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"title": "22/126 SKA: Hamburg hat Platz für Kinder und Jugendliche aus griechischen Lagern!",
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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/126 22. Wahlperiode 30.04.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 23.04.20 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg hat Platz für Kinder und Jugendliche aus griechischen Lagern! Einleitung für die Fragen: Am vergangenen Samstag sind zwischen 47 und 58 (die veröffentlichten Zah len schwanken) unbegleitete Kinder und Jugendliche aus griechischen Flücht lingslagern evakuiert und nach Hannover geflogen worden, von wo aus sie nach 14-tägiger Quarantäne auf andere Bundesländer verteilt werden sollen – ein Feigenblatt, angesichts weiterer Tausender Kinder und Jugendlicher in den Lagern. Dieses Ereignis fällt zudem in eine Zeit, in der wegen der Corona- Krise in einer nie dagewesenen Rückholaktion rund 200.000 deutsche Urlau ber/-innen aus dem Ausland zurückgeflogen und rund 40.000 Erntehelfer/ -innen für deutschen Spargel überwiegend aus Rumänien eingeflogen wer den. Laut Königsteiner Schlüssel ist Hamburg zur Aufnahme von 2,5 Prozent aller Geflüchteten, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, verpflichtet, konkret also zwischen 1,175 und 1,45 Kinder. Im Dezember hat die Fraktion DIE LINKE mit Drs. 21/19341 beantragt, dass sich Hamburg die Zusage macht, mindestens 70 minderjährige unbegleitete Geflüchtete aufzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch der Antrag, Hamburg möge dem Bündnis „Städte sichererer Häfen“ beitreten und Konzepte für die eigenständige Auf nahme von Geflüchteten entwickeln (Drs. 21/19733), wurde abgelehnt. Statt dessen beließen es die Regierungsparteien mit Drs. 21/19914 bei Appellen an die Bundesregierung. Während gegenwärtig die Corona-Krise von manchen als Argument genutzt wird, zum jetzigen Zeitpunkt Geflüchtete aus griechischen Lagern wegen mög licher Infektionen mit COVID-19 nicht zu evakuieren, muss doch gerade – ins besondere für schutzbedürftige Menschen – das Gegenteil gelten. Die Men schenrechte gelten auch in Zeiten von Corona! Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Mit Schreiben vom 13. Februar 2020 und 4. März 2020 hat der Präses der Behörde für Inneres und Sport die Bereitschaft Hamburgs zur Aufnahme von unbegleiteten minder jährigen Geflüchteten sowie von Familien mit minderjährigen Kindern aus den Flücht lingslagern auf den griechischen Inseln im Rahmen von Bundesaufnahmen gegenüber dem Bund erklärt (siehe auch Drs. 21/20259). Mit Beschluss vom 8. März 2020 haben sich die Regierungsfraktionen auf Bundesebene dazu vereinbart, gemeinsam mit euro päischen Partnern 1.000 bis 1.500 Geflüchtete, die sich auf den griechischen Inseln befinden, aufzunehmen. Dabei soll es sich um Kinder handeln, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind. In Deutschland erfolgt die Aufnahme durch die Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens; sogenanntes Selbsteintritts",
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"content": "Drucksache 22/126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode recht gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 604/2013 des europäischen Par laments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsan gehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationa len Schutz zuständig ist (Dublin-III-VO). Dies kann nur durch den Bund erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Die kürzlich evakuierten Kinder und Jugendlichen sollen auf die Bun desländer verteilt werden. a) Hat Hamburg Kenntnis über die genaue Zahl der Kinder bezie hungsweise Jugendlichen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich? b) Sind dabei auch Kinder oder Jugendliche, die bereits Verwandte in Hamburg haben? Wenn ja, um wie viele handelt es sich? Antwort zu Fragen 1 a) und 1 b): Von den am Samstag, den 18. April 2020 aufgenommenen 47 unbegleiteten minder jährigen Geflüchteten hat nach Auskunft des zuständigen Landesjugendamtes in Nie dersachsen keines der dort aufgenommenen Kinder oder Jugendlichen eine verwandt schaftliche Beziehung nach Hamburg. c) Hat Hamburg sich bereit erklärt, mehr Kinder oder Jugendliche als nach dem Königsteiner Schlüssel aufzunehmen? Wenn ja, wie viele? d) Ist bereits bekannt, wie viele Kinder tatsächlich nach Hamburg kommen werden? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wann wird dies bekannt? Antwort zu Fragen 1 c) und 1 d): Hamburg hat gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erklärt, von dieser ersten Gruppe über den Königsteiner Schlüssel hinaus bis zu zehn – in weiteren Schritten auch mehr – unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzuneh men. Die Zuständigkeit für die Verteilung liegt beim Bund. Nach hiesiger Kenntnis wird ein Teil der Gruppe im Bundesgebiet dorthin verteilt, wo jeweils Verwandtschaftsbeziehun gen bestehen. Von den verbleibenden Kindern und Jugendlichen sollen Hamburg in dem oben genannten Rahmen voraussichtlich acht unbegleitete Kinder und Jugendli che zugewiesen werden. Frage 2: Welche Kenntnisse haben Senat und zuständige Behörden darüber, ob, und wenn ja, wann weitere Evakuierungen von geflüchteten Kin dern und Jugendlichen aus griechischen Lagern geplant sind? Antwort zu Frage 2: Nach Informationen der zuständigen Behörde sind die nächsten Aufnahmen aus Grie chenland voraussichtlich für Mai 2020 in Planung. Ob es sich dabei um Aufnahmen nach Deutschland handelt oder in andere europäische Mitgliedstaaten, die sich zur Auf nahme bereit erklärt haben, ist bisher nicht bekannt. Frage 3: Während Kanzleramt und Außenministerium rund 500 Kinder und Jugendliche aus griechischen Lagern evakuieren möchten, spricht Bundesinnenminister Horst Seehofer von 350 minderjährigen unbe gleiteten Geflüchteten. a) Haben Senat beziehungsweise zuständige Behörden Kenntnis über die geplante Zahl der Minderjährigen, die aufgenommen wer den sollen? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/126 Wenn ja, um wie viele handelt es sich? b) Plant Hamburg, von diesen Minderjährigen mehr aufzunehmen, als über den Königsteiner Schlüssel verteilt werden? Wenn ja, wie viele? Antwort zu Fragen 3 a) und 3 b): Nach Kenntnis der zuständigen Behörde steht die Zahl der Geflüchteten, die aufgenom men werden sollen, noch nicht abschließend fest. Hamburg hat sich gegenüber dem BMI über den Königsteiner Schlüssel hinaus bereit erklärt, bis zu 150 Personen von den griechischen Inseln aufzunehmen, davon bis zu 50 unbegleitete minderjährige Geflüchtete (davon zehn sofort und 40 weitere Kinder und Jugendliche im Rahmen der weiteren Aufnahmen) sowie begleitete minderjährige Geflüchtete mit ihren Kernfamilien (bis zu 100 Personen). Frage 4: Im Februar 2020 hat der Innensenator in einem Brief an den Bundes innenminister die Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/19273 und 21/19914) übermittelt. Gibt es inzwischen eine Antwort? Wenn ja, wie lautet diese? Antwort zu Frage 4: Ja. Bundesminister Seehofer sichert zu, dass Griechenland Unterstützung erhalten und Deutschland einen Beitrag im europäischen Kontext leisten werde. Darüber hinaus dankt er für die Bereitschaft Hamburgs zur Aufnahme. Die Behörde für Inneres und Sport hat die Aufnahmebereitschaft Hamburgs auch im Rahmen verschiedener Kon takte mit dem BMI betont. Frage 5: Inwieweit besteht seitens des Senats die Bereitschaft, minderjährige oder schutzbedürftige Geflüchtete über einen Anteil an den vom Bund vorgesehenen 350 bis 500 Minderjährigen hinaus aufzunehmen? Wenn ja, wie viele? Antwort zu Frage 5: Hamburg ist bereit, im Rahmen von geregelten Bundesaufnahmeprogrammen bezie hungsweise Maßnahmen des Bundes auf europäischer Ebene Geflüchtete, die sich in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln befinden, aufzunehmen. Dies ist nicht durch die Quotenregelung des Königsteiner Schlüssels begrenzt. Das macht schon die erklärte Bereitschaft Hamburgs, bis zu 150 Personen aufzunehmen, deutlich. Frage 6: Berlin und Thüringen bereiten Landesaufnahmeprogramme vor. Gibt es auch in Hamburg konkrete Pläne für weitere Landesaufnahmepro gramme zusätzlich zu dem für Syrerinnen und Syrer? Wenn ja, was genau ist vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 6: Die zuständige Behörde hat die rechtliche Zulässigkeit eines Landesaufnahmeprogram mes für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die sich in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln befinden, umfassend geprüft. Danach ist in dieser Fallkonstellation ein Landesaufnahmeprogramm gemäß § 23 Absatz 1 Aufent haltsgesetz (AufenthG) nicht möglich, da für die Verteilung innerhalb der EU die euro päischen Regelungen Anwendungsvorrang genießen; hier die Dublin-III-Verordnung. Darüber hinaus setzen Landesaufnahmeprogramme gemäß § 23 Absatz 1 AufenthG das Einvernehmen des BMI voraus. Siehe hierzu auch die Vorbemerkung. Grundsätzlich werden für Situationen wie die hier in Rede stehende Lage in Griechen land Bundesaufnahmeregelungen, an denen sich die Länder beteiligen, als wesentlich sinnvollere angesehen als eigenständige Landesaufnahmeprogramme, die dann auch eine eigenständige Organisation vor Ort erfordern und somit der zeitliche Verzug bis zur Aufnahme wesentlich länger ist. 3",
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