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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/877 22. Wahlperiode 07.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dirk Nockemann (AfD) vom 30.07.20 und Antwort des Senats Betr.: Dauerhaft unbefugt abgestellte und abgemeldete Kfz Einleitung für die Fragen: Abgemeldete Kraftfahrzeuge, die fast ausnahmslos nicht mehr fahrbereit und oft entsprechend verwahrlost sind, umgangssprachlich Schrottautos, werden von ihren Haltern nicht selten einfach im öffentlichen Raum abgestellt. Fahr zeugidentifizierungsnummern oder andere Hinweise, die Rückschlüsse auf den Halter geben könnten, werden oftmals entfernt. Dies geschieht einzig und allein, um die Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges zu sparen. Das Handeln dieser Personen geschieht in der Gewissheit, dass die öffentliche Hand, also die Allgemeinheit, dieses Fahrzeug zu deren Lasten schon entsor gen wird und eine Ermittlung und Umlage der Kosten auf den Verursacher sel ten erfolgt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Frage 1: Wie viele Anzeigen beziehungsweise Hinweise von dauerhaft unbe fugt abgestellten Fahrzeugen, sogenannten Schrottautos, wurden pro Jahr seit 2017 in ganz Hamburg erstattet? Frage 2: Wie verteilt sich diese Gesamtzahl, aufgelistet pro Jahr, auf die Bezirke? Antwort zu Fragen 1 und 2: Tabelle 1 Ham Ham Eims Wands Berge Har Jahr burg- Altona burg- Gesamt büttel bek dorf burg Mitte Nord 2017 2.165 620 -* 710 1.295 545 290 5.625 2018 2.110 590 -* 471 1.562 667 277 5.677 2019 2.341 576 482 601 1.423 662 225 6.310 2020 1.845 479 268 420 744 320 180 4.256 (bis Juli) * Die zur Beantwortung benötigten Daten wurden bis zum Jahr 2019 nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.",
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"content": "Drucksache 22/877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3: Gibt es pro Bezirk bestimmte Gebiete oder Straßenzüge, die als Schwerpunktbereiche für diese Ordnungswidrigkeit angesehen wer den können und wenn ja, wie lauten diese pro Bezirk? Antwort zu Frage 3: Hamburg-Mitte: Billstraße, Süderstraße, Großmannstraße, Wendenstraße, Porges ring, Billbrookdeich, Ausschläger Weg, Ausschläger Billdeich Altona: Osdorfer Born, Am Diebsteich Eimsbüttel: Bornmoor, Lederstraße, Randstraße, Spanische Furt, Julius-Vosse ler-Straße Hamburg-Nord: Südring, Tarpenring Wandsbek: Gustav-Adolf-Straße, Kelloggstraße, Steilshooper Allee Bergedorf: Havighorster Weg, Osterrade, Brookdeich, Brookkehre Harburg: Hannoversche Straße/Marschwinkel Frage 4: Welche Dienststellen sind mit der Ermittlung der Halter und dem Beseitigen des Kraftfahrzeugs pro Bezirk betraut? Antwort zu Frage 4: Die Fachämter Management des öffentlichen Raumes. Frage 5: Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich von der Meldung einer solchen Ordnungswidrigkeit bis zur Beseitigung des Fahrzeuges? Antwort zu Frage 5: Von der Meldung der Ordnungswidrigkeit bis zur Beseitigung des Fahrzeugs vergehen circa sechs bis acht Wochen. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 6: Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten wird, aufgelistet pro Bezirk und Jahr, seit 2017 diese Ordnungswidrigkeit bearbeitet? Antwort zu Frage 6: Tabelle 2 Ham Ham Eims Wands Berge Har Jahr burg- Altona burg- büttel bek* dorf burg* Mitte Nord 2017 2 1 1 1 6 2 5,9 bis April 1, da 2018 2 1 1 6 2 6,3 nach 0,82 2019 2 0,82 1 1 5 2 6,3 2020 2 0,82 1 1 5 2 6,38 (bis Juli) * Es wird keine individuelle Leistungserfassung mit Zeitanteilen durchgeführt, sodass auch keine Vollzeitäquivalente (VZÄ) für einzelne Ordnungswidrigkeiten benannt werden können. Das Bezirksamt nennt daher die VZÄ für die gesamte Organisati onseinheit „Ordnungswidrigkeitenmanagement“. Frage 7: Welche Aufgaben umfasst die Bearbeitung eines gemeldeten dauer haft unbefugt abgestellten Fahrzeugs, welches oftmals nicht mehr fahrtbereit ist und dessen Halter nicht ohne aufwendigere Ermittlung zu ermitteln ist? Antwort zu Frage 7: Siehe Drs. 22/258. 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/877 Frage 8: Werden für die Halterermittlung vereinzelt oder generell kriminaltech nische Untersuchungen am Fahrzeug vorgenommen? Wenn ja, diese bitte gesondert aufführen. Antwort zu Frage 8: Nein. Frage 9: Werden für die Halterermittlung polizeiliche Ermittlungsmethoden angewandt? Wenn ja, diese bitte gesondert aufführen. Antwort zu Frage 9: Nein. Die Ermittlung der Halterin beziehungsweise des Halters obliegt den zuständigen Bezirksämtern. Sofern die Polizei im Rahmen des Tätigwerdens bereits Hinweise auf die Halterin beziehungsweise den Halter erlangen konnte, werden diese unter den rechtlichen Voraussetzungen des § 41 Absatz 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) an das zuständige Bezirksamt übermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 10: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die die öffentliche Hand für die Beseitigung besagter Fahrzeuge bei erfolgloser Halterermitt lung dieser Schrottautos übernehmen muss und wie schlüsseln sich diese auf (kalkulatorische Arbeitszeit, Abschleppkosten, Entsor gungskosten et cetera)? Antwort zu Frage 10: Die Bezirke erfassen diese Kosten nicht gesondert. