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"title": "Geplante oder nötige Baumfällungen im Waldgebiet am Ernst-August-Kanal in Wilhelmsburg („Wilder Wald“) im Zusammenhang mit dem Bebauungsvorhaben „Spreehafenviertel“",
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"title": "22/1719 SKA: Geplante oder nötige Baumfällungen im Waldgebiet am Ernst-August-Kanal in Wilhelmsburg („Wilder Wald“) im Zusammenhang mit dem Bebauungsvorhaben „Spreehafenviertel“",
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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1719 22. Wahlperiode 16.10.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.10.20 und Antwort des Senats Betr.: Geplante oder nötige Baumfällungen im Waldgebiet am Ernst-August- Kanal in Wilhelmsburg („Wilder Wald“) im Zusammenhang mit dem Bebauungsvorhaben „Spreehafenviertel“ Einleitung für die Fragen: Im Zuge des geplanten Bebauungsvorhabens „Spreehafenviertel“ im Norden der Elbinsel Wilhelmsburg sind eine unbestimmte Anzahl Bäume, Sträucher und Rasenflächen auf den rund 10 ha großen Wald- und Grünflächen am Ernst-August-Kanal am Nordrand des Stadtteils von möglichen Fällungen beziehungsweise Versiegelung und nachfolgender Bebauung betroffen (zwei Waldflächen nach § 1 Landeswaldgesetz). Das bewaldete Gebiet erstreckt sich im westlichen Teil von der Brücke der Harburger Chaussee über den Ernst-August-Kanal bis hin zur Schlenzigstraße im östlichen Teil. Auf Grundlage des vorliegenden Funktionsplans soll der Baumbestand, insbe sondere entlang dem Ernst-August-Kanal, in gewissem Umfang erhalten und in die Planung integriert werden. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Da ein wesentliches Thema im Rahmen der Entwicklung des „Spreehafenviertels“ die Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes und dessen teilweise Integration in die Planung ist, wurden die beiden Waldflächen in die Aufnahme und Bewertung des Baumbestandes im Projektgebiet einbezogen. Den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung (letzter Stand 01.02.2017) entsprechend wurden alle vorhan denen Bäume innerhalb des Gebietes mit einem Stammdurchmesser ab 15 cm Stamm durchmesser berücksichtigt. Bäume mit geringerem Stammdurchmesser und Gebü sche wurden nicht erfasst. Mit Bezug auf die Fragestellungen wurden die erfassten Bäume des Gebietes den Flä chenkategorien „Waldflächen nach § 1 Landeswaldgesetz“ (1.563 Bestandsbäume), „Straßenbäume“ (172 Bestandsbäume) und „Grünfläche/Parkanlage am Ernst-August Kanal“ (218 Bestandsbäume) zugeordnet. Die Ermittlung der Differenz zwischen Bestand und Planung erfolgte durch den Abgleich des Baumbestandes auf diesen Flä chen mit dem nach derzeitigem Stand des Funktionsplans möglichen Baumerhalt. Ins gesamt können auf Grundlage des derzeitigen Funktionsplans innerhalb des Gebietes 810 Bäume erhalten werden. Diese Anzahl beinhaltet 114 „Straßenbäume“ an der Georg-Wilhelm-Straße und Harburger Chaussee und 171 Bäume in der Grünfläche/ Parkanlage am Ernst-August-Kanal. Hinsichtlich der aufgeführten Zahlen zum Baumerhalt ist zu beachten, dass hier noch kein endgültig feststehendes Ergebnis genannt werden kann. Im Zuge der weiteren Vertiefung der Planung kann es hier zu Abweichungen kommen. Der tatsächliche Umfang des Baumerhalts und der unvermeidbaren Baumfällungen ergibt sich letztlich",
