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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2207 22. Wahlperiode 24.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (fraktionslos (FDP)) vom 16.11.20 und Antwort des Senats Betr.: Schule in Corona-Zeiten – Wie läuft es in sozial schwächeren Stadttei len? Einleitung für die Fragen: Insbesondere Schulen in Gebieten, die auf dem KESS-Index einen Wert zwi schen 1 und 3 aufweisen, werden durch die Corona-Pandemie vor enorme Herausforderungen gestellt, die vor allem eine Beschulung zu Hause (soge nanntes Homeschooling) betreffen. Dazu zählen beispielsweise eine man gelnde technische Ausstattung der betroffenen Haushalte, Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Aufgaben durch die Lehrer und prekäre Lernbedingun gen für die Kinder zu Hause. Da auch zurzeit wieder Schulschließungen mög lich erscheinen und bereits durchgeführt wurden, muss dringend ein Konzept vorgelegt werden, durch das eine strukturelle Benachteiligung von Kindern aus sozial schwierigen Gebieten verhindert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Nicht alle Schülerinnen und Schüler haben gute Bedingungen in ihrem häuslichen Umfeld. Die wochenlange Aussetzung des Regelbetriebs ab März 2020 hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche in der Schule deutlich besser lernen als zu Hause. Sie brauchen die Anleitung und Motivation durch Lehrkräfte, ihre Mitschülerinnen und Mit schüler und die gut ausgestatteten Arbeitsplätze, Lernmöglichkeiten und Betreuungs angebote in den Hamburger Schulen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser Erkennt nisse aus dem Frühjahr 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin nen und Ministerpräsidenten der 16 Länder sowohl im September als auch im Oktober 2020 entschieden, dass die Schulen geöffnet bleiben und die Länder den Infektions schutz an Schulen weiter verbessern sollen. Hamburg setzt diese Beschlüsse um. Hamburg hat den Infektionsschutz an Schulen noch einmal verbessert und geht mit seinen Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel der erweiterten Maskenpflicht, den Lüftungsregeln, den kostenlosen Testungen für Lehrkräfte und dem mehr als 4 Millio nen Euro umfassenden Zusatzbudget zur Verbesserung des Infektionsschutzes weiter als die anderen Länder. Dazu ergänzend wurden alle Schulen seit der 47. Kalenderwo che mit insgesamt 400.000 „Corona-Pandemie-Atemschutzmasken“ kurz „CPA“ belie fert. Damit Schülerinnen und Schüler eventuell coronabedingte Lernrückstände aufholen konnten, hat die für Bildung zuständige Behörde gerade auch für Schülerinnen und Schüler in sozial schwierigeren Gebieten die Hamburger Lernferien organisiert, an denen in den Sommerferien 214 und in den Herbstferien 95 staatliche Hamburger Schu len teilgenommen haben, siehe Pressemitteilung der für Bildung zuständigen Behörde vom 29. September 2020 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14362534/ 2020-09-29-bsb-corona-herbst/).",
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"content": "Drucksache 22/2207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Darüber hinaus hat die für Bildung zuständige Behörde 40.374 mobile Endgeräte erworben. Zuzüglich der Bestandsgeräte verfügen die Schulen damit über 50.000 mobile Endgeräte, die die Schulen im Unterricht einsetzen können, um im Fall einer erneuten Einschränkung des Unterrichts zügig auf digitalisierten Unterricht umstellen zu können. Dafür stellen die Schulen die Geräte dann solchen Schülerinnen und Schü lern zur Verfügung, die zu Hause über keine eigenen Geräte verfügen. So wird sicher gestellt, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler im Hybrid- und Distanzunterricht zu Hause gut mithalten können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: An wie vielen Schulen in Gebieten, die nach dem Hamburger Sozia lindex einen Wert zwischen 1 und 3 aufweisen, findet zurzeit Unter richt von zu Hause aus statt? Antwort zu Frage 1: In Hamburg findet mit Stand 17. November 2020 an allen Schulen Präsenzunterricht statt. An 17 von 131 Schulen im Sozialindex 1 bis 3 wurden mit Stand 17. November 2020 Infektionen gemeldet. An diesen 17 Schulen wird für die infizierten Schülerinnen und Schüler ein Distanzunterricht organisiert. Darüber hinaus vereinbart die Schulleitung mit