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 11: Wie viele Halter wurden seit 2017 pro Jahr und Bezirk ermittelt? Antwort zu Frage 11: Tabelle 3 Ham Ham Eims Wands Berge Har Jahr burg- Altona* burg- büttel bek dorf burg Mitte Nord 2017 842 - -* 427 346 128 236 2018 785 - -* 405 353 165 279 2019 857 - 391 302 262 171 282 2020 512 - 95 215 184 112 175 (bis Juli) * Die zur Beantwortung benötigten Daten wurden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 12: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die nur für die Ermitt lung eines Halters entstehen? Antwort zu Frage 12: Die Bezirksämter erfassen diese Kosten nicht gesondert. Frage 13: Innerhalb welcher Frist ist ein ermittelter Halter dann verpflichtet, für die Beseitigung des Kraftfahrzeugs zu sorgen? Antwort zu Frage 13: Die Entfernung des Kraftfahrzeugs muss binnen eines Monats erfolgen. Die Berech nung der Monatsfrist erfolgt gemäß § 31 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) in Verbindung mit §§ 187 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Übrigen siehe Drs. 22/258. 3",
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"content": "Drucksache 22/877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 14: Wird ein so ermittelter Halter ausnahmslos mit einem Bußgeld belegt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 14: Sofern das Fahrzeug innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist entfernt wurde, wird gegen die Verursacherin beziehungsweise den Verursacher oder der letzten Fahrzeug halterin beziehungsweise den letzten Fahrzeughalter ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Bußgeld beträgt seit dem Jahr 2020 für Pkws 500 Euro und für Lkws 1.000 Euro. Die den Bezirksämtern entstandenen Kosten werden gegenüber der Verursacherin be ziehungsweise dem Verursacher oder der letzten Fahrzeughalterin beziehungsweise dem letzten Fahrzeughalter geltend gemacht. Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nicht entfernt und sprechen keine Anhalts punkte dafür, dass das Fahrzeug entwendet wurde, beauftragt das Bezirksamt zusätz lich den kostenpflichtigen Abtransport durch das vertraglich gebundene Abschleppun ternehmen innerhalb einer Woche nach Ablauf der Monatsfrist. Im Übrigen siehe Drs. 22/258. Frage 15: Wer trägt die Kosten für die Ermittlung des Halters, im Falle einer erfolgreichen Ermittlung? Frage 16: Welche Bußgelder hat ein ermittelter Halter im Durchschnitt zu tra gen? Antwort zu Fragen 15 und 16: Siehe Antwort zu 14. Frage 17: In wie vielen Fällen kam es seit 2017 pro Jahr dazu, dass ein ermit telter Halter das Ermittlungsergebnis abstritt, daher ein gerichtliches Verfahren geführt werden musste und wie gingen die Urteile jeweils aus? Antwort zu Frage 17: In den Bezirken Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Bergedorf und Harburg gab es keine der artigen Fälle. In den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Wandsbek wird hierüber keine Statistik geführt. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parla mentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 18: In wie vielen Fällen musste seit 2017 die öffentliche Hand die Kosten für die Entsorgung eines Schrottautos übernehmen, obwohl der Hal ter ermittelt werden konnte und was waren die Gründe dafür? Antwort zu Frage 18: Diese Daten werden seitens der Bezirksämter nicht gesondert erfasst. Frage 19: Wie hoch sind die Gesamtkosten aller von der öffentlichen Hand ent sorgten Kraftfahrzeuge pro Jahr seit 2017? Antwort zu Frage 19: Siehe Drs. 22/258. 4",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/877 Frage 20: Wie hoch sind die Gesamteinnahmen durch Bußgelder pro Jahr seit 2017, die aufgrund besagter Ordnungswidrigkeit erhoben wurden? Antwort zu Frage 20: Tabelle 4 Ham Ham Har Al Eimsbüt Wands Berge Gesamt Jahr burg- burg- burg tona* tel bek* dorf (in €) Mitte Nord * 2017 24.568,50 - 28.458,50 17.758,45 - 22.243,50 - 93.028,95 2018 34.047 - 11.744 26.204,40 - 30.491,50 - 102.486,90 2019 68.509,29 - 12.221 6.507 - 30.297,18 - 117.534,47 2020 8.841,50 - 6.687 7.668 - 20.210,17 - 43.406,67 (bis Juli) * Die zur Beantwortung benötigten Daten wurden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5",
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