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"content": "Drucksache 22/1719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode in Abhängigkeit von der konkreten Erschließungsplanung in Abstimmung mit den Baumschutzbelangen. Der vorliegende Funktionsplan stellt die Grundzüge der angestrebten Planung dar, aus denen der Bebauungsplanentwurf entwickelt wird. Das Bebauungsplanverfahren befin det sich in einem sehr frühen Stadium noch vor der ersten öffentlichen Plandiskussion und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zum jetzigen Stand der Planung lassen sich daher Fragen, die einer vertiefenden Planung bedürfen, noch nicht detailliert beantworten. Dies betrifft unter anderem Aussagen zu Erdmassen im Rahmen von Geländemodellierungen und zu Kampfmittelsondierungen beziehungsweise Kampfmit telräumungen. Aussagen können erst nach Abschluss eines umfangreichen Bestands- aufmaßes sowie geotechnischer Untersuchungen im Zuge der weiteren Vertiefung der Planung getroffen werden. Ein Sondier- und Räumkonzept für Kampfmittel kann erst auf Basis der geotechnischen Entwurfsplanung entwickelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden auf den nach § 1 Landeswaldgesetz defi nierten zwei Waldflächen gezählt? (Bitte in konkreten Zahlen ange ben.) Frage 2: Ab welchem Stammdurchmesser wurde ein Baum als Baum gezählt? Wurden auch Bäume mit einem geringeren als diesem Stammdurch messer gezählt? a) Wenn ja: wie viele? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) b) Für den Fall, dass Ihnen die zur Beantwortung der Fragen nötigen konkreten Zahlen nicht vorliegen: Woran liegt das? c) Werden dann etwaige Zählungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt? Antwort zu Fragen 1 bis 2 c): Siehe Vorbemerkung. Frage 3: Wurden die Straßenbäume an der Georg-Wilhelm-Straße und Har burger Chaussee im Sinne von Frage 1 mitgezählt? a) Wenn ja: Heißt das, sie stellen rechtlich einen Teil der nach § 1 Landeswaldgesetz definierten zwei Waldflächen dar, obwohl sie außen, am Straßenrand, stehen? Antwort zu Fragen 3 und 3 a): Nein, siehe Vorbemerkung. b) Wenn nein: Wie viele Straßenbäume an der Georg-Wilhelm- Straße und Harburger Chaussee wurden gezählt? (Bitte in konkre ten Zahlen angeben.) Antwort zu Frage 3 b): Es wurden insgesamt 172 Bäume erfasst, davon an der Georg-Wilhelm-Straße 64 Bäume und an der Harburger Chaussee 108 Bäume. c) Für den Fall, dass Ihnen die zur Beantwortung der Frage nötigen konkreten Zahlen nicht vorliegen: Woran liegt das? d) Werden Sie Zählungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen? Antwort zu Fragen 3 c) und 3 d): Entfällt. Frage 4: Wurden die Bäume auf der Seite östlich der Georg-Wilhelm-Straße, am Ufer des Ernst-August-Kanals, entlang dem Fußweg der öffentli chen Parkanlage, mitgezählt? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1719 a) Wenn ja: Heißt das, sie stellen rechtlich einen Teil der nach § 1 Landeswaldgesetz definierten zwei Waldflächen dar, obwohl sie zum städtischen Gelände gehören beziehungsweise als öffent liche Grünanlage gelten? b) Wenn nein: Wie viele Bäume wurden auf der Seite östlich der Georg-Wilhelm-Straße, am Ufer des Ernst-August-Kanals, entlang dem Fußweg der öffentlichen Parkanlage, gezählt? (Bitte in kon kreten Zahlen angeben.) Antwort zu Fragen 4 a) und 4 b): Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Für den Fall, dass Ihnen die zur Beantwortung der Frage nötigen konkreten Zahlen nicht vorliegen: Woran liegt das? d) Werden Sie Zählungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen? Antwort zu Fragen 4 c) und 4 d): Entfällt. Frage 5: Wie viele Bäume sollen auf Grundlage des vorliegenden Funktions plans erhalten werden? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) Frage 6: Wurden dabei Straßenbäume an der Georg-Wilhelm-Straße und Har burger Chaussee mitgezählt? a) Wenn ja: Wie viele der Bäume, die erhalten werden sollen, sind diese Straßenbäume? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) Frage 7: Wurden dabei die Bäume auf der Seite östlich der Georg-Wilhelm- Straße, am Ufer des Ernst-August-Kanals, neben dem Fußweg der öffentlichen Parkanlage, mitgezählt? a) Wenn ja: Wie viele der Bäume, die erhalten werden sollen, sind diese Bäume auf der Seite östlich der Georg-Wilhelm-Straße, am Ufer des Ernst-August-Kanals, neben dem Fußweg der öffentli chen Parkanlage? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) b) Für den Fall, dass Ihnen die zur Beantwortung der Frage nötigen konkreten Zahlen nicht vorliegen: Woran liegt das? c) Werden Sie Zählungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen? Frage 8: Ist die Zahl der zu erhaltenden Bäume auf Grundlage des vorliegen den Funktionsplans bereits eine verbindliche Zahl? a) Wenn nein: Heißt das, es könnten auch weniger Bäume erhalten bleiben? Oder mehr? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) Antwort zu Fragen 5 bis 8 a): Siehe Vorbemerkung. Frage 9: Gibt es Vorgaben, inwieweit die Zahlen der zu erhaltenden Bäume im Verlauf der weiteren Bebauungsplanung noch vom Funktionsplan abweichen dürfen? Antwort zu Frage 9: Nein. a) Wenn ja: Wie viele Bäume weniger dürften es werden? Wie viele Bäume mehr dürften es werden? Antwort zu Frage 9 a): Entfällt. 3",
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"content": "Drucksache 22/1719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 10: Beide Waldflächen sind zum Ernst-August-Kanal hin abschüssig, vor allem die westliche Fläche. Außerdem liegen beide Flächen tiefer als die umgebenden Straßen Georg-Wilhelm-Straße und Schlenzigstra- ße. a) In welcher Form wird dies in den Bebauungsplänen beziehungs weise bei der Umsetzung berücksichtigt und welche Maßnahmen sind geplant? Antwort zu Frage 10 a): Es ist vorgesehen, die späteren Baufelder leicht aufzuhöhen. Frage 11: Ist beabsichtigt, beide Flächen so aufzuschütten, dass das Gefälle zum Kanal hin ausgeglichen wird, also kein Gefälle mehr vorhanden ist? Antwort zu Frage 11: Nein. a) Wenn ja, um wie viele Meter muss dann am jeweils tiefsten Punkt der beiden Flächen aufgeschüttet werden? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) Antwort zu Frage 11 a): Entfällt. Frage 12: Wie viele Kubikmeter Erde werden insgesamt aufgeschüttet? Bitte geben Sie für die jeweiligen Flächen auch die Höhendifferenzen an. Antwort zu Frage 12: Siehe Vorbemerkung. Frage 13: Werden die Flächen jeweils auf die Höhe der umgebenden Straßen Georg-Wilhelm-Straße und Schlenzigstraße aufgeschüttet? Antwort zu Frage 13: Ja. a) Wenn ja, um wie viele Zentimeter/Meter müssen beide Flächen dann jeweils aufgeschüttet werden? Wie viele Kubikmeter Erde werden insgesamt dafür aufgeschüttet? Antwort zu Frage 13 a): Siehe Vorbemerkung. Frage 14: Bitte geben Sie für die jeweiligen Flächen auch die Höhendifferenzen an. Antwort zu Frage 14: Siehe Vorbemerkung. Frage 15: Ist davon auszugehen, dass für den Ausgleich der Höhenunter schiede auf beiden Waldflächen und auf dem öffentlichen Weg am Ernst-August-Kanal Bäume und Büsche gerodet werden müssen? Antwort zu Frage 15: Ja. a) Wenn ja: Wie viele Bäume müssen gefällt werden? Wie viel Hektar