der Schulaufsicht anlassbezogen für einen eng befristeten Zeitraum Distanzunterricht für einzelne Klassen oder Jahrgangs stufen, solange das Gesundheitsamt noch nicht über mögliche Quarantänemaßnahmen entschieden hat oder mit dem Infektionsgeschehen an der Schule ein erheblicher Personalengpass einhergeht. Solche befristeten Maßnahmen werden mit Stand 17. November 2020 an elf Schulen für einzelne Klassen im Sozialindex 1 bis 3 umge setzt. Frage 2: Wie sichert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kommunikation zwischen den Schulen und den vom Homeschooling betroffenen Haushalten? Antwort zu Frage 2: Die für Bildung zuständige Behörde hat diverse Vorgaben und Hinweise zur Kommuni kation seit Beginn der Pandemie unter anderem in Form von Briefen des Landesschul rats oder durch themenbezogene Handreichungen den Schulen zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu beispielhaft Schreiben des Landesschulrates vom 30. September, https:// www.hamburg.de/contentblob/14378024/8022c003142871eed8a9dae8b619246e/ data/b-brief-hybridunterricht-lueften-quarantaenemassnahmen.pdf und das Konzept „Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht, siehe https:// www.hamburg.de/contentblob/14378066/d0dd03cd1bf16df4e045c951b9b7904e/ data/anlage-hybridunterricht.pdf. Darüber hinaus finden in sehr engen Abständen Konferenzen mit den Sprechergruppen der Schulformen statt. Frage 3: Wie sichert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die materielle Ausstattung der betroffenen Schüler, damit diese beispiels weise die erhaltenen Aufgaben drucken können? Antwort zu Frage 3: Die für Bildung zuständige Behörde stellte zum Schuljahr 2020/2021 allen staatlichen Schulen das einheitliche zentrale Lernmanagement-System (LMS) lms.lernen.hamburg zur Verfügung. Hiermit werden in einer webbasierten Lösung digitale Lerninhalte bereit gestellt, die Organisation von Lernphasen ermöglicht und Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler miteinander verbunden. Im LMS werden Unterrichtssequenzen bis hin zu vollständigen Unterrichtseinheiten für eine Lerngruppe, die gesamte Schule oder schul übergreifend bereitgestellt. Die Nutzung des LMS und entsprechende didaktische Kon zepte ermöglichen, dass Lern- und Übungsaufgaben vollständig digital innerhalb des LMS bearbeitet und mit analogen Arbeits- und Übungsphasen kombiniert werden, die 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2207 die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt in ihren Schulbüchern oder Übungsheften erledigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 22/1527, 22/1533 und 22/1668. Frage 4: Welche zusätzlichen finanziellen Mittel stellt der Senat beziehungs weise die zuständige Behörde den Schulen aus bildungsfernen Bezirken zur Verfügung? Antwort zu Frage 4: Die Bedarfszuweisung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt in mehrfacher Hinsicht die soziale Zusammensetzung ihrer Schülerinnen und Schüler. Personalressourcen werden differenziert zugewiesen, um eine zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit geringen Bildungschancen zu ermöglichen. Dies bezieht sich unter anderem auf kleinere Schulklassen, bessere Sprachförderung und zusätzliche Personalmittel für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale/soziale Entwicklung (LSE). Siehe auch die Drs. 21/14550, 21/13316 beziehungsweise 21/9563. Ergänzend ist „23+ Starke Schulen“ ein wirkungsvolles Programm zur Entwicklung und Implementierung von Konzepten und Strategien zur gezielten Unterstützung von Schü lerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Elternhäusern, siehe hierzu Drs. 21/13975. Frage 5: Wie werden die Jugendhilfeträger vor Ort in das Homeschooling ein gebunden? Frage 6: Haben Gespräche zwischen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und den Jugendhilfeträgern bezüglich des Homeschoolings stattgefunden? Frage 7: Wenn Frage 6 bejaht werden kann, wann haben diese Gespräche stattgefunden und zu welchem Ergebnis sind sie gekommen? Bitte getrennt auflisten. Antwort zu Fragen 5, 6 und 7: Die für die Jugendhilfeträger zuständige Behörde ist im regelmäßigen, teils wöchentli chen Austausch mit den Verbänden und Trägern der freien Jugendhilfe. Hier werden Erfordernisse und Hürden des Homeschoolings und der digitalen Ausstattung vor