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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache   22/2006 22. Wahlperiode                                                                           10.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 02.11.20 und Antwort des Senats Betr.:    Aktuelles Infektionsgeschehen mit COVID-19 in Unterkünften für Geflüchtete Einleitung für die Fragen: Inzwischen steigen die Infektionen mit COVID-19 in der Hamburger Bevölke- rung wieder massiv. Hamburg hat sogar die Grenze von 100 Fällen auf 100.000 Einwohner/-innen innerhalb von sieben Tagen deutlich überschritten. Immer wieder kommt es zu größeren Ausbrüchen etwa in Schulen, Alten- und Pflegeheimen und in Unterkünften für Geflüchtete, zuletzt in der ZEA Rahl- stedt. Dabei stehen der Winter und die Grippesaison erst noch bevor. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: Corona an den beiden Standorten der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Frage 1:           Wie viele Geflüchtete an jeweils welchem der beiden Standorte der ZEA wurden im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 positiv auf COVID-19 getestet? Bitte die genauen Daten angeben und auch als Quote aus­ weisen. Bitte nach Standort getrennt anführen. Antwort zu Frage 1: Tabelle 1 Bargkoppelweg 66 a                 Bargkoppelstieg 10 – 14 Personen                         Personen Positiv                  Quote     Positiv                Quote² gesamt                           gesamt² September 5          586       0,85 %       0           0          0 2020 Oktober 12          596       2,01 %      69¹          -          - 2020 ¹   Eine weitere Person wurde im Rahmen einer Abschiebemaßnahme Corona-positiv durch die Bundespolizei getestet, die zuvor am Standort Bargkoppelstieg unterge­ bracht war. ²   Eine Quote kann aufgrund der laufenden Zu- und Abgänge nicht errechnet werden. Frage 2:           Wie viele der positiv Getesteten nach Frage 1 mussten im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 wegen eines besonders schweren Verlaufs der Erkrankung COVID-19 in ein Krankenhaus eingewiesen werden? Wie viele davon mussten intensivmedizinisch behandelt werden?",
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            "content": "Drucksache 22/2006         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 2: In keinem Fall waren eine Krankenhauseinweisung oder eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Frage 3:            Wie viele Geflüchtete nach Frage 1 wurden im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 insgesamt wegen COVID-19 jeweils innerhalb der Stand­ orte isoliert? Bitte auch als Quote ausweisen und die Zeiträume der Isolierung angeben. Wie viele weitere Geflüchtete waren oder sind von der jeweiligen Iso­ lierung noch betroffen? Wurde eine vollständige Quarantäne verhängt? Wenn ja, für welchen der beiden Standorte und für welchen Zeit­ raum? Wie viele Personen waren oder sind davon betroffen? Antwort zu Frage 3: Im Bargkoppelweg werden alle ankommenden Personen einzeln oder in Flucht- oder Familiengemeinschaft isoliert untergebracht. Die Isolation wird solange aufrechterhal­ ten, bis das Testergebnis vorliegt. Dies ist in der Regel am Folgetag der Fall. Anschlie­ ßend erfolgt eine vorsorgliche Unterbringung am Quarantänestandort Neuer Höltig­ baum. Anschließend erfolgt die Rückverlegung in den Bargkoppelstieg. Dort erfolgt eine Isolierung immer dann, wenn Symptome vorliegen und ein Abstrich genommen wurde. Dies betraf im erfragten Zeitraum ein Kind, das zusammen mit der Familie (insgesamt drei Personen) isoliert untergebracht wurde. Die Familie bewohnte ein geteiltes Kompartiment mit einer anderen Familie (gemeinsamer Zugang, Trenn­ mauer). Vorsichtshalber wurde auch diese Familie (fünf Personen) isoliert. Nach Vorliegen des positiven Testergebnisses wurde die Familie am Quarantänestand­ ort Neuer Höltigbaum