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            "content": "Drucksache 22/1146         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode nigung über eine Wohnberechtigung zur Verfügung. An einigen Standorten der Per­ spektive Wohnen, wie zum Beispiel Duvenacker, Poppenbütteler Berg, Butterbauern­ stieg oder Mittlerer Landweg, ist die Anzahl der Plätze für die öffentliche Unterbringung reduziert worden und eine Nutzung als privatrechtlicher Wohnraum mit entsprechender Durchmischung erfolgt oder in Vorbereitung. Aufgrund des hohen Unterbringungsbe­ darfs werden die Plätze der Standorte der Perspektive Wohnen als öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt. Diese Unterbringung in der öffentlichen Unterbringung ist temporär angelegt, da sie vorrangig zur Vermeidung von Obdach- beziehungsweise Wohnungs­ losigkeit erfolgt. Mehrfach hat der Senat erläutert, dass deshalb die Vermittlung von Wohnraum an untergebrachte Personen mit Wohnberechtigung hohe Priorität hat. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind grund­ sätzlich aufgefordert, sich eigenständig um eigenen Wohnraum zu bemühen. Sie wer­ den hierbei durch die zuständigen Stellen des ausdifferenzierten Systems der Woh­ nungslosenhilfe umfangreich bei der Wohnungssuche unterstützt, siehe Drs. 21/15398, 21/15401, 21/16587, 21/16995 und 21/17326. Alle in der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen öffentlich untergebrachten Per­ sonen haben einen Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: Frage 1:            Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnun­ gen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt? Frage 2:            Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshinter­ grund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Antwort zu Fragen 1 und 2: f & w hat am 31.07.2020 in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit der Perspektive Wohnen 732 Personen registriert. Diese sind in 207 Wohneinheiten untergebracht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Frage 3:            Welchen Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Antwort zu Frage 3: Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen und geben den Stand vom 2. August 2020 wieder: Tabelle 1 Aufenthaltsstatus                                                              Anzahl Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22 ff. AufenthG)              480 davon asylberechtigt (§ 25 Absatz1 AufenthG)                                   5 davon Flüchtling (§ 25 Absatz 2 AufenthG)                                      316 davon subsidiärer Schutz (§ 25 Absatz 2 AufenthG)                              74 davon Abschiebungsverbot (§ 25 Absatz 3 AufenthG)                              63 Niederlassungserlaubnis gem. § 26 AufenthG                                     3 Asylbewerber (lfd. Asylverfahren)                                              13 Aufenthaltsberechtigt aufgrund Familiennachzug zu Personen mit huma­           32 nitären Aufenthaltstiteln (§§ 22 ff. AufenthG) Duldungsinhaber (§ 60a AufenthG)                                               10 Quelle: zuständige Behörde Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu Fragen 1 und 2) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datensystemen ausgewertet werden müssen. 2",
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