Ort, insbesondere in stationären Einrichtungen (Wohngruppen), aber auch bei ambulanten Hilfen erörtert. Zusammen mit der für Bildung zuständigen Behörde wurden und werden praxisnahe Lösungswege erarbeitet. So konnten beispielsweise betreute Kinder und Jugendliche aus stationären Wohngruppen während der Aussetzung des Regelunter richtes im Frühjahr weiterhin in der Notbetreuung in der Schule unterrichtet werden, wenn beispielsweise ein förderliches Lernumfeld in der Wohngruppe nicht gegeben war. Zudem konnten über die Schule digitale Endgeräte ausgeliehen werden. Frage 8: Gibt es eine Weiterbildung oder Anleitung für Lehrer betreffend der digitalen Umsetzung für Hybrid-/Distanzunterricht? Antwort zu Frage 8: Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hat bis Ende des Schul jahres 2019/2020 in rund 450 Online-Seminaren über 6.100 teilnehmende Lehrkräfte für die Nutzung digitaler Medien fortgebildet. Hinzu kommen 1.798 Teilnahmen in Ver anstaltungen für Fachleitungen, die als Multiplikatoren jetzt ihre Kolleginnen und Kolle gen in der Nutzung digitaler Medien schulintern beraten. Das LI bietet den Hamburger Lehrkräften für das Schuljahr 2020/2021 rund 450 Prä senzfortbildungen und 250 Online-Seminare mit Kapazität von bis zu 385 Teilnehmen den pro Veranstaltung zum Thema „Einsatz digitaler Medien zur Gestaltung hybrider Unterrichtsarrangements“ als regelhaftes Angebot an (siehe hierzu auch https://li.ham burg.de/li-programm/13805004/li-programm/ oder auch im TeilnehmerInformationsSys tem: https://li.hamburg.de/tis/) 3",
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"content": "Drucksache 22/2207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Darüber hinaus wird im gesamten Schuljahr 2020/2021 der Themenschwerpunkt auf dem Einsatz digitaler Medien zur Gestaltung hybrider Unterrichtsarrangements auch in die weiteren Beratungs- und Fortbildungsangebote miteinbezogen. Alle Referate der Abteilung Fortbildung des LI bedienen diesen Schwerpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der (fachspezifischen) Einführung zur Nutzung des hamburgischen Lernma nagement-Systems (lms.lernen.hamburg). Termine sind dem LI-Programm zu entneh men. Fachliche Informationen zur Unterrichtsgestaltung stellt das LI auf seiner Homepage bereit (https://li.hamburg.de/distanzunterricht/) Frage 9: Welche zusätzlichen Konzepte hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit April 2020 für den digitalen Unterricht aus gearbeitet, damit der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunter richt klappt? Antwort zu Frage 9: Siehe Antwort zu 2 und Drs. 22/1049. Frage 10: Liegen dem Senat oder der zuständigen Behörde Erkenntnisse dar über vor, wie diszipliniert Regeln der Corona-Maßnahmen an den Schulen aus sozial schwächeren Bezirken von den Schülern befolgt werden? Antwort zu Frage 10: Die Nachverfolgung der Infektionswege an Schulen hat ergeben, dass sich auch nach den Herbstferien rund 80 Prozent der aktuell infizierten Kinder, Jugendlichen und Schul beschäftigten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Schule, sondern außerhalb der Schule infiziert haben. Dies deutet daraufhin, dass sich alle Beteiligten innerhalb der Schulen wesentlich disziplinierter und bewusster verhalten als außerhalb der Schulen. Dies gilt auch für Schulen in sozial schwächeren Gebieten. Frage 11: Wie läuft die Kommunikation zwischen Schule und Elternhäusern, in denen nur wenig oder gar nicht deutsch gesprochen wird, wenn betroffene Schüler in Quarantäne sind und zu Hause beschult wer den? Antwort zu Frage 11: Der für Bildung zuständigen Behörde ist es ein zentrales Anliegen, den gleichwertigen Zugang zu Bildung auch während der Pandemie sicherzustellen. Grundlage für den Distanzunterricht ist eine regelmäßige Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern. Siehe hierzu auch „Handreichung für die Gestaltung des Distanzunterrichtes“ (https://www.hamburg.de/contentblob/14215208/ 9fc0014016890ba138c083be30954b9b/data/handreichung-distanzunterricht.pdf). Darüber hinaus besteht für die Schulen die Möglichkeit für die Kommunikation mit Elternhäusern, Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren, die neben Deutsch auch die jeweiligen Familiensprachen beherrschen, als Unterstützung einzusetzen. 4",
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