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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/987 22. Wahlperiode 14.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 07.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürgern/-innen im 2. Quartal 2020 Einleitung für die Fragen: Anfang des Jahres veröffentlichte die Sozialbehörde die Ergebnisse ihrer Wohnungslosenbefragung aus dem Frühjahr 2018. Demnach seien 1.910 Menschen in Hamburg obdachlos, eine erhebliche Steigerung zur letzten Befragung. Die Steigerung wird hauptsächlich auf „Zuwanderungseffekte“ zurückgeführt. Besonders Unionsbürger/-innen, die im Rahmen ihres Freizü gigkeitsrechts aus osteuropäischen Ländern nach Hamburg kommen, seien betroffen. Gleichzeitig berichten Sozialarbeiter/-innen, dass obdachlose Men schen systematisch von der Polizei aufgesucht würden, um die Freizügigkeits voraussetzungen nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Einleitung für die Antworten: Angaben zu den Herkunftsländern im Zusammenhang mit Freizügigkeitsfragen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern werden beim Einwohner-Zentralamt nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine statistisch auswertbare personenbezogene Erfas sung von in diesem Zusammenhang erfolgenden Vorsprachen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. Frage 1: Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 2. Quartal 2020 an das Ein wohner-Zentralamt gemeldet? Bitte nach Herkunftsland aufschlüs seln. Antwort zu Frage 1: Im 2. Quartal wurden 340 Personen an das Einwohner-Zentralamt gemeldet. Tabelle 1 Staatsangehörigkeit Anzahl Bulgarien 46 Estland 1 Finnland 1 Frankreich 3 Griechenland 2 Italien 5 Kroatien 7 Lettland 11 Litauen 9 Österreich 2 Polen 177",
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"content": "Drucksache 22/987 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Portugal 5 Rumänien 58 Slowakei 5 Spanien 3 Tschechische Republik 4 Ungarn 1 Frage 2: Wie viele der unter Frage 1 genannten Unionsbürger/-innen sind zur Überprüfung ihrer Freizügigkeitsvoraussetzungen durch das Einwoh ner-Zentralamt aufgefordert worden? Und wie viele sind dieser Auf forderung nachgekommen? Bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: In acht Fällen wurden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Vorsprache beim Ein wohner-Zentralamt aufgefordert. Es erfolgte eine Vorsprache. Frage 3: Bei wie vielen der unter Frage 2 genannten Unionsbürger/-innen ist der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3: Im 2. Quartal wurde in vier Fällen der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt. Frage 4: Bei wie vielen der unter Frage 2 genannten Unionsbürger/-innen wurde der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt? Bitte nach Staatsangehörigkeit und Rechtsgrundlage aufschlüsseln. Antwort zu Frage 4: In 46 Fällen wurde im Abfragezeitraum der Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Absatz 4 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/ EU) festgestellt. Dabei kann es sich aufgrund zeitlicher Überschneidungen und unter schiedlicher Dauer der Prüfverfahren auch um Fälle aus den vorangegangenen Quar talen handeln. Diese können demzufolge nicht in Relation mit der Antwort zu 2 gesetzt werden. Frage 5: Wie viele der unter Frage 4 genannten Unionsbürger/-innen waren zuvor obdachlos beziehungsweise ohne festen Wohnsitz? Antwort zu Frage 5: Alle Personen waren zuvor obdachlos. Frage 6: Wie viele der unter Frage 2 genannten Menschen sind in Abschiebe haft genommen worden? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten. Frage 7: Wie viele der unter Frage 2 genannten Menschen wurden aus der Abschiebehaft wieder entlassen, ohne dass eine Abschiebung durch geführt wurde? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten. Antwort zu Fragen 6 und 7: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Die Beantwor tung würde die Durchsicht aller infrage kommenden Ausländerakten erfordern und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 8: Wie viele der unter Frage 2 genannten Fälle sind an andere Behörden abgegeben worden? Welche Gründe lagen hierfür vor und an welche Behörden wurden die Fälle jeweils abgegeben? 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/987 Antwort zu Frage 8: Im 2. Quartal wurden insgesamt 56 Fälle an andere Behörden weitergeleitet, bei denen im Rahmen der Sachbearbeitung eine gültige Meldeanschrift oder die Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde festgestellt wurde. Dabei kann es sich aufgrund zeit licher Überschneidungen und unterschiedlicher Dauer der Prüfverfahren auch um Fälle aus den vorangegangenen Quartalen handeln. Diese können demzufolge nicht in Relation mit der Antwort zu 2 gesetzt werden. Da eine namentliche Erfassung der wei tergeleiteten Fälle nicht erfolgt, ist die Angabe der jeweiligen Zielbehörde beziehungs weise deren rückwirkende Ermittlung nicht möglich. Frage 9: Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 2. Quartal 2020 abgescho ben? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Antwort zu Frage 9: Tabelle 2 Herkunftsland Abschiebungen Unionsbürger/-innen im 2. Quartal 2020 Bulgarien 3 Polen 9 Rumänien 1 Gesamt 13 Grund für die Abschiebung war in allen Fällen jeweils die Durchsetzung der bestehen den Ausreisepflicht. Frage 10: Wie viele der abgeschobenen Personen waren zuvor obdachlos beziehungsweise ohne festen Wohnsitz? Antwort zu Frage 10: Keine der abgeschobenen Personen war zuvor obdachlos beziehungsweise ohne fes ten Wohnsitz. Frage 11: Wie viele Unionsbürger/-innen reisten im 2. Quartal 2020 „freiwillig“ aus? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Antwort zu Frage 11: Für das 2. Quartal sind keine freiwilligen Ausreisen von Unionsbürgerinnen oder Uni onsbürgern behördlich bekannt. Frage 12: Wie viele Unionsbürger/-innen sind im 2. Quartal 2020 in Abschiebe haft und wie viele in Ausreisegewahrsam genommen worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen auflisten. Antwort zu Frage 12: Im 2. Quartal 2020 wurde in der Rückführungseinrichtung Hamburg kein Unionsbürger auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses über Ausreisegewahrsam gemäß § 62b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) untergebracht. Im 2. Quartal 2020 wurde in der Rückführungseinrichtung Hamburg ein bulgarischer Unionsbürger auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses über Abschiebungshaft gemäß § 62 Absatz 3 AufenthG untergebracht. 3",
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