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            "content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                           Drucksache    22/215 22. Wahlperiode                                                                                  19.05.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.05.20 und Antwort des Senats Betr.:     Saisonarbeitskräfte in der hamburgischen Landwirtschaft Einleitung für die Fragen: Anlässlich der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU wird deutlich, in welch hohem Maße die Landwirtschaft auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist. In Hamburg waren laut Antwort auf die Große Anfrage „Hamburg nur sozial: Agrarpolitik“ (Drs. 21/18793) 2016 365 Saisonarbeitskräfte (umgerechnet auf ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse) beschäftigt. Da laut Antwort des Senats auf Frage 2. d. die maximale Beschäftigungsdauer für Saisonkräfte sechs Monate beträgt, handelt es sich also um mindestens 730 Saisonarbeits­ kräfte. Laut Anlage 1 zur Drucksache gab es 2016 (Stichtag 30. Juni 2016) laut der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg 683 sozialversicherungspflich­ tige Vollzeit- und 276 Teilzeitbeschäftigte in „Landwirtsch., Jagd u. damit verb. Tätigk.“. Dies hebt die herausragende Bedeutung der Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg hervor. Im April und Mai sollten bundesweit je 40.000 Saisonarbeiter/-innen aus Ost­ europa angeworben werden können. Vor der Anmeldung ausländischer Sai­ sonarbeitskräfte müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren, die dann ausschließlich in Gruppen per Flugzeug einreisen können. In den ersten 14 Tagen nach Ankunft sollen sie getrennt von anderen Beschäftigten arbeiten und dürfen den Betrieb nicht verlassen. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: In Hamburg werden vor allem im Obstbau zur Haupternte ab August/September Sai­ sonarbeitskräfte benötigt. Daher hat das ab 25. März 2020 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angeordnete Einreiseverbot für Erntehelfer und andere Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden (unter anderem Bulgarien und Rumänien), die gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg weniger stark getroffen. Die Lockerung dieser Einreisebeschränkungen durch die Vereinbarung von BMI und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wonach im April und Mai je 40.000 Saisonarbeiterkräfte unter kontrollierten Bedingungen nach Deutschland einreisen können, wird auch von Hamburger Betrieben genutzt. Dabei übernimmt der Deutscher Bauernverband e.V. mit seinen Landesverbänden die Koor­ dinierung der Einreise von Saisonarbeiterkräften nach einem vom BMI vorgeschriebe­ nen Verfahren. Die Einreise erfolgt ausschließlich mit dem Flugzeug. Zudem sind detaillierte Vorschriften zur Wohnsituation und der Ausgestaltung der Arbeitsbedingun­ gen zu befolgen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.",
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            "content": "Drucksache 22/215        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Daten zu Saisonarbeitskräften wurden zuletzt im Jahr 2016 im Rahmen der Agrarstruk­ turerhebung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein erhoben. Demnach waren im Jahr 2016 in Hamburg 1.335 Saisonarbeitskräfte auf 217 Betrieben im Einsatz. Als Saisonarbeitskräfte erfasst werden dabei Personen mit einem befriste­ ten, auf weniger als sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Landwirtschaftskammer Hamburg, des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein und des Bauernverbandes Hamburg wie folgt: Frage 1:          Wie viele Saisonarbeitskräfte waren gemäß Agrarstrukturerhebung 2019 in Hamburg beschäftigt? Bitte nach Arbeitsfeldern der Beschäf­ tigung aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Frage 2:          Wie viele Saisonarbeitskräfte sind in diesem Jahr in der hamburgi­ schen Landwirtschaft bereits im Einsatz, also vor Beginn der Freizü­ gigkeitsbeschränkungen eingereist, und für wie viele Saisonarbeits­ kräfte erfolgten von Landwirtschaftsbetrieben in Hamburg bisher Registrierungen beziehungsweise Anmeldungen? Bitte nach Arbeits­ feldern der Beschäftigung aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: Entsprechende Daten werden statistisch nicht erhoben. Im Übrigen siehe Vorbemer­ kung. Frage 3:          Mit welchem weiteren Bedarf an Saisonarbeitskräften wird über die in Frage 2 aufgeführten registrierten und angemeldeten Arbeitskräfte hinaus und wann gerechnet? Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich wird mit einem gleich hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften wie in den Vorjahren gerechnet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. Frage 4:          Aus welchen Ländern stammen aktuell die Saisonarbeitskräfte und wie hat sich die Zusammensetzung der Angeworbenen nach Her­ kunftsländern in den letzten zehn Jahren gegebenenfalls verändert? Antwort zu Frage 4: Entsprechende Daten werden statistisch nicht erhoben. Nach Angaben des Bauernver­ bandes Hamburg kommt der überwiegende Anteil der Saisonarbeitskräfte aus Polen und Rumänien. Frage 5:          Ausländische Saisonarbeitskräfte sind, zum Beispiel wenn sie ansonsten andren Erwerbstätigkeiten nachgehen, teils im Entsende­ land sozialversichert. Wenn nicht, müssten sie regelhaft hier versi­ chert werden. Wie viele der unter 4 Aufgeführten sind im Ausland beziehungsweise hier versichert? Antwort zu Frage 5: Entsprechende Daten werden statistisch nicht erhoben. Frage 6:          Wie erfolgt die Rückreise dieser Arbeitskräfte und wer bezahlt diese? Antwort zu Frage 6: Die Arbeitsverträge von Saisonarbeitskräften und die damit verbundenen Modalitäten werden grundsätzlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben individuell zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeschlossen. An- und Abreise organisieren und bezahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel selbst. Durch die oben genannten Einreisebeschränkungen war die Einreise von 2",
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