Gebüsch muss gerodet werden? (Bitte jeweils in konkreten Zahlen angeben.) b) Für den Fall, dass die Höhendifferenzen in den Planungen nicht berücksichtigt und keine Maßnahmen zu ihrem Ausgleich geplant sind: Woran liegt das? 4",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1719 c) Werden entsprechende Planungen und Maßnahmen nachgeholt beziehungsweise getroffen? Antwort zu Fragen 15 a), 15 b) und 15 c): Siehe Vorbemerkung. Frage 16: Werden im Rahmen des Kampfmittelräumdienstes vor Ort Sondie rungen vorgenommen? Antwort zu Frage 16: Ja. a) Wenn ja, in welchem Raster erfolgen die Sondierungen? Bitte Meter mal Meter angeben. Antwort zu Frage 16 a): Siehe Vorbemerkung. Frage 17: Ist es sicher, dass die Zahl der Bäume, die auf Grundlage des vorlie genden Funktionsplans erhalten bleiben soll, bereits für die Phase nach Einsatz des Kampfmittelräumdienstes kalkuliert ist? Antwort zu Frage 17: Im Zuge der noch durchzuführenden Kampfmittelsondierungen und gegebenenfalls erforderlicher Kampfmittelbergungsarbeiten sind – auch bei baumschonender Vorge hensweise – Auswirkungen auf den Baumbestand nicht auszuschließen. a) Wenn ja: Wie wollen Sie dies gewährleisten? Antwort zu Frage 17 a): Entfällt. b) Wenn nein: Von Verlusten in welcher Größenordnung gehen Sie aus? (Bitte in konkreten Zahlen angeben.) Antwort zu Frage 17 b): Siehe Vorbemerkung. Frage 18: Für die östlich der Georg-Wilhelm-Straße gelegene Waldfläche bedarf es gemäß Baumschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz für Fällungen einer Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt. a) Wird die Entscheidung, ob das Bezirksamt eine Fällgenehmigung erteilt, in einem öffentlich tagenden Gremium getroffen? b) Wenn ja: Wie und wo erfahren Bürger/-innen davon? c) Wie viel Zeit im Voraus wird das Bezirksamt die Erteilung der Genehmigung und den Fälltermin öffentlich bekannt geben? Wie und wo wird die Öffentlichmachung geschehen? d) Für den Fall, dass weder der Genehmigungsprozess noch der eigentliche Fälltermin/Beginn der Fällungen den Bürgern/-innen bekannt gegeben werden: warum nicht? Antwort zu Fragen 18 a) bis 18 d): Bei privaten Fällanträgen wird die Entscheidung vom zuständigen Bezirksamt getroffen. Die Regionalausschüsse der Bezirksversammlung erhalten im nicht öffentlichen Teil die Entscheidung zur Kenntnis. Es handelt sich um Genehmigungen, die den privatrechtlichen Bereich betreffen und deshalb nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen. 5",
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"content": "Drucksache 22/1719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 19: Für die westlich der Georg-Wilhelm-Straße gelegene Waldfläche ist eine Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart als Wald genehmigungspflichtig nach § 4 Landeswaldgesetz; hier ist also nicht der Bezirk zuständig. Waldrechtlich muss eine erteilte Rodungsge nehmigung hier nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Jedoch heißt es: „Etwaige Informationen der ehrenamtlichen Gremien auf Bezirksebene sind hiervon unberührt.“ a) Bedeutet dies, die ehrenamtlichen Gremien auf Bezirksebene müssen doch informiert werden? Antwort zu Frage 19 a): Es gibt keine Informationspflicht gegenüber den bezirklichen Gremien. Das zuständige Bezirksamt beabsichtigt, eine Regelung zur Information der Gremien zu erarbeiten. b) Wenn ja: Welches sind diese ehrenamtlichen Gremien? Antwort zu Frage 19 b): Entfällt. 6",
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