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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/799 22. Wahlperiode 21.07.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Petersen und Thomas Reich (AfD) vom 15.07.20 und Antwort des Senats Betr.: Rente für Aussiedler, Spätaussiedler beziehungsweise Russland- deutsche – Wie viele benötigen Grundsicherung? Einleitung für die Fragen: Aussiedler waren bis Mitte der Neunzigerjahre den Bundesbürgern in Bezug auf ihre Rentenhöhe gleichgestellt. Im Jahr 1996 erfolgte eine gesetzliche Neuregelung bei den sogenannten Fremdrenten. Zum einen musste seinerzeit das niedrigere Lohnniveau in den östlichen Bundesländern mit Blick auf die Altersversorgung der Bevölkerung aufgefangen werden. Zum anderen siedel ten sich zwischen 1990 und 2000 mehr als 2 Millionen deutschstämmige Men schen aus den Staaten der zerfallenen Sowjetunion in der Bundesrepublik an (https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ spaetaussiedler-bei-der-rentenhoehe-gerechter-behandeln-168378.html). Die Folgen der Rentennovelle treffen heute vor allem die Spätaussiedler hart. Unabhängig von ihrer Erwerbsbiografie erhalten sie daraus nur noch maximal 25 Entgeltpunkte für ihre Fremdrente angerechnet. Das entspricht aktuell einer monatlichen Bruttoaltersrente von maximal 800 Euro. Bei Ehepaaren sind dies maximal 40 Entgeltpunkte. Das sind höchstens 1.281 Euro. Letztere werden aber nach dem Tod des Partners wieder auf 25 Punkte gedeckelt. Je nach Dauer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland kön nen mehr Punkte hinzukommen (http://daz.asia/blog/hoehere-renten-fuer- spaetaussiedler/). Dadurch drohten vor allem denjenigen, die lange in ihren Herkunftsstaaten gearbeitet haben und in Deutschland nur auf eine überschaubare Zahl an Bei tragsjahren kämen, Renten weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt oder sogar unterhalb der Armutsgrenze, beklagt die Niedersächsische Lan desbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussied ler, Editha Westmann (https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuel les/presseinformationen/spaetaussiedler-bei-der-rentenhoehe-gerechter-be handeln-168378.html). Nach Auskunft der Rentenversicherung sind bundesweit 780.000 Rentner von diesen Kürzungen betroffen. Wer nach 1996 in Rente gegangen ist, dem wird nur noch 60 Prozent der im Herkunftsland erbrachten Arbeitsleistung aner kannt. Ursprünglich hatte es stets geheißen, dass Aussiedler und Spätaus siedler bei der Rente so behandelt werden sollten, als hätten sie immer schon in die deutsche Rentenkasse eingezahlt. In Hamburg mussten durchschnittlich von Januar bis September 2018 30.627 Frauen und Männer ihr Ruhegeld mit staatlicher Grundsicherung aufstocken. (Drs. 21/14925) Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:",
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"content": "Drucksache 22/799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Einleitung für die Antworten: Als (Spät-)Aussiedler werden deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie eth nische Deutsche bezeichnet, die ab 1950 in die Bundesrepublik Deutschland immigrier ten. Gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) sind Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Sofern Aussiedler, Spätaussiedler beziehungsweise Russlanddeutsche die Vorausset zungen für die Leistungsgewährung als Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erfüllen und weder über ein aus kömmliches Einkommen noch Vermögen verfügen, können Leistungen der Grundsiche rung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen werden. Leistungen nach dem SGB XII unterliegen dem Nachrangprinzip. Gemäß § 2 Absatz 1 SGB XII erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. Vor Einsetzen der Leis tung sind vorrangig eigene Einkünfte heranzuziehen oder entsprechende Leistungsan sprüche zu realisieren. Das gilt gleichermaßen für inländische wie auch für ausländi sche Rentenansprüche. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wie folgt: Frage 1: Wie viele Aussiedler, Spätaussiedler beziehungsweise Russland deutsche leben aktuell in Hamburg und wie viele davon beziehen Rente? Bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: (Spät-)Aussiedler beziehungsweise Russlanddeutsche werden in der Bevölkerungssta tistik nicht ausgewiesen. Eine Schätzung anhand der Staatangehörigkeit (deutsch) und einem Herkunftsland der ehemaligen UdSSR und ihren Nachfolgestaaten ist statistisch nicht belastbar. Zur Anzahl der Aussiedler, Spätaussiedler beziehungsweise Russlanddeutschen, die eine Rente beziehen, liegen der DRV keine gesicherten Informationen vor, da diese in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit durch händische Auswertung nicht ermittelbar sind. Frage 2: Wie viele in Rente befindliche Aussiedler, Spätaussiedler bezie hungsweise Russlanddeutsche erhalten seit 2018 zu ihrer Rente Grundsicherungsleistungen? Antwort zu Frage 2: Die Daten beziehen sich auf den Stand September 2018 sowie September 2019. Durch die Umstellung auf ein neues Fachverfahren in der Sozialhilfe von PROSA auf OPEN/ PROSOZ stehen derzeit keine aktuelleren Daten zur Verfügung. Tabelle 1 09/2018 09/2019 Anzahl Personen 775 728 Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der „aufstockenden“ Aussiedler, Spätaussied ler und russlanddeutschen Rentner seit 2018 im Verhältnis zu sämt lichen Rentnern der Hansestadt? Antwort zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Wie hoch ist die Summe der Grundsicherungsleistungen, die Ham burg Aussiedlern, Spätaussiedlern beziehungsweise Russlanddeut schen in Rente seit 2018 jährlich zahlt? Und wie hoch ist diese im Verhältnis zu den übrigen „aufstockenden“ Rentnern der Freien und Hansestadt Hamburg? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/799 Antwort zu Frage 4: Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwor tung der Frage wäre die Durchsicht aller betroffenen 775 beziehungsweise 728 Leis tungsakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 5: Wie viele Aussiedler, Spätaussiedler beziehungsweise Russland deutsche werden in den kommenden fünf Jahren in Rente erwartet, wie viele davon voraussichtlich mit Grundleistungsbezug? Antwort zu Frage 5: Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforder liche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen ver sicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiel das Lebensal ter) vorliegen. Bei Vorliegen der erforderlichen Tatbestände besteht die Möglichkeit, bei Altersrenten zwischen verschiedenen Altersrentenarten zu wählen. Ob die jeweiligen Voraussetzungen in der Zukunft erreicht werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit festgestellt werden, weshalb eine Prognose für die kommenden fünf Jahre nicht möglich ist. 3",
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