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"title": "22/1864 SKA: Aufschlüsselung der „Festbetragsfinanzierungen“ anerkannter Bildungsträger (2019) – Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V",
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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1864 22. Wahlperiode 03.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.10.20 und Antwort des Senats Betr.: Aufschlüsselung der „Festbetragsfinanzierungen“ anerkannter Bil dungsträger (2019) – Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V. Einleitung für die Fragen: Die Landeszentrale für politische Bildung fördert Veranstaltungen und Projekte sogenannter anerkannter und nicht anerkannter Bildungsträger. Die Pro gramme der anerkannten Bildungsträger werden nach Auskunft der Landes zentrale gefördert, sofern sie folgende Schwerpunkte aufweisen: a. Zielgruppenorientierung auf Migrantinnen und Migranten, b. Zielgruppenorientierung hinsichtlich der Erreichung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, c. Zielgruppen- und Themenorientierung im Rahmen der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung, d. Themenorientierung auf bisher unterrepräsentierte Themen wie Wirtschaft und Wertediskussion, e. Stärkung von Projektmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie. Derzeit fördert die Landeszentrale 14 anerkannte Bildungsträger mit jährlichen „Festbetragsfinanzierungen“. (Quelle: https://www.hamburg.de/zuwendungen/72640/anerkannte-bildungs traeger/; abgerufen am 19.10.2020.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Landeszentrale für politische Bildung (LZ) fördert 14 anerkannte Träger der politi schen Bildung. Gegenstand der Förderung sowie Art und Umfang der Zuwendung sind in Artikel 2 beziehungsweise 5 der Förderrichtlinie für die politische Bildung (FöRili), „Amtlicher Anzeiger“ Nummer 15 vom 22. Februar 2019, Seiten 173 bis 177, festge schrieben, siehe https://www.hamburg.de/contentblob/12323838/d5ed1d10214e3ce 14737b8230154e8c7/data/foerderrichtlinien2019.Pdf. Die Kriterien für die Zuwendungsvergabe sind den Artikeln 1.1.4, 1.1.5 und 1.3 der FöRili zu entnehmen. Die Förderung der anerkannten Träger beruht gemäß Artikeln 3.1. und 3.2. FöRili auf dem Prinzip des Jahresantrages mit einer vorab zu genehmi genden Liste von Veranstaltungen/Maßnahmen. Diese Veranstaltungen beziehungs weise Maßnahmen können unterjährig verändert werden, wenn Zielgruppe, Ereignis, Inhalte, Finanzen oder personelle Änderungen dieses dem Träger geboten erscheinen lassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:",
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"content": "Drucksache 22/1864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 1: Welchen Betrag umfasste die „Festbetragsfinanzierung“ des in der Überschrift genannten Bildungsträgers für das Jahr 2019? Antwort zu Frage 1: Der Bildungsträger erhielt gemäß Zuwendungsbescheid im Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 25.875 Euro für acht Veranstaltungen. Frage 2: Wie schlüsselt sich die „Festbetragsfinanzierung“ für das Jahr 2019 auf? Bitte differenziert aufschlüsseln nach Titel der geförderten Veranstal tungen und Höhe des veranstaltungsbezogenen Förderbetrages. Bitte wie in Drs. 21/14915 aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: Der Abgeordnete hat zeitgleich acht Schriftliche Kleine Anfragen, siehe Drs. 22/1863 bis 22/1870, gestellt und um Aufschlüsselung der Festbetragsfinanzierung für acht politische Träger wie in der Drs. 21/14915 gebeten. Eine Aufschlüsselung nach einzelner Veranstaltung und Fördersumme pro einzelner Veranstaltung, wie in der Drs. 21/14915, erfordert eine Abfrage bei den Trägern, weil diese Daten in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden. Ins gesamt müssten daher für 286 Veranstaltungen der Name beziehungsweise Inhalt der Veranstaltung sowie die einzelne Fördersumme abgefragt werden. Dies ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2",
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