die letzten Fälle wurden im Jahr 2016 im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) behandelt und betreut. Drei Fälle standen im Zusammenhang mit Entbindungen, ein Fall betraf eine rekonstruktive Zweitversorgung nach einer Operation in einem anderen Hamburger Klinikum (Drs. 21/8684). Nach den der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vorliegenden Daten wurden in den Jahren 2017 und 2018 in den Hamburger Plankran kenhäusern keine Frauen wegen der Folgen einer Genitalverstümmelung behandelt. Die Daten für 2019 bis zum 1. Mai 2020 liegen noch nicht vor (Drs. 22/238). Trotz der immensen Wichtigkeit dieses Themas tagt der überbehördliche Runde Tisch gegen Genitalverstümmelung in der Regel nur zwei- bis dreimal im Jahr. Und trotz des anscheinend mangelhaften Anzeigeverhaltens belaufen sich die Zuwendungen für die Beratungsstellen i.bera und LÂLE pro Jahr auf über 1 Million Euro (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/ 70570/praevention_genitalverstuemmelungen.pdf). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Frage 1: Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass Familienministerin Giffey im Bundesgebiet von einer Steigerung von 44 Prozent an betroffenen Frauen seit 2017 ausgeht und zur gleichen Zeit in Ham burg kein Fall angezeigt wurde? Frage 2: Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass Familienministerin Giffey im Bundesgebiet von einer Steigerung von 44 Prozent an betroffenen Frauen seit 2017 ausgeht und zur gleichen Zeit in Ham burg kein Fall in den Kliniken behandelt oder betreut wurde? Antwort zu Fragen 1 und 2: Die Durchführung von Genitalverstümmelungen an Frauen stellt eine Menschenrechts verletzung und eine Straftat dar. Die Opfer tragen aus den Folgen dieser Verstümme lung eine lebenslange Belastung mit sich, die nicht nur physisch, sondern auch psy chisch wirkt. Der Senat verurteilt Genitalverstümmelungen daher mit allem Nachdruck und nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, diese spezielle Form der Gewalt gegen Frauen zu verhindern beziehungsweise den Opfern zu helfen. Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/FGM) ist allerdings ein stark tabuisiertes Gewaltdelikt, das tief in Familienstrukturen und Traditionen eingebet tet ist. Aufgrund von Erkenntnissen zu den Ländern, in denen FGM praktiziert wird, ist davon auszugehen, dass mit verstärkten Migrationsbewegungen in den vergangenen Jahren auch Frauen und Mädchen nach Deutschland gekommen sind, die bereits in ihrer Heimat Opfer von FGM wurden und jetzt in den vom Bundesministerium für Fami lie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichten Steigerungen der Betroffe nen erfasst sind. Bereits Betroffene leben nach Kenntnis der Beratungsstellen mit den damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen und haben oftmals nicht den Wunsch, die Genitalverstümmelung im Nachhinein hier in Deutschland öffentlich zu machen und anzuzeigen. Ein Wunsch nach chirurgischer Wiederherstellung ist bei vie len der Betroffenen aus diesen Gründen nicht vorhanden. Die Situation der Betroffenen mit der eigenen Einbindung in soziale und kulturelle Strukturen führt auch dazu, dass zwischen der tatsächlichen Betroffenheit und dem Vorliegen von Anzeigen keine Kor relation herzustellen ist. Es ist hier von einem entsprechenden Dunkelfeld auszugehen, das machen auch die Publikationen des BMFSFJ deutlich. Hamburg sieht bei der Bekämpfung von FGM aufgrund der beschriebenen Situation einen besonderen Wert in der Aufklärung und Prävention in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen. Die interkulturellen Beratungsstellen LÂLE und verikom – i.bera beraten umfassend zu vielfältigen Gewaltthemen. Weibliche Genitalverstümmelung ist hierbei ein wichtiges Anliegen in der Beratung, wird in den Zuwendungen aber nicht mit einem gesonderten Zuwendungsbetrag ausgewiesen. Die Gegenüberstellung von Zuwendungsmitteln pro Jahr und Beratungsstelle und dem Anzeigeverhalten ist daher irreführend. Darüber hinaus enthält eine solche Aussage keine Bewertung über die 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/880 Qualität der Beratung in den Beratungsstellen, insbesondere da eine erfolgreiche Prä vention gerade nicht zu strafbewährtem Handeln führt. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/432, Drs. 21/19677 sowie 20/10994. 3",
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