untergebracht. Die zweite Familie wurde als Kontaktpersonen I klassifiziert und abgestrichen. Nach Vorlage der negativen Testergebnisse wurde auch diese Familie zur Sicherheit zur Durchführung der Quarantäne in den Neuen Höltig­ baum verlegt. Über diese beiden Familien hinaus gab es keine weiteren Isolierungen wegen COVID- 19. Mit dem Gesundheitsamt war vereinbart, dass beim Auftreten einer positiv getesteten Person die gesamte Halle getestet wird, um eine etwaige Ausbreitung zu untersuchen. Die durchgeführte Testung in der betroffenen Halle ergab zehn positiv getestete Perso­ nen, die verschiedene Kompartiments bewohnten. Daraufhin entschied das Gesundheitsamt, auch alle anderen Bewohner in den übrigen zwei Hallen zu testen. Diese Testungen ergaben weitere 58 positiv getestete Personen. Das Gesundheitsamt verhängte daraufhin eine Quarantäne über den Standort Barg­ koppelstieg 10 bis 14. Die positiv getesteten Personen wurden in den Quarantänestandort Neuer Höltigbaum verlegt. Von der angeordneten Quarantäne sind weitere 172 Personen betroffen. Diese wurden an den Standort Bargkoppelweg 60 verlegt. Die Quarantäneanordnung wurde vom Gesundheitsamt daraufhin auf diesen Standort übertragen. Für den Bargkoppel­ stieg 10 bis 14 wurde die Quarantäneanordnung aufgehoben. Frage 4:            Welche weiteren Schutzmaßnahmen – auch für Mitarbeitende – wur­ den ergriffen oder sollen ergriffen werden (zum Beispiel entzerrte Belegung, Verlegung innerhalb der beiden Standorte der ZEA oder in eine andere Unterkunft et cetera)? Bitte auch erläutern, welches Schutzkonzept genau einer Verlegung innerhalb der Standorte sowie anderen Maßnahmen zugrunde liegt. Antwort zu Frage 4: Bereits vor der ersten positiven Testung wurde an beiden Standorten eine generelle Maskenpflicht eingeführt. Zuvor gab es nur einige festgelegte Orte, für die eine Mas­ kenpflicht galt, ansonsten handelte es sich um eine dringende Empfehlung. 2",
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            "content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/2006 Ansonsten gelten die bereits zu Beginn der Epidemie eingeführten Schutzmaßnahmen. Frage 5:           Wie wurden oder werden Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung identifiziert und welche besonderen Schutzmaßnahmen wurden oder werden für sie ergriffen? Falls nein, warum werden die Personen nicht identifiziert? Antwort zu Frage 5: Siehe Drs. 22/140, Drs. 22/206 und Drs. 22/589. Frage 6:           Wie viele Plätze am Standort Neuer Höltigbaum sind jeweils mit Stand 30.09.2020 und 31.10.2020 für Isolierungszwecke von Geflüchteten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, belegt? Wie viele Plätze sind mit Kontaktpersonen der Kategorie I belegt? Wie viele freie Plätze gibt es? Wie viele Personen waren jeweils mit Stand 30.09.2020 und 31.10.2020 insgesamt dort untergebracht? Wie genau ist die Versorgung dort? Bitte detailliert schildern. Antwort zu Frage 6: Tabelle 2 Datum          Positiv          Kontaktperso­       Freie      untergebrachte Getestete        nen Kategorie I     Plätze     Personen 30.09.2020           5                  13            146                104 31.10.2020           99                 42              8                242 Am Standort Neuer Höltigbaum werden die dort untergebrachten Personen durch ein Cateringunternehmen mit Essen und Getränken versorgt. Zusätzlich gibt es einen Zigaretten- und einen Snackautomaten. Die ärztliche Versorgung erfolgt von Montag bis Freitag, teilweise auch am Wochenende, durch beauftragte Ärzte. Tagsüber findet eine Beratung durch das Sozialmanagement von f & w fördern und wohnen AöR statt. Der Neue Höltigbaum bietet zudem Aufenthaltsräume, Spielzimmer sowie Spielplätze. Corona in Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich der Standorte für beson­ ders schutzbedürftige Geflüchtete Frage 7:           Wie viele Geflüchtete wurden an je welchem Erstaufnahmestandort im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 positiv auf COVID-19 getestet? Bitte auch die genauen Daten angeben und als Quote ausweisen. Antwort zu Frage 7: Tabelle 3 Anzahl positiv Standort getesteter Personen Sportallee                          1* Kaltenkirchener Platz               1* Harburger Poststraße                2* *   Eine Quote kann hier aufgrund der laufenden Zu- und Abgänge nicht errechnet wer­ den. Frage 8:           Wie viele der Erkrankten an je welchem Standort mussten wegen eines besonders schweren Verlaufs der Erkrankung im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 in ein Krankenhaus eingewiesen werden? Wie viele davon mussten intensivmedizinisch behandelt werden? 3",
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            "content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/2006 rechtlichen Unterbringung händisch vorzunehmen. Aufgrund des im Vergleich zu den Drs. 22/590 und 22/749 längeren abgefragten Zeitraums sowie der, infolge zwischen­ zeitlicher Erhöhungen der Infektionslage im angegebenen Zeitrahmen, gestiegenen Anzahl der einzubeziehenden Fälle und Unterkünfte kann eine solche Auswertung nicht im Rahmen der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung ste­ henden Zeit abgeschlossen werden. Anstelle der mit Drs. 22/590 und 22/749 gewählten Darstellung nach Kalendertagen ist aus den vorgenannten Gründen zur Vermeidung von Fehlinterpretationen und zur besseren Einschätzung des Ausmaßes von COVID- 19-Positivtestungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung die Angabe der jeweili­ gen monatlichen Höchststände auf Basis des geschilderten Monitorings wie folgt mög­ lich: Tabelle 4 Monat         Höchststand Anzahl COVID-19-Positivfälle           Quote September     28.09.2020: 12                                     0,04 % Oktober       30.10.2020: 40                                     0,13 % Quelle: Daten f & w Frage 13:          Wie viele der Erkrankten in je welchen Folgeunterkünften mussten wegen eines schweren Krankheitsverlaufs jeweils im Zeitraum 01.09. bis 31.10.2020 in ein Krankenhaus eingewiesen werden? Wie viele davon mussten intensivmedizinisch behandelt werden? Antwort zu Frage 13: An COVID-19 erkrankte Personen aus Folgeunterkünften werden in spezielle Quaran­ tänestandorte verlegt (siehe Drs. 22/1904). Zwei Personen aus der Quarantäneeinrich­ tung Holsteiner Chaussee wurden in ein Krankenhaus verlegt, beide Personen bedurf­ ten jedoch keiner intensivmedizinischen Pflege. Weitere Fälle sind nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. Frage 14:          Wie viele Geflüchtete in je welcher Folgeunterkunft wurden im Zeit­ raum 01.09. bis 31.10.2020 insgesamt wegen COVID-19 jeweils innerhalb der Standorte isoliert? Bitte auch als Quote ausweisen und die Zeiträume der Isolierung angeben. Wie viele weitere Geflüchtete waren oder sind von der jeweiligen Iso­ lierung noch betroffen? Wurde eine vollständige Quarantäne verhängt? Wenn ja, für welchen der Standorte und für welchen Zeitraum? Wie viele Personen waren oder sind davon betroffen? Antwort zu Frage 14: In der Notkestraße 25 wurde im Oktober 2020 eine vollständige Quarantäne für 152 Personen durch das Gesundheitsamt Altona angeordnet. Diese wurde noch im Oktober für 102 Personen wieder aufgehoben und besteht derzeit für 50 Personen wei­ ter fort. Im Übrigen siehe Drs. 22/1850 und Antwort zu 12. Frage 15:          Welche weiteren Schutzmaßnahmen – auch für Mitarbeitende – wur­ den ergriffen oder sollen ergriffen werden (zum Beispiel entzerrte Belegung, Verlegung innerhalb der Standorte oder in eine andere Unterkunft et cetera)? Bitte auch erläutern, welches Schutzkonzept genau einer Verlegung innerhalb von Standorten sowie anderen Maßnahmen zugrunde liegt. Antwort zu Frage 15: Siehe Drs. 22/140, 22/180, 22/206, 22/273, 22/589 und 22/590. 5",
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