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            "content": "Drucksache 22/877           Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3:           Gibt es pro Bezirk bestimmte Gebiete oder Straßenzüge, die als Schwerpunktbereiche für diese Ordnungswidrigkeit angesehen wer­ den können und wenn ja, wie lauten diese pro Bezirk? Antwort zu Frage 3: Hamburg-Mitte:       Billstraße, Süderstraße, Großmannstraße, Wendenstraße, Porges­ ring, Billbrookdeich, Ausschläger Weg, Ausschläger Billdeich Altona:              Osdorfer Born, Am Diebsteich Eimsbüttel:          Bornmoor, Lederstraße, Randstraße, Spanische Furt, Julius-Vosse­ ler-Straße Hamburg-Nord:        Südring, Tarpenring Wandsbek:            Gustav-Adolf-Straße, Kelloggstraße, Steilshooper Allee Bergedorf:           Havighorster Weg, Osterrade, Brookdeich, Brookkehre Harburg:             Hannoversche Straße/Marschwinkel Frage 4:           Welche Dienststellen sind mit der Ermittlung der Halter und dem Beseitigen des Kraftfahrzeugs pro Bezirk betraut? Antwort zu Frage 4: Die Fachämter Management des öffentlichen Raumes. Frage 5:           Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich von der Meldung einer solchen Ordnungswidrigkeit bis zur Beseitigung des Fahrzeuges? Antwort zu Frage 5: Von der Meldung der Ordnungswidrigkeit bis zur Beseitigung des Fahrzeugs vergehen circa sechs bis acht Wochen. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 6:           Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten wird, aufgelistet pro Bezirk und Jahr, seit 2017 diese Ordnungswidrigkeit bearbeitet? Antwort zu Frage 6: Tabelle 2 Ham­                                  Ham­ Eims­                   Wands­     Berge­     Har­ Jahr       burg-        Altona                   burg- büttel                  bek*       dorf       burg* Mitte                                 Nord 2017       2            1          1             1         6          2          5,9 bis April 1, da­ 2018       2                       1             1         6          2          6,3 nach 0,82 2019       2            0,82       1             1         5          2          6,3 2020 2            0,82       1             1         5          2          6,38 (bis Juli) *   Es wird keine individuelle Leistungserfassung mit Zeitanteilen durchgeführt, sodass auch keine Vollzeitäquivalente (VZÄ) für einzelne Ordnungswidrigkeiten benannt werden können. Das Bezirksamt nennt daher die VZÄ für die gesamte Organisati­ onseinheit „Ordnungswidrigkeitenmanagement“. Frage 7:           Welche Aufgaben umfasst die Bearbeitung eines gemeldeten dauer­ haft unbefugt abgestellten Fahrzeugs, welches oftmals nicht mehr fahrtbereit ist und dessen Halter nicht ohne aufwendigere Ermittlung zu ermitteln ist? Antwort zu Frage 7: Siehe Drs. 22/258. 2",
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            "content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode         Drucksache 22/877 Frage 8:           Werden für die Halterermittlung vereinzelt oder generell kriminaltech­ nische Untersuchungen am Fahrzeug vorgenommen? Wenn ja, diese bitte gesondert aufführen. Antwort zu Frage 8: Nein. Frage 9:           Werden für die Halterermittlung polizeiliche Ermittlungsmethoden angewandt? Wenn ja, diese bitte gesondert aufführen. Antwort zu Frage 9: Nein. Die Ermittlung der Halterin beziehungsweise des Halters obliegt den zuständigen Bezirksämtern. Sofern die Polizei im Rahmen des Tätigwerdens bereits Hinweise auf die Halterin beziehungsweise den Halter erlangen konnte, werden diese unter den rechtlichen Voraussetzungen des § 41 Absatz 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) an das zuständige Bezirksamt übermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 10:          Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die die öffentliche Hand für die Beseitigung besagter Fahrzeuge bei erfolgloser Halterermitt­ lung dieser Schrottautos übernehmen muss und wie schlüsseln sich diese auf (kalkulatorische Arbeitszeit, Abschleppkosten, Entsor­ gungskosten et cetera)? Antwort zu Frage 10: Die Bezirke erfassen diese Kosten nicht gesondert. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 11:          Wie viele Halter wurden seit 2017 pro Jahr und Bezirk ermittelt? Antwort zu Frage 11: Tabelle 3 Ham­                              Ham­ Eims­                 Wands­      Berge­     Har­ Jahr       burg-       Altona*               burg- büttel                bek         dorf       burg Mitte                             Nord 2017       842         -          -*         427        346         128        236 2018       785         -          -*         405        353         165        279 2019       857         -          391        302        262         171        282 2020 512         -          95         215        184         112        175 (bis Juli) *   Die zur Beantwortung benötigten Daten wurden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 12:          Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die nur für die Ermitt­ lung eines Halters entstehen? Antwort zu Frage 12: Die Bezirksämter erfassen diese Kosten nicht gesondert. Frage 13:          Innerhalb welcher Frist ist ein ermittelter Halter dann verpflichtet, für die Beseitigung des Kraftfahrzeugs zu sorgen? Antwort zu Frage 13: Die Entfernung des Kraftfahrzeugs muss binnen eines Monats erfolgen. Die Berech­ nung der Monatsfrist erfolgt gemäß § 31 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) in Verbindung mit §§ 187 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Übrigen siehe Drs. 22/258